Richterswil

Kanalisationsanschlussgebühren für Wohn- und ­Pflegezentrum Wisli am See reduziert

Der Gemeinderat hat dem Gesuch der RISA Liegenschaften AG stattgegeben und die Kanalisationsgebühren auf pauschal 50 000 Franken festgesetzt.

Text: Reni Bircher

Üblicherweise werden die Anschlussgebühren an die öffentlichen Siedlungs-entwässerungsanlagen nach dem Gebäudeversicherungswert bemessen. Bei Abbruch und Neubau eines Gebäudes wird jedoch lediglich eine Nachzahlung der Anschlussgebühr im Rahmen der baulichen Wertvermehrung erhoben. Die Abteilung Werke stellte eine Akonto-Rechnung, die sich nach den Baukosten berechnet. Unter Berücksichtigung der aktuellen Bausumme für den Ersatzbau Alterszentrum im Wisli von CHF 50 Mio. würde dies eine Anschlussgebühr von in Summe CHF 329 433.82. inkl. MWST ergeben. Die Akonto-
Rechnung (75 %) müsste somit einen Betrag von CHF 247 075.36, inkl. MWST, ausweisen.
Infolgedessen hat der Verwaltungsrat der RISA Liegenschaften AG an seiner VR-Sitzung vom 20. Mai 2025 einstimmig beschlossen, folgenden Antrag an den Gemeinderat Richterswil zu stellen: «Die Kanalisationsanschlussgebühren seien herabzusetzen und auf pauschal CHF 50 000.00 festzulegen.»
Die Forderung stützt sich auf mehrere Begründungen, unter anderem, weil der Bau von Pflegezentrum und Alterswohnungen im Interesse und im Auftrag der Gemeinde steht. Zudem befinden sich die Aktien der RISA Liegenschaften AG zu 100 Prozent im Besitz der Gemeinde und sind nicht handelbar. Das Bauland befindet sich in der Zone für öffentliche Bauten. Die Bevölkerung hat sich mehrfach im demokratischen Entscheidungsprozess dafür ausgesprochen, dass auf dieser Parzelle eine öffentliche Infrastruktur für betagte Menschen entstehen soll, insbesondere bezahlbarer Wohnraum und Pflege- und Betreuungsplätze im mittleren Preissegment. Die Baukosten – und damit auch die Höhe der Anschlussgebühren – wirken sich mittelbar auf die späteren Mietkosten aus. Kosteneinsparungen, welche die gemeinnützige RISA Liegenschaften AG bei Bau und Unterhalt der neuen Gebäude tätigt, kommen nicht ihr selbst als AG im Sinne eines wirtschaftlichen Gewinns zugute, sondern den künftigen Bewohnerinnen und Bewohnern des Alterszentrums in Form günstigerer Mieten.
Deshalb liege es im öffentlichen Interesse, die Erstellungskosten für das neue Alters- und Pflegezentrum Wisli am See möglichst tief zu halten, und die Kanalisations-
anschlussgebühren pauschal auf CHF 50 000.00 festzusetzen.
Diesem Gesuch hat der Gemeinderat zugestimmt. Der Beschluss wurde publiziert, und bis zum Ende der Rekursfrist sind keine Einsprachen eingegangen. Die Rechnung wird entsprechend angepasst und eine Einmalzahlung von CHF 50 000 festgesetzt.

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