Am 15. Januar führte die Stadt Wädenswil, vertreten durch Stadtpräsident Philipp Kutter, Stadträtin Claudia Bühlmann und Stadtrat Christof Wolfer, einen Informationsabend zur Verselbstständigung des Alterszentrum Frohmatt durch. Rund 100 Interessierte folgten der Einladung in die Kulturhalle.
Text: Ernst Brändli
Bilder: Andrej Relijc / Frohmatt
Punkt 19.00 Uhr begrüsste Stadtpräsident Philipp Kutter die zahlreichen interessierten Wädenswiler und Wädenswilerinnen in der Kulturhalle Glärnisch. Seine kurze Einführung begann er mit dem Hinweis, dass die Stimmberechtigten von Wädenswil am Sonntag, 9. Februar 2025, an der Urne über die Verselbstständigung Alterszentrum Frohmatt abstimmen. Er begreife die Skepsis, welche seitens der Bevölkerung vorhanden ist. Der Stadtpräsident legte aber ganz klar fest, dass diese Verselbstständigung keine Überführung in eine private Institution ist. Die Frohmatt bleibt in Stadtbesitz. Der Auftrag lautet, dass es für alle möglich sein muss, in der Frohmatt den Lebensabend zu verbringen. Die Gemeinde Wädenswil hat hier keinen speziellen oder aussergewöhnlichen Weg eingeschlagen. Umliegende Gemeinde, wie Adliswil, Richterswil oder Männedorf haben diesen Schritt schon gemacht und sammeln durchwegs positive Erfahrungen. Anschliessend übergab er das Wort an Jan Flückiger, dem Moderator des Abends.
Claudia Bühlmann, Stadträtin Soziales, stellte die heutige Situation und die neue Gesellschaft und deren Vorteile vor.
Gewährleistung der Pflegeversorgung
Die Gemeinden sind für die Pflegeversorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner verantwortlich. Die Stadt Wädenswil nimmt diesen Versorgungsauftrag mit dem eigenen Betrieb des Alterszentrums Frohmatt wahr. An den zwei Standorten Wädenswil und Schönenberg werden derzeit 156 Pflegeplätze und 5 betreute Wohnungen angeboten. Die Alterszentren sehen sich mit Herausforderungen wie steigenden Kosten, mehr gesetzlichen Vorschriften und dem Fachkräftemangel konfrontiert. Gleichzeitig muss ein Alterszentrum einen qualitativ hochstehenden wie auch wirtschaftlichen Betrieb sicherstellen und eine attraktive Arbeitgeberin sein.
Heute ist das Alterszentrum Frohmatt ein Teil der Stadtverwaltung. Darum sind die Arbeits- und Entscheidungswege für das Alterszentrum Frohmatt deutlich länger und aufwändiger als für eigenständige Institutionen. Als Beispiel zählt Bühlmann hier auf, dass es in der Pflegebranche üblich ist, dass die Umkleidezeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Bis dieser Entscheid von der Stadt Wädenswil genehmigt werden konnte, dauerte es ein Jahr. Rasch auf Veränderungen im Gesundheitswesen zu reagieren, ist mit der jetzigen Situation schwierig. Der Betrieb ist zu wenig flexibel. Zudem ist ein Altersheim ein 24-Stunden-Betrieb mit vielen speziellen Gegebenheiten. Eine solche Organisation benötigt eine starke fachliche Führung und Aufsicht.
Das Alterszentrum Frohmatt soll Menschen im Alter auch in Zukunft gut versorgen. Deshalb will der Stadtrat die Frohmatt aus der Verwaltung herauslösen und in eine neue Organisations- und Rechtsform überführen. Als Rechtsform schlägt der Stadtrat eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck vor. Die neue Organisation wird «Alterszentrum Frohmatt AG» heissen und wird von fünf Verwaltungsräten geführt, wovon ein Mitglied ein amtierender Stadtrat ist.
Eigenständige AG im Besitz der Stadt
Bei der ersten Fragerunde kam dann auch gleich die Frage, wie viel diese Verwaltungsräte verdienen werden. An dieser Stelle übernahm Christof Wolfer, Stadtrat Finanzen, die weitere Vorstellung des Projektes. Er legte als erstes die Entschädigungen des VR dar. Ein Mitglied dieses Gremiums würde 6 000.– im Jahr bekommen, der Präsident erhält 10 000.–. Dazu würden noch Spesen und Sitzungsgelder aufgerechnet. Die Alterszentrum Frohmatt AG erfüllt im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit öffentliche Aufgaben. Allfällige Überschüsse fliessen zurück in den Betrieb und das Angebot, oder es werden Darlehen getilgt. Davon profitieren Bewohnende und Mitarbeitende.
Sie ist betrieblich eigenständig, gehört aber weiterhin zu 100 Prozent der Stadt Wädenswil. Die Stadt schliesst mit der Gesellschaft eine Leistungsvereinbarung ab. Damit ist sichergestellt, dass der Bevölkerung weiterhin die gewünschten und notwendigen Angebote in der Pflege im Alter zur Verfügung stehen.
Sämtliche Mitarbeitende erhalten einen neuen Arbeitsvertrag zu gleichwertigen Konditionen. Das neue Personalreglement wurde zusammen mit Mitarbeitenden der Frohmatt erarbeitet. Es gilt eine einjährige Besitzstandswahrung. Alle Verträge mit den Bewohnenden werden übernommen. Die Pensions- und Betreuungstaxen bleiben mit der Verselbstständigung unverändert.
Investitionsbedarf
Die beiden Standorte Wädenswil und Schönenberg bleiben bestehen. Sowohl bei der Frohmatt als auch in der Stollenweid müssen Neu- und Umbauten in der Höhe von ca. 55 Millionen Franken getätigt werden. Diese können mit einer Verselbstständigung viel speditiver angegangen werden.
Christoph Wolfer betonte aber, dass diese Investitionen so oder so getätigt werden müssen, da sich der Bedarf und die Anforderungen an die Räume in den letzten Jahren gewaltig verändert hat. So sind zum Beispiel die Türen zu eng für Pflegebetten, die Etagen zum Teil nicht mit einem Lift erschlossen, oder die Balkone zu klein, um mit einem Rollstuhl darauf zu fahren. An dieser Stelle meinte unser Stapi mit einem leichten Schmunzeln: «Das gaat gar nöd!» Diesen Negativpunkt verstehe er aus verständlichen Gründen sehr gut.
Die Gebäude und die betriebsnotwendigen Sachmittel werden von der Alterszentrum Frohmatt AG von der Stadt Wädenswil gegen Darlehen erworben. Die Grundstücke an den Standorten in Wädenswil und in Schönenberg gehen im Baurecht an die Alterszentrum Frohmatt AG über. Zudem beteiligt sich die Stadt Wädenswil mit Darlehen an den anstehenden Bauprojekten der Alterszentrum Frohmatt AG.
Seitens des Publikums wurden noch etliche Bedenken geäussert, dass das demokratische Mitspracherecht mit der Verselbstständigung verloren gehe. Auf die Frage, ob andere Rechtsformen in Frage kämen, wurde zur Antwort gegeben, dass eine Stiftung zu selbstständig wäre und eine öffentliche rechtliche Anstalt für überkommunale Projekte vorgesehen ist. Darum sei die AG die beste Form.
Die Frage, was denn passiere, wenn die AG in finanzielle Schieflage geraten würde, beantwortete Christoph Wolfer damit, dass die Überwachung und Transparenz mit einem Stadtrat im Verwaltungsrat sehr gross sei.
Ausserdem wäre die Stadt Wädenswil immer noch Eigentümerin der Frohmatt. Man könne solche Vorkommnisse allerdings nie ganz ausschliessen, wie wir bei der Frohmatt schmerzlichst erfahren mussten.
Im Schlusswort ging Philipp Kutter nochmals auf die Ausgangslage und zukünftigen Aufgaben für das Wohnen im Alter ein.
Menschen werden heute älter als früher, sie bleiben auch länger mobil und selbstständig. Sie möchten so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben. Die wachsende Bedeutung ambulanter Angebote wie der Spitex, aber auch betreute Wohnformen, entsprechen diesem Wunsch. Ein Heimeintritt erfolgt häufig erst bei erhöhter Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit. Aus diesem Grund verändern sich die Anforderungen an die Heime. So haben Entlastungsangebote für pflegende Angehörige, die Akut- und Übergangspflege, die Pflege und Betreuung von Menschen mit demenzieller Entwicklung und palliative Pflege an Bedeutung gewonnen.
Dies sind viele herausfordernde Aufgaben, welche mit der Verselbstständigung sicher professioneller gelöst werden können.
Beim anschliessenden feinen Apéro aus der Frohmattküche wurde angeregt weiter diskutiert. Man spürte, dass – trotz der sehr guten objektiven Vorstellung durch die Stadt Wädenswil – die Meinungen über die Verselbstständigung zweigeteilt sind oder die Meinungsbildung noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
Am 15. Januar führte die Stadt Wädenswil, vertreten durch Stadtpräsident Philipp Kutter, Stadträtin Claudia Bühlmann und Stadtrat Christof Wolfer, einen Informationsabend zur Verselbstständigung des Alterszentrum Frohmatt durch. Rund 100 Interessierte folgten der Einladung in die Kulturhalle.
Text: Ernst Brändli
Bilder: Andrej Relijc / Frohmatt
Punkt 19.00 Uhr begrüsste Stadtpräsident Philipp Kutter die zahlreichen interessierten Wädenswiler und Wädenswilerinnen in der Kulturhalle Glärnisch. Seine kurze Einführung begann er mit dem Hinweis, dass die Stimmberechtigten von Wädenswil am Sonntag, 9. Februar 2025, an der Urne über die Verselbstständigung Alterszentrum Frohmatt abstimmen. Er begreife die Skepsis, welche seitens der Bevölkerung vorhanden ist. Der Stadtpräsident legte aber ganz klar fest, dass diese Verselbstständigung keine Überführung in eine private Institution ist. Die Frohmatt bleibt in Stadtbesitz. Der Auftrag lautet, dass es für alle möglich sein muss, in der Frohmatt den Lebensabend zu verbringen. Die Gemeinde Wädenswil hat hier keinen speziellen oder aussergewöhnlichen Weg eingeschlagen. Umliegende Gemeinde, wie Adliswil, Richterswil oder Männedorf haben diesen Schritt schon gemacht und sammeln durchwegs positive Erfahrungen. Anschliessend übergab er das Wort an Jan Flückiger, dem Moderator des Abends.
Claudia Bühlmann, Stadträtin Soziales, stellte die heutige Situation und die neue Gesellschaft und deren Vorteile vor.
Gewährleistung der Pflegeversorgung
Die Gemeinden sind für die Pflegeversorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner verantwortlich. Die Stadt Wädenswil nimmt diesen Versorgungsauftrag mit dem eigenen Betrieb des Alterszentrums Frohmatt wahr. An den zwei Standorten Wädenswil und Schönenberg werden derzeit 156 Pflegeplätze und 5 betreute Wohnungen angeboten. Die Alterszentren sehen sich mit Herausforderungen wie steigenden Kosten, mehr gesetzlichen Vorschriften und dem Fachkräftemangel konfrontiert. Gleichzeitig muss ein Alterszentrum einen qualitativ hochstehenden wie auch wirtschaftlichen Betrieb sicherstellen und eine attraktive Arbeitgeberin sein.
Heute ist das Alterszentrum Frohmatt ein Teil der Stadtverwaltung. Darum sind die Arbeits- und Entscheidungswege für das Alterszentrum Frohmatt deutlich länger und aufwändiger als für eigenständige Institutionen. Als Beispiel zählt Bühlmann hier auf, dass es in der Pflegebranche üblich ist, dass die Umkleidezeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Bis dieser Entscheid von der Stadt Wädenswil genehmigt werden konnte, dauerte es ein Jahr. Rasch auf Veränderungen im Gesundheitswesen zu reagieren, ist mit der jetzigen Situation schwierig. Der Betrieb ist zu wenig flexibel. Zudem ist ein Altersheim ein 24-Stunden-Betrieb mit vielen speziellen Gegebenheiten. Eine solche Organisation benötigt eine starke fachliche Führung und Aufsicht.
Das Alterszentrum Frohmatt soll Menschen im Alter auch in Zukunft gut versorgen. Deshalb will der Stadtrat die Frohmatt aus der Verwaltung herauslösen und in eine neue Organisations- und Rechtsform überführen. Als Rechtsform schlägt der Stadtrat eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck vor. Die neue Organisation wird «Alterszentrum Frohmatt AG» heissen und wird von fünf Verwaltungsräten geführt, wovon ein Mitglied ein amtierender Stadtrat ist.
Eigenständige AG im Besitz der Stadt
Bei der ersten Fragerunde kam dann auch gleich die Frage, wie viel diese Verwaltungsräte verdienen werden. An dieser Stelle übernahm Christof Wolfer, Stadtrat Finanzen, die weitere Vorstellung des Projektes. Er legte als erstes die Entschädigungen des VR dar. Ein Mitglied dieses Gremiums würde 6 000.– im Jahr bekommen, der Präsident erhält 10 000.–. Dazu würden noch Spesen und Sitzungsgelder aufgerechnet. Die Alterszentrum Frohmatt AG erfüllt im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit öffentliche Aufgaben. Allfällige Überschüsse fliessen zurück in den Betrieb und das Angebot, oder es werden Darlehen getilgt. Davon profitieren Bewohnende und Mitarbeitende.
Sie ist betrieblich eigenständig, gehört aber weiterhin zu 100 Prozent der Stadt Wädenswil. Die Stadt schliesst mit der Gesellschaft eine Leistungsvereinbarung ab. Damit ist sichergestellt, dass der Bevölkerung weiterhin die gewünschten und notwendigen Angebote in der Pflege im Alter zur Verfügung stehen.
Sämtliche Mitarbeitende erhalten einen neuen Arbeitsvertrag zu gleichwertigen Konditionen. Das neue Personalreglement wurde zusammen mit Mitarbeitenden der Frohmatt erarbeitet. Es gilt eine einjährige Besitzstandswahrung. Alle Verträge mit den Bewohnenden werden übernommen. Die Pensions- und Betreuungstaxen bleiben mit der Verselbstständigung unverändert.
Investitionsbedarf
Die beiden Standorte Wädenswil und Schönenberg bleiben bestehen. Sowohl bei der Frohmatt als auch in der Stollenweid müssen Neu- und Umbauten in der Höhe von ca. 55 Millionen Franken getätigt werden. Diese können mit einer Verselbstständigung viel speditiver angegangen werden.
Christoph Wolfer betonte aber, dass diese Investitionen so oder so getätigt werden müssen, da sich der Bedarf und die Anforderungen an die Räume in den letzten Jahren gewaltig verändert hat. So sind zum Beispiel die Türen zu eng für Pflegebetten, die Etagen zum Teil nicht mit einem Lift erschlossen, oder die Balkone zu klein, um mit einem Rollstuhl darauf zu fahren. An dieser Stelle meinte unser Stapi mit einem leichten Schmunzeln: «Das gaat gar nöd!» Diesen Negativpunkt verstehe er aus verständlichen Gründen sehr gut.
Die Gebäude und die betriebsnotwendigen Sachmittel werden von der Alterszentrum Frohmatt AG von der Stadt Wädenswil gegen Darlehen erworben. Die Grundstücke an den Standorten in Wädenswil und in Schönenberg gehen im Baurecht an die Alterszentrum Frohmatt AG über. Zudem beteiligt sich die Stadt Wädenswil mit Darlehen an den anstehenden Bauprojekten der Alterszentrum Frohmatt AG.
Seitens des Publikums wurden noch etliche Bedenken geäussert, dass das demokratische Mitspracherecht mit der Verselbstständigung verloren gehe. Auf die Frage, ob andere Rechtsformen in Frage kämen, wurde zur Antwort gegeben, dass eine Stiftung zu selbstständig wäre und eine öffentliche rechtliche Anstalt für überkommunale Projekte vorgesehen ist. Darum sei die AG die beste Form.
Die Frage, was denn passiere, wenn die AG in finanzielle Schieflage geraten würde, beantwortete Christoph Wolfer damit, dass die Überwachung und Transparenz mit einem Stadtrat im Verwaltungsrat sehr gross sei.
Ausserdem wäre die Stadt Wädenswil immer noch Eigentümerin der Frohmatt. Man könne solche Vorkommnisse allerdings nie ganz ausschliessen, wie wir bei der Frohmatt schmerzlichst erfahren mussten.
Im Schlusswort ging Philipp Kutter nochmals auf die Ausgangslage und zukünftigen Aufgaben für das Wohnen im Alter ein.
Menschen werden heute älter als früher, sie bleiben auch länger mobil und selbstständig. Sie möchten so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben. Die wachsende Bedeutung ambulanter Angebote wie der Spitex, aber auch betreute Wohnformen, entsprechen diesem Wunsch. Ein Heimeintritt erfolgt häufig erst bei erhöhter Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit. Aus diesem Grund verändern sich die Anforderungen an die Heime. So haben Entlastungsangebote für pflegende Angehörige, die Akut- und Übergangspflege, die Pflege und Betreuung von Menschen mit demenzieller Entwicklung und palliative Pflege an Bedeutung gewonnen.
Dies sind viele herausfordernde Aufgaben, welche mit der Verselbstständigung sicher professioneller gelöst werden können.
Beim anschliessenden feinen Apéro aus der Frohmattküche wurde angeregt weiter diskutiert. Man spürte, dass – trotz der sehr guten objektiven Vorstellung durch die Stadt Wädenswil – die Meinungen über die Verselbstständigung zweigeteilt sind oder die Meinungsbildung noch nicht vollständig abgeschlossen ist.