Ein leises Sirren liegt über den Dächern, das suchende Auge findet ein kleines Flugobjekt am Himmel: eine Drohne. Bei vielen lösen Drohnen ungute Gefühle aus – sie werden in Verbindung mit Gefahr und Missbrauch gebracht. Was steckt dahinter? Wir haben den Drohnenpiloten Ralf Turtschi gefragt.
Wädenswiler Anzeiger: Ralf Turtschi, Sie sind als Fotograf und Autor des Buches «Wädenswil sehen» bekannt.
Weshalb pilotieren Sie eine Drohne?
Ralf Turtschi: Das Fluginstrument ermöglicht mir, die Welt von oben zu fotografieren, eine für mich völlig neue Dimension und Perspektive. Die Landschaft sieht von oben ganz anders aus, das ist von A bis Z faszinierendes Neuland.
Darf man denn einfach so über die Häuser und die Gegend fliegen? Ist das nicht verboten?
Die Benutzung des Luftraums wird vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) geregelt. Drohnen sind unbemannte Flugobjekte, für die Verordnungen und Regeln gelten. Es gibt für verschiedene Drohnenkategorien Ausbildungen und entsprechende Prüfungen. Grundsätzlich ist der Luftraum über den Grundstücken ein öffentliches Gut, vergleichbar mit Wald oder Wasser. Der Luftraum über dem Grundeigentum gehört nicht dem Grundeigentümer. Deshalb darf über Häuser geflogen werden.
Es gibt allerdings Gebietseinschränkungen, die man auf der Webseite bazl.admin.ch einsehen kann. Zum Beispiel das Flugverbot fünf Kilometer rund um Flugplätze oder Helibasen, dann dürfen Spitäler, Kernkraftwerke, bestimmte Naturschutzgebiete, Justizvollzugsanstalten, Jagdbanngebiete oder Einrichtungen der Energieversorgung nicht überflogen werden. In der Schulung lernt man, was erlaubt ist und was nicht geht. So darf eine Drohne nur 120 Meter hoch fliegen und auf Sicht, das heisst, der Pilot muss die Drohne sehen. Oder das Überfliegen von Menschenmassen ist verboten.
Die Sicherheit geht vor, deshalb ist ein Zusammenstoss mit anderen Luftteilnehmern oder ein Absturz zu vermeiden. Aufmerksamkeit, Vorsicht und Risikominimierung ist das Thema. Aber auch Rücksicht und Eigenverantwortung.
Ist Drohnenfliegen sicher? Wie gross ist die Gefahr eines Absturzes einzuschätzen?
Aus meiner Erfahrung fliegen moderne Drohnen sicher. Sie sind mit mehreren GPS-Satelliten verbunden und hoch automatisiert. Meine Drohne verfügt über verschiedene Sensoren, die Hindernisse wie Bäume, Hochspannungsleitungen oder Gebäude in allen Richtungen erkennen. Sie bremst automatisch ab oder umfliegt sie. Bei schwindender Akkukapazität kehrt sie automatisch an ihren Startpunkt zurück, auch mit Umwegen, auch nachts. Die Drohne ist technisch sicher, es kann jedoch durch ein Fehlverhalten des Piloten zu Crashs kommen. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es auch mit Tretrollern oder E-Bikes nicht, man kann aber das Risiko durch verantwortungsvolles Verhalten sehr klein halten. Mir sind keine Unfälle mit grossen Sachschäden oder Personenschäden bekannt, bei denen Drohnen die Ursache waren. Die Versicherungen wüssten das aber genauer.
Kann jedermann eine Drohne fliegen?
Es gibt verschiedene Drohnenkategorien wie es auch Anwendungen gibt. Bei uns Hobbypiloten sind da einmal die «Spielzeugdrohnen» unter 250 Gramm, die wie Modellflugzeuge ohne spezielle Ausbildung und Prüfung geflogen werden können. Die setzen eine Mindestalter von 12 Jahren voraus. Allerdings dürfen sie keine Kamera tragen, sonst gibt es eine Registrierungspflicht. In der Kategorie von 250 bis 900 Gramm braucht es eine Schulung und eine Prüfung, um zu fliegen. Man erhält vom BAZL eine Registrierungsnummer, die gleich einer Autonummer an der Drohne angebracht werden muss. Das Mindestalter hierfür ist 16 Jahre. Mit dem Fernpilotenzeugnis der offenen Kategorie A1/A3 darf ich nur bis 150 Meter an Gebäude heranfliegen, nicht darüber hinweg. Über einer Weiterbildung mit Prüfung erhalte ich das Zertifikat der offenen Kategorie A2, womit ich eine Drohne bis vier Kilogramm Gewicht über Gebäude und bewohnte Gebiete fliegen darf.
Braucht das Fotografieren von Privateigentum nicht die Erlaubnis der Eigentümer?
Nein. Gebäude, Bäume, Gärten, Felder dürfen genauso wie Haustiere ohne Erlaubnis fotografiert werden. Es gilt dabei die Panorama- oder auch Strassenfreiheit. Die bedeutet, dass alles, was von öffentlichen Wegen einsehbar ist, auch fotografiert werden darf. Im Gegenzug schränkt die Privatsphäre diese Freiheit ein. Das Recht auf Privatsphäre ist als Menschenrecht in allen modernen Demokratien verankert. Sie kann durch Geruch, Lärm oder eben auch durch Drohnenfotografie beeinträchtigt werden. Das Wesen von Privatsphäre ist sehr subjektiv, zum Beispiel kann Kuhglockengeläut als lästig empfunden werden, die vorbeiknatternde Harley-Davidson nicht. Das Fotografieren eines Hauses mit Garten verletzt die Privatsphäre per se nicht. Es braucht dafür schon gewisse Voraussetzungen wie die Veröffentlichung. Erkennbare Personen hingegen haben ein Recht auf ihr Bild. Sie können das Löschen der Bilddaten oder das Unkenntlichmachen verlangen.
Fühlen sich die Menschen denn durch Drohnen belästigt?
Nein, denn die Drohne fliegt ja oft ausserhalb des visuellen und akustischen Wahrnehmungsbereichs. Es gibt aber immer wieder Begegnungen, bei denen Personen recht barsch auf mich zukommen und behaupten, dies hier sei privat und das Fotografieren nicht gestattet. Ob ich eine Bewilligung hätte, und ohne die würde man die Polizei verständigen. Da hilft ein offenes Gespräch und die Erklärung, dass man nichts Böses vorhat.
ie Ängste sind verständlich, aber der Anfangsverdacht des Missbrauchs ist völlig übertrieben. Ich bin als Hobbyfotograf nicht darauf aus, Schlafzimmer und Gärten mit der Kamera auszuspionieren. Was hätte ich davon? Mich interessiert nicht das Detail im Quartier oder der Liegestuhl, sondern die Stadt und das Land im Ganzen. Ich kann so auch die vielen Veränderungen festhalten, die vielleicht in fünfzig Jahren historisch interessant werden.
Ein leises Sirren liegt über den Dächern, das suchende Auge findet ein kleines Flugobjekt am Himmel: eine Drohne. Bei vielen lösen Drohnen ungute Gefühle aus – sie werden in Verbindung mit Gefahr und Missbrauch gebracht. Was steckt dahinter? Wir haben den Drohnenpiloten Ralf Turtschi gefragt.
Wädenswiler Anzeiger: Ralf Turtschi, Sie sind als Fotograf und Autor des Buches «Wädenswil sehen» bekannt.
Weshalb pilotieren Sie eine Drohne?
Ralf Turtschi: Das Fluginstrument ermöglicht mir, die Welt von oben zu fotografieren, eine für mich völlig neue Dimension und Perspektive. Die Landschaft sieht von oben ganz anders aus, das ist von A bis Z faszinierendes Neuland.
Darf man denn einfach so über die Häuser und die Gegend fliegen? Ist das nicht verboten?
Die Benutzung des Luftraums wird vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) geregelt. Drohnen sind unbemannte Flugobjekte, für die Verordnungen und Regeln gelten. Es gibt für verschiedene Drohnenkategorien Ausbildungen und entsprechende Prüfungen. Grundsätzlich ist der Luftraum über den Grundstücken ein öffentliches Gut, vergleichbar mit Wald oder Wasser. Der Luftraum über dem Grundeigentum gehört nicht dem Grundeigentümer. Deshalb darf über Häuser geflogen werden.
Es gibt allerdings Gebietseinschränkungen, die man auf der Webseite bazl.admin.ch einsehen kann. Zum Beispiel das Flugverbot fünf Kilometer rund um Flugplätze oder Helibasen, dann dürfen Spitäler, Kernkraftwerke, bestimmte Naturschutzgebiete, Justizvollzugsanstalten, Jagdbanngebiete oder Einrichtungen der Energieversorgung nicht überflogen werden. In der Schulung lernt man, was erlaubt ist und was nicht geht. So darf eine Drohne nur 120 Meter hoch fliegen und auf Sicht, das heisst, der Pilot muss die Drohne sehen. Oder das Überfliegen von Menschenmassen ist verboten.
Die Sicherheit geht vor, deshalb ist ein Zusammenstoss mit anderen Luftteilnehmern oder ein Absturz zu vermeiden. Aufmerksamkeit, Vorsicht und Risikominimierung ist das Thema. Aber auch Rücksicht und Eigenverantwortung.
Ist Drohnenfliegen sicher? Wie gross ist die Gefahr eines Absturzes einzuschätzen?
Aus meiner Erfahrung fliegen moderne Drohnen sicher. Sie sind mit mehreren GPS-Satelliten verbunden und hoch automatisiert. Meine Drohne verfügt über verschiedene Sensoren, die Hindernisse wie Bäume, Hochspannungsleitungen oder Gebäude in allen Richtungen erkennen. Sie bremst automatisch ab oder umfliegt sie. Bei schwindender Akkukapazität kehrt sie automatisch an ihren Startpunkt zurück, auch mit Umwegen, auch nachts. Die Drohne ist technisch sicher, es kann jedoch durch ein Fehlverhalten des Piloten zu Crashs kommen. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es auch mit Tretrollern oder E-Bikes nicht, man kann aber das Risiko durch verantwortungsvolles Verhalten sehr klein halten. Mir sind keine Unfälle mit grossen Sachschäden oder Personenschäden bekannt, bei denen Drohnen die Ursache waren. Die Versicherungen wüssten das aber genauer.
Kann jedermann eine Drohne fliegen?
Es gibt verschiedene Drohnenkategorien wie es auch Anwendungen gibt. Bei uns Hobbypiloten sind da einmal die «Spielzeugdrohnen» unter 250 Gramm, die wie Modellflugzeuge ohne spezielle Ausbildung und Prüfung geflogen werden können. Die setzen eine Mindestalter von 12 Jahren voraus. Allerdings dürfen sie keine Kamera tragen, sonst gibt es eine Registrierungspflicht. In der Kategorie von 250 bis 900 Gramm braucht es eine Schulung und eine Prüfung, um zu fliegen. Man erhält vom BAZL eine Registrierungsnummer, die gleich einer Autonummer an der Drohne angebracht werden muss. Das Mindestalter hierfür ist 16 Jahre. Mit dem Fernpilotenzeugnis der offenen Kategorie A1/A3 darf ich nur bis 150 Meter an Gebäude heranfliegen, nicht darüber hinweg. Über einer Weiterbildung mit Prüfung erhalte ich das Zertifikat der offenen Kategorie A2, womit ich eine Drohne bis vier Kilogramm Gewicht über Gebäude und bewohnte Gebiete fliegen darf.
Braucht das Fotografieren von Privateigentum nicht die Erlaubnis der Eigentümer?
Nein. Gebäude, Bäume, Gärten, Felder dürfen genauso wie Haustiere ohne Erlaubnis fotografiert werden. Es gilt dabei die Panorama- oder auch Strassenfreiheit. Die bedeutet, dass alles, was von öffentlichen Wegen einsehbar ist, auch fotografiert werden darf. Im Gegenzug schränkt die Privatsphäre diese Freiheit ein. Das Recht auf Privatsphäre ist als Menschenrecht in allen modernen Demokratien verankert. Sie kann durch Geruch, Lärm oder eben auch durch Drohnenfotografie beeinträchtigt werden. Das Wesen von Privatsphäre ist sehr subjektiv, zum Beispiel kann Kuhglockengeläut als lästig empfunden werden, die vorbeiknatternde Harley-Davidson nicht. Das Fotografieren eines Hauses mit Garten verletzt die Privatsphäre per se nicht. Es braucht dafür schon gewisse Voraussetzungen wie die Veröffentlichung. Erkennbare Personen hingegen haben ein Recht auf ihr Bild. Sie können das Löschen der Bilddaten oder das Unkenntlichmachen verlangen.
Fühlen sich die Menschen denn durch Drohnen belästigt?
Nein, denn die Drohne fliegt ja oft ausserhalb des visuellen und akustischen Wahrnehmungsbereichs. Es gibt aber immer wieder Begegnungen, bei denen Personen recht barsch auf mich zukommen und behaupten, dies hier sei privat und das Fotografieren nicht gestattet. Ob ich eine Bewilligung hätte, und ohne die würde man die Polizei verständigen. Da hilft ein offenes Gespräch und die Erklärung, dass man nichts Böses vorhat.
ie Ängste sind verständlich, aber der Anfangsverdacht des Missbrauchs ist völlig übertrieben. Ich bin als Hobbyfotograf nicht darauf aus, Schlafzimmer und Gärten mit der Kamera auszuspionieren. Was hätte ich davon? Mich interessiert nicht das Detail im Quartier oder der Liegestuhl, sondern die Stadt und das Land im Ganzen. Ich kann so auch die vielen Veränderungen festhalten, die vielleicht in fünfzig Jahren historisch interessant werden.