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Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter

Senioren Pflege Betreuung

Stadthaus, Florhofstrasse 6, mitten in Wädenswil. Hier klingelt das Telefon der Infostelle Betreuung und Pflege. Ein Senior meldet sich: «Ich habe gehört, es gäbe seit Januar eine neue Unterstützungsmöglichkeit im Rahmen der Zusatzleistungen, stimmt das?» Ja, das stimmt. Und es ist eine wichtige Neuerung.

Seit dem 1. Januar 2025 können AHV-Rentnerinnen und -Rentner, die Zusatzleistungen zur AHV beziehen, zusätzlich finanzielle Mittel beantragen, falls sie Betreuungsdienstleistungen wie zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Transporte, Mahlzeitendienste oder Hilfsmittel (Stichwort Notfallknopf) in Anspruch nehmen möchten. Die Infostelle Betreuung und Pflege ist seit Anfang Jahr offizielle Anlaufstelle der Stadt Wädenswil für die Bedarfsabklärung und die Beratung von Interessierten.

Wer bekommt Unterstützung – und wofür?

Anspruch haben ältere Menschen, die Zusatzleistungen zur AHV-Rente beziehen. Die Palette der anrechenbaren Leistungen ist breit gefächert – vom Fahrdienst zum Mittagstisch über Entlastung für pflegende Angehörige bis hin zur Tagesbetreuung. Auch neue Hilfsmittel wie der Notfallknopf können finanziert werden. Wichtig dabei ist, dass pro Jahr und anspruchsberechtigter Person maximal 25 000 Franken vergütet werden. Dieser Maximalbetrag beinhaltet auch Leistungen wie Zahnarztkosten, Selbstbehalte oder Transporte zu medizinischen Einrichtungen.
Der Maximalbetrag von 25 000 Franken ist nicht neu – dieser galt bereits vor 2025 für Krankheits- und Behinderungskosten. Aber zuvor waren davon bloss 4800 Franken für Betreuungsleistungen reserviert, und die Palette der möglichen Unterstützungsleistungen war kleiner. Mit der neuen Regelung wird es den Anspruchsberechtigten nun ermöglicht, bedarfsgerechtere Zusatzleistungen für ihre individuellen Bedürfnisse zu beziehen.

Wo kann ich mich melden?

Einfach gesagt: Wer Unterstützung braucht, soll sich zuerst bei den Dienststellen Infostelle Betreuung und Pflege oder Sozialversicherungen der Stadt Wädenswil melden. Die Infostelle Betreuung und Pflege klärt in einem persönlichen Gespräch den individuellen Bedarf ab und stellt eine Bedarfsbescheinigung aus, falls ein Anspruch darauf besteht. Dieses schriftliche Dokument hält genau fest, welche Leistungen im Einzelfall finanziert werden.
Die erbrachten Leistungen werden wie gewohnt direkt durch die Klientin oder den Klienten an die Dienstleistungsbetriebe bezahlt. Die Klientin oder der Klient reicht anschliessend selber die Rechnungskopie an die Sozialversicherungen der Stadt Wädenswil ein. Von dort erfolgt die Rückvergütung im Rahmen der Zusatzleistungen.

Ein Angebot für mehr Selbstständigkeit

Die bessere Finanzierungsmöglichkeit für Hilfe und Betreuung zuhause ist eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft. «Es ist ein grosser Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben im Alter und ermöglicht einen längeren Verbleib in den eigenen vier Wänden», sagt eine Mitarbeiterin der Infostelle. «Gerade, wer keine Angehörigen hat oder nicht auf ein grosses Netzwerk zurückgreifen kann, ist im Alltag oft auf Unterstützung angewiesen. Mit der neuen Regelung können wir diese Betreuung nun auch für Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen gezielt fördern – und das ganz ohne Aufenthalt in einem Heim.»

Zudem gilt der Grundsatz «ambulant vor stationär» – damit wird einerseits der kantonalen Gesetzgebung Rechnungen getragen und andererseits können die stetig steigenden Kosten im Gesundheitswesen gebremst werden, da die Inanspruchnahme ambulanter Dienstleistungen nachweislich günstiger ausfällt als ein – möglicherweise dauerhafter – Heimaufenthalt.
Die Infostelle Betreuung und Pflege berät Sie als Betroffene und auch Ihre Angehörigen.

Kontakt:

Infostelle Betreuung und Pflege
Florhofstrasse 6
8820 Wädenswil
Tel. 044 789 74 90
E-Mail: infostelle@waedenswil.ch

oder

Sozialversicherungen Wädenswil
Florhofstrasse 6
8820 Wädenswil
Tel. 044 789 72 50
E-Mail: krankheitskosten@waedenswil.ch

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