Die Einzelinitiative sieht vor, dass die Gemeinde Richterswil grundsätzlich keine Grundstücke mehr verkaufen kann. Ziel ist eine nachhaltige und langfristige Bodenpolitik, welche auch künftigen Generationen einen optimalen Handlungsspielraum ermöglicht.
Die von der SP gemeinsam mit der EVP lancierte Initiative «Boden behalten – Richterswil nachhaltig gestalten» wurde am 6. Juni 2025 von Kathrin Schnellmann als Einzelinitiantin eingereicht. 29 Personen haben die Initiative mitunterzeichnet.
Richterswil soll grundsätzlich keine gemeindeeigenen Grundstücke mehr verkaufen können. Ausnahmen sind nur möglich für sehr kleine Grundstücke unter 100 m2, bei einem Tausch sowie bei öffentlichen Bauvorhaben des Kantons oder des Bundes. Die Abgabe von Grundstücken im Baurecht und der Verkauf von Stockwerkeigentum soll aber weiterhin möglich bleiben.
Warum soll Richterswil in Zukunft keine Grundstücke im Gemeinde-eigentum mehr verkaufen?
Da die Gemeinde Richterswil nur über beschränkte Landreserven in der Bauzone verfügt, soll sie das, was noch vorhanden ist, behalten.
Boden ist nicht vermehrbar und somit ein äusserst wertvolles Gut. Die Boden- und Liegenschaftenpreise steigen stetig. Wenn die Gemeinde die jetzigen Grundstücke behält, muss sie nicht später teures Land kaufen, wenn sie wieder Bedarf hat.
Die Zahl der Einwohnenden wird auch in Zukunft steigen. Die Gemeinde benötigt Bodeneigentum für künftige öffentliche Bauvorhaben (Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Parkanlagen, Infrastruktur, Not-Wohnraum usw.).
Die Initiative gibt Richterswil Handlungsspielräume zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (mehr Grünflächen und Biodiversität, Bekämpfung von Wärmeinseln).
Die Abgabe von gemeindeeigenen Grundstücken im Baurecht ermöglicht den kommenden Generationen, nach Ablauf des Baurechts über den weiteren Verwendungszweck neu zu entscheiden. Die Gemeinde profitiert vom Baurechtszins als stabile Einnahmequelle und behält damit Gestaltungsmöglichkeiten für künftige Entwicklungen und Bedürfnisse.
Auch andere Gemeinden in der Zürichseeregion haben bereits nach ähnlichen Initiativen ein Verkaufsverbot für gemeindeeigene Grundstücke eingeführt, so etwa 2024 Wädenswil und 2020 Adliswil.
In Richterswil ist das Thema zusätzlich sehr aktuell. Gerade wird der Kindergarten Rosengarten trotz viel Widerstand aus der Bevölkerung und ohne Bereitstellung eines quartiernahen Ersatzkindergartens geschlossen, weil die Gemeinde gemäss ihrer Liegenschaftenstrategie einen Verkauf dieses Grundstücks plant. Die Initiative will genau solche kurzfristigen Handlungen vermeiden.
Gemäss Leitfaden hat die Gemeinde Richterswil nun drei Monate Zeit, um die Gültigkeit der Initiative zu prüfen. Die Urnenabstimmung findet danach innert sechs Monaten statt. (e)
Die Einzelinitiative sieht vor, dass die Gemeinde Richterswil grundsätzlich keine Grundstücke mehr verkaufen kann. Ziel ist eine nachhaltige und langfristige Bodenpolitik, welche auch künftigen Generationen einen optimalen Handlungsspielraum ermöglicht.
Die von der SP gemeinsam mit der EVP lancierte Initiative «Boden behalten – Richterswil nachhaltig gestalten» wurde am 6. Juni 2025 von Kathrin Schnellmann als Einzelinitiantin eingereicht. 29 Personen haben die Initiative mitunterzeichnet.
Richterswil soll grundsätzlich keine gemeindeeigenen Grundstücke mehr verkaufen können. Ausnahmen sind nur möglich für sehr kleine Grundstücke unter 100 m2, bei einem Tausch sowie bei öffentlichen Bauvorhaben des Kantons oder des Bundes. Die Abgabe von Grundstücken im Baurecht und der Verkauf von Stockwerkeigentum soll aber weiterhin möglich bleiben.
Warum soll Richterswil in Zukunft keine Grundstücke im Gemeinde-eigentum mehr verkaufen?
Da die Gemeinde Richterswil nur über beschränkte Landreserven in der Bauzone verfügt, soll sie das, was noch vorhanden ist, behalten.
Boden ist nicht vermehrbar und somit ein äusserst wertvolles Gut. Die Boden- und Liegenschaftenpreise steigen stetig. Wenn die Gemeinde die jetzigen Grundstücke behält, muss sie nicht später teures Land kaufen, wenn sie wieder Bedarf hat.
Die Zahl der Einwohnenden wird auch in Zukunft steigen. Die Gemeinde benötigt Bodeneigentum für künftige öffentliche Bauvorhaben (Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Parkanlagen, Infrastruktur, Not-Wohnraum usw.).
Die Initiative gibt Richterswil Handlungsspielräume zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (mehr Grünflächen und Biodiversität, Bekämpfung von Wärmeinseln).
Die Abgabe von gemeindeeigenen Grundstücken im Baurecht ermöglicht den kommenden Generationen, nach Ablauf des Baurechts über den weiteren Verwendungszweck neu zu entscheiden. Die Gemeinde profitiert vom Baurechtszins als stabile Einnahmequelle und behält damit Gestaltungsmöglichkeiten für künftige Entwicklungen und Bedürfnisse.
Auch andere Gemeinden in der Zürichseeregion haben bereits nach ähnlichen Initiativen ein Verkaufsverbot für gemeindeeigene Grundstücke eingeführt, so etwa 2024 Wädenswil und 2020 Adliswil.
In Richterswil ist das Thema zusätzlich sehr aktuell. Gerade wird der Kindergarten Rosengarten trotz viel Widerstand aus der Bevölkerung und ohne Bereitstellung eines quartiernahen Ersatzkindergartens geschlossen, weil die Gemeinde gemäss ihrer Liegenschaftenstrategie einen Verkauf dieses Grundstücks plant. Die Initiative will genau solche kurzfristigen Handlungen vermeiden.
Gemäss Leitfaden hat die Gemeinde Richterswil nun drei Monate Zeit, um die Gültigkeit der Initiative zu prüfen. Die Urnenabstimmung findet danach innert sechs Monaten statt. (e)