Richterswil

Velomassnahmen und Querungshilfen in Samstagern

Der Kanton Zürich will auf der Bergstrasse in Samstagern den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit erhöhen. Dazu werden zwei Kreisel gebaut, eine Veloweglücke geschlossen und die Fahrbahn saniert.

Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 des Strassengesetzes erfolgte im November und Dezember 2015. Innerhalb der Auflagefrist gingen drei Einsprachen ein, die projektbezogene und enteignungsrechtliche Begehren enthielten. Mit einem Einsprechenden konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Das kantonale Tiefbauamt plant im Frühjahr 2027 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Diese dauern voraussichtlich bis Ende 2028.

Verkehrssicherheit wird erhöht

Pro Tag fahren im Durchschnitt rund 10 000 Fahrzeuge auf der Bergstrasse durch Samstagern. Diese als Hauptverkehrsstrasse klassifizierte Strecke ist eine Verbindung vom linken Seeufer in Richtung Einsiedeln und wird von zahlreichen Pendlern benützt. Als Folge davon sind die Einmündungen Fällmisstrasse und Beichlenstrasse erheblich belastet.
An beiden Kreuzungen soll in Zukunft ein Kreisel den Verkehrsfluss an der Bergstrasse erhöhen und die Sicherheit verbessern. Gleichzeitig soll ein rund 1,2 Kilometer langer Abschnitt der Bergstrasse saniert werden. Die in diesem Bereich bestehende Radweglücke von 400 Metern soll geschlossen werden. Darüber hinaus werden die Bushaltestellen auf dieser Teilstrecke hindernisfrei ausgebaut und die Strassen­beleuchtung erneuert.

Kosten

Das Strassenprojekt kostet insgesamt 10,9 Millionen Franken. Für die Strassensanierung haben der Regierungsrat im Juli 2018 gebundene Ausgaben von 4,395 Millionen Franken und der Kantonsrat im Mai 2019 für die Erweiterung des Radwegs und den Bau der beiden Kreisel neue Ausgaben von 6,505 Millionen Franken bewilligt. Die Gemeinde Richterswil beteiligt sich mit 1,37 Millionen Franken an den Gesamtkosten. Aufgrund von veränderten Randbedingungen für die Bauausführung sowie von gestiegenen Landpreisen ist ein Zusatzkredit erforderlich, den die Baudirektion zurzeit erarbeitet. Es wird ein Baubeginn im Frühjahr 2027 angestrebt. (zh)

Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Die Pläne liegen bis 12.11.2025 auf und können wie folgt eingesehen werden: Gemeinde Richterswil, Seestrasse 19, 8805 Richterswil

Montag, 08.00–11.30 Uhr & 13.30–18.00 Uhr,
Dienstag/Mittwoch, 08.00–11.30 Uhr & 13.30–16.30 Uhr,
Donnerstag, 13.30–16.30 Uhr,
Freitag, 07.00–14.00 Uhr

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form, an die Gemeinde Richterswil, zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzureichen.

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