An der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2024 wurde der Teilrevision der Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund zugestimmt. Das Reglement trat schon Anfang Jahr in Kraft, einige Massnahmen sind schon umgesetzt worden.
Text: Reni Bircher
Die Regelung betrifft öffentliche Parkgaragen, spezielle Zielorte wie das Reidholz, Parkplätze auf bestimmten Anlagen, der Strassenparkierung und in einzelnen Siedlungen. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass in Gebieten mit wenigen Parkmöglichkeiten «Dauergäste» die Plätze belegen. Ein Beispiel sind die Parkfelder beim Bahnhof Grüenfeld, wo der ganztägigen Belegung durch Fahrzeuge von Pendlern Einhalt geboten wird, indem die Aufenthaltsdauer auf 4 Stunden beschränkt wurde (Parkkarten ausgenommen).
Die geplante Umsetzung und entsprechenden Massnahmen sind noch nicht überall umgesetzt worden, sie erfolgt jedoch schrittweise im laufenden Jahr, teilweise auch erst 2026.
Die geplante Parkuhr beim Parkplatz Hotzestrasse wird vorderhand nicht aufgestellt wegen eines privaten Bauvorhabens. Nach dessen Abschluss soll die Entwicklung vorerst beobachtet und später neu beurteilt werden.
Parkkarten
Spezielle Parkkarten sind für Personen mit Wohnort/Arbeitsort im Dorfzentrum und dem Frohberg erhältlich, ebenso ist für diese Gebiete eine Besucherparkkarte erhältlich. Weitere Parkkarten gibt es für Spitexmitarbeitende, Ärzte, Handwerker und Vereine mit Vereinslokal auf dem Horn. Die Gebühren für nächtliches Parkieren werden nach der Registrierung periodisch in Rechnung gestellt.
* Personen mit Wohn-/Arbeitsort im Quartier können kostenlos Parkkarten beziehen. Dies, damit sie nicht gegenüber anderen Quartieren benachteiligt werden. Bis auf die Nachtparkgebühr ist die Strassenparkierung im Grundsatz überall kostenlos.
Detaillierte Angaben zu allen gebührenpflichtigen Zonen und diversen Parkkarten sind online über die Homepage der Gemeinde ersichtlich, Stichwort «Parkierungsreglement».
An der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2024 wurde der Teilrevision der Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund zugestimmt. Das Reglement trat schon Anfang Jahr in Kraft, einige Massnahmen sind schon umgesetzt worden.
Text: Reni Bircher
Die Regelung betrifft öffentliche Parkgaragen, spezielle Zielorte wie das Reidholz, Parkplätze auf bestimmten Anlagen, der Strassenparkierung und in einzelnen Siedlungen. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass in Gebieten mit wenigen Parkmöglichkeiten «Dauergäste» die Plätze belegen. Ein Beispiel sind die Parkfelder beim Bahnhof Grüenfeld, wo der ganztägigen Belegung durch Fahrzeuge von Pendlern Einhalt geboten wird, indem die Aufenthaltsdauer auf 4 Stunden beschränkt wurde (Parkkarten ausgenommen).
Die geplante Umsetzung und entsprechenden Massnahmen sind noch nicht überall umgesetzt worden, sie erfolgt jedoch schrittweise im laufenden Jahr, teilweise auch erst 2026.
Die geplante Parkuhr beim Parkplatz Hotzestrasse wird vorderhand nicht aufgestellt wegen eines privaten Bauvorhabens. Nach dessen Abschluss soll die Entwicklung vorerst beobachtet und später neu beurteilt werden.
Parkkarten
Spezielle Parkkarten sind für Personen mit Wohnort/Arbeitsort im Dorfzentrum und dem Frohberg erhältlich, ebenso ist für diese Gebiete eine Besucherparkkarte erhältlich. Weitere Parkkarten gibt es für Spitexmitarbeitende, Ärzte, Handwerker und Vereine mit Vereinslokal auf dem Horn. Die Gebühren für nächtliches Parkieren werden nach der Registrierung periodisch in Rechnung gestellt.
* Personen mit Wohn-/Arbeitsort im Quartier können kostenlos Parkkarten beziehen. Dies, damit sie nicht gegenüber anderen Quartieren benachteiligt werden. Bis auf die Nachtparkgebühr ist die Strassenparkierung im Grundsatz überall kostenlos.
Detaillierte Angaben zu allen gebührenpflichtigen Zonen und diversen Parkkarten sind online über die Homepage der Gemeinde ersichtlich, Stichwort «Parkierungsreglement».