Richterswil

Gemeinde um ein schützenswertes Gebäude reicher

Im kommunalen Inventar schützenswerter Gebäude wurde kürzlich die Post­strasse 28 aufgenommen, besser bekannt als Restaurant Freihof.

Text & Bild: Reni Bircher

Die Einheit und Attraktivität, wie sie heute gerade im Richterswiler Dorfkern vorherrscht, ist eigentlich der Illiquidität von Gemeinde und Einwohnern längst vergangener Zeit geschuldet. Die meisten Häuser sind nach und nach saniert worden und sind wahre Schmuckstücke architektonischer Geschichte. Um deren Bedeutung zu untermauern, werden manche Objekte unter Schutz gestellt.
Nun steht auch das Haus an der Poststrasse 28 unter Schutz, wie Michael Zwiker, Abteilungsleiter Planung & Bau in Richterswil mitteilte.

Herr Zwiker, hat die Gemeinde die Absicht, in nächster Zeit noch weitere Gebäude unter Schutz stellen zu lassen?
Die Gemeinde Richterswil strebt aktiv keine Unterschutzstellungen an, da unser kommunales Inventar der schützenswerten Gebäude aktuell ist. Beantragt eine Eigentümerschaft eines Gebäudes (egal, ob im Inventar aufgeführt oder nicht) eine Schutzabklärung mittels Provokationsbegehren, hat die Gemeinde eine solche Schutzabklärung in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro vorzunehmen. Im Falle eines positiven Gutachtens stellt die Gemeinde das Gebäude in Zusammenarbeit mit der Eigentümerschaft mittels Schutzvertrag unter Schutz.
Aktuell laufen noch vier von der jeweiligen Eigentümerschaft gewünschten Schutzabklärungen.

Können Sie weitere Objekte benennen, welche schon unter Schutz stehen?
Unter kommunalem Schutz befinden sich unter anderem die Liegenschaften Chüngengass 2 (ehem. Hotel Drei Könige), die Burghaldenstrasse 40/42 in Richterswil (siehe Artikel im Richterswiler Anzeiger vom September 2025) oder z. B. die Liegenschaft Rees 4 in Samstagern.

Im Kanton Zürich wird unterschieden zwischen Gebäuden, die unter kantonalem Denkmalschutz stehen, und solchen, die von der Gemeinde unter kommunalen Denkmalschutz gestellt sind. Worin liegt der Unterschied?
Im kommunalen Inventar werden die für die Gemeinde bedeutenden Gebäude aufgelistet, im überkommunalen Inventar diejenigen, welche für den Kanton bedeutend sind. Für ­kommunale Denkmäler ist die Baubehörde der jeweiligen Gemeinde, für überkommunale die kantonale Denkmalpflege zuständig.
Details können der kantonalen Homepage entnommen werden: www.zh.ch > Stichwort: bauen + denkmalpflege

Der kantonale Denkmalschutz schützt Objekte von überkommunaler Bedeutung, also solche, die aus historischen, architektonischen oder kulturellen Gründen kantonsweit als besonders wertvoll gelten. Veränderungen an solchen Gebäuden sind nur mit Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege möglich, und es besteht eine Pflicht zur sorgfältigen Erhaltung.
Kommunale Denkmalschutzobjekte sind von kommunaler Bedeutung. Sie gelten in Bezug auf die historische, architektonische oder kulturelle Geschichte der Gemeinde als besonders wertvoll. Veränderungen an solchen Gebäuden sind nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich, und es besteht auch hier eine Pflicht zur sorgfältigen Erhaltung.

Wer ist denn für die von Ihnen angesprochene Erhaltung verantwortlich?
Die jeweiligen Eigentümer der Gebäude sind für deren Erhaltung zuständig. Allerdings sind Veränderungen an den Gebäuden nur mit Zustimmung des Kantons resp. der Gemeinde möglich.
Bei Bauvorhaben an überkommunalen Schutzobjekten kann der Kanton Beiträge an substanzerhaltende Massnahmen entrichten. Ein Anspruch auf Beiträge besteht jedoch nicht. Das Gesuch um Denkmalpflegebeiträge ist an die kantonale Denkmalpflege zu richten.

Gab es Einsprachen zur aktuellen Unterschutzstellung?
Nein, deshalb ist das Gebäude Poststrasse 28 nun offiziell ein kommunales Schutzobjekt.

Besten Dank für diesen kurzen Einblick in ein besonderes Thema.

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