Wädenswil

Zentrumsüberbauung: Rekurrent zieht Urteil an Verwaltungsgericht weiter

Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hatte am 8. April 2025 die Einsprachen gegen das Coop/ZKB-Projekt in Wädenswil abgelehnt. Einer der Rekurse stammt von Andreas Hauser, dem Eigentümer des benachbarten Schutzobjektes «Zur Treu». Er zieht den Fall ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiter. Seine Begründung: Er möchte einen Schlüsselbau des alten Wädenswil erhalten und damit den Dorfkern lebenswerter machen.

Wädenswil besitzt im Kern ein grossartiges Architektur- und Grünband, bestehend aus drei Monumentalbauten (reformierte Kirche, Gerbe und Stadthaus), einer Anzahl alter Handwerker- und Bürgerhäuser und mehreren von Pärken und Gärten umgebenen Villen. Was fehlt, ist eine zentrale Begegnungszone, ein lebensvoller Dorfplatz, wie Richterswil ihn hat. Diese Funktion hatte einst der Hirschenplatz, aber Abbrüche und Verkehrssanierung haben ihn zu einer Asphaltwüste gemacht. Der Hauptbau der Kreuzung, der Hirschen, wurde in den 1970er Jahren abgebrochen, der älteste Bau am Platz, das Häuschen Rosengarten (Zugerstrasse 14), durch lieblose Umbauten und jahrzehntelange Vernachlässigung zu einem Schandfleck gemacht.
2010 übernahmen Andreas Hauser und seine Frau Elisabeth Ziemer das hinter dem Rosengarten stehende, 1769 erbaute Zürichseehaus «Zur Treu» (Florhofstrasse 2) und renovierten es. Eben damals begann die Stadt über eine Neugestaltung des Zentrums nachzudenken, Thema: Verdichtung. Daraus erwuchs das Projekt eines Gross-Neubaus anstelle des bestehenden Coop-Ladens, mit Sockelbau, hochhausartigem Eckturm und Wohn-Aufbauten. Immobilienspezialisten empfahlen dem Ehepaar Hauser-Ziemer, ihre Liegenschaft in das Verdichtungsvorhaben einzubringen, dies sei der ideale Moment für einen guten Erlös. Aber den beiden ging es weder damals noch jetzt ums Geld, sondern um «Lebensluft» für die «Treu» und um ein zugleich schönes und lebendiges Dorfzentrum.
2015 erfuhren sie aus der Zeitung, dass der geplante Coop-Neubau durch einen grossen Zugerstrasse-Flügel mit einem ZKB-Neubau als Kopf ergänzt werden und dass anstelle des Häuschens Rosengarten ein baumbestandener «Hirschenplatz» entstehen sollte. Andreas Hauser, selber Kunsthistoriker, versuchte mit einem umfangreichen Gutachten nachzuweisen, dass erneute Abbrüche zu einer Verschlimmbesserung des von Bausünden entstellten Zentrums führen würden, dass dagegen mit der Renovation des Hauses Rosengarten nicht nur ein ungemein originelles Erbstück des alten Wädenswil, sondern auch ein gemütliches Plätzchen mit Ausblick auf Gärten und Altbauten gewonnen würde. Ausserdem heile man so das historische Architektur- und Grün-Band, das durch die Verkehrsschneise Zugerstrasse durchschnitten worden sei.
Die Einwände wurden nicht gehört, das Parlament bewilligte 2020 einen Gestaltungsplan, die Baukommission 2023 ein konkretes Bauprojekt. Andreas Hauser erhob Einspruch. Er stellte das Grossprojekt nicht infrage, sondern plädierte bloss dafür, das erlaubte Volumen – gemäss einer gängigen Praxis – nicht voll auszuschöpfen. Der ZKB-Bau sollte auf die bestehende Bauflucht zurückgenommen und abgetreppt werden. So könne das Haus Rosengarten erhalten und renoviert werden. Um zu zeigen, wie reizend ein solcher Bau aussehen würde, liess er eine Visualisierung erstellen (siehe Abbildung).
Die Anlage des Rosengarten-Plätzlis könnte der Auftakt zu einer Umwandlung der Hirschenkreuzung in eine Begegnungszone sein, in der Fussgänger, Velo- und Autofahrer gleichberechtigt wären.
Das Rekursgericht hat Hausers Einwände abgelehnt. Da es seiner Ansicht nach auf viele seiner architekturhistorisch und städtebaulich fundierten Argumente gar nicht ernsthaft einging, wird er beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen das Urteil einlegen. (e / wa)

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