Elektrofahrzeuge wie Trottinetts, Roller und Scooter sind im Trend, die Einhaltung der Verkehrsregeln weniger. Regelmässig muss die Polizei fehlbare Lenker büssen – aber was genau ist erlaubt, was nicht?
Text: Stefan Baumgartner / Sarah Ott
Bilder: zvg
Sie gehören mittlerweile zum Strassenbild: elektrische Trendfahrzeuge, die uns auf Strassen und Trottoirs entgegenkommen, die aber auch etwa auf dem Seeplatz herumkurven. Was man mit diesen Geräten darf und was nicht, wird nachfolgend von Pascal Adnams, Stadtpolizist in Wädenswil, erklärt.
Beginnen wir einfach: Das E-Bike ist von unseren Strassen nicht mehr wegzudenken. Aber auch hier gibt es verschiedene Kategorien. Welche – und was muss beachtet werden?
Elektro-Bike langsam (Leicht-Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 20 km/h oder 25 km/h mit Tretunterstützung. Kontrollschild: nicht erforderlich. Platzzahl: 1 Person (+ 1 Kindersitz). Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich. Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen. Tagfahrlicht: obligatorisch.
Elektro-Bike schnell (Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 30 km/h oder 45 km/h mit Tretunterstützung. Kontrollschild: erforderlich. Platzzahl: 1 Person (+ 1 Kindersitz). Führerausweis: Kategorie M (ab 14 Jahren). Velohelm: erforderlich. Tagfahrlicht: obligatorisch.
Verhalten im Verkehr: E-Bike (schnell und langsam): Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden. Die Benutzung von Radstreifen und Radwegen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
Seit einigen Jahren begegnen uns Trottinette wieder vermehrt auf den Strassen, nun auch elektrisch angetrieben. Darf ich diese auf den Trottoirs fahren? Und braucht es ein Kontrollschild?
Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden. Die Benutzung von Radstreifen und Radwegen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
… und wie sieht es mit den Altersgrenzen aus? Ab welchem Alter darf ich ein E-Trotti fahren?
Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich
Elektro-Trottinett (Leicht-Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 20 km/h. Kontrollschild: nicht erforderlich. Platzzahl: 1 Person. Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich. Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen. Tagfahrlicht: obligatorisch.
Bei den Scootern, also den Motorrad- oder Mofa-ähnlichen Fahrzeugen, wird’s unübersichtlich. Hier gibt es solche mit bis zu 25 km/h Geschwindigkeit, aber auch solche, die fast wie schwere Motorräder aussehen und auch schneller unterwegs sind. Was gilt hier? Und wie erkennt der Gesetzeshüter, um was für ein Typ Elektromobil es sich handelt?
Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden. Die Benutzung von Radstreifen und Radwegen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
Und wie erkennt der Gesetzeshüter, um was für ein Typ Elektromobil es sich handelt?
Mit Schulungen und hilfreichen Dokumentationen können wir die verschiedenen Elektrofahrzeuge un-terscheiden.
E-Scooter bieten oft genügend Platz für eine zweite Person. Erlaubt? Und wie sieht es mit Anhängern aus, etwa für den Kindertransport?
Grundsätzlich darf der Lenker keine Person mitführen. Ausnahmen: Bei zwei Pedalpaaren (z.B. Elektro-
Tandem – Fussraster gelten nicht als Pedalen) oder gleichwertiger mechanischer Antriebseinheit darf ein Sozius mitgeführt werden, welcher sitzend in die Pedale treten kann.
Auf dem Fahrzeug darf nicht mehr als ein Kind auf einem sicheren Kindersitz mitgeführt werden. Wo der Kindersitz montiert ist, spielt dabei keine Rolle, Beine müssen geschützt sein. Der Lenker darf weder durch die Ladung noch auf andere Weise behindert werden. Lenker unter 16 Jahren dürfen trotz Führerausweis keine Personen mitführen. Am Fahrzeug darf max. 1 Anhänger befestigt sein.
Elektro-Roller (Leicht-Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 20 km/h oder 25 km/h mit Tretunterstützung. Kontrollschild: nicht erforderlich. Platzzahl: 1 Person (+ 1 Kindersitz). Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich. Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen. Tagfahrlicht: obligatorisch.
Elektro-Scooter (Leicht-Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 20 km/h oder 25 km/h mit Tretunterstützung. Kontrollschild: nicht erforderlich. Platzzahl: 1 Person (+ 1 Kindersitz). Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich. Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen. Tagfahrlicht: obligatorisch.
Früher war «Töffli-Frisieren», also die Manipulation des Motors zur Leistungssteigerung, gang und gäbe. Wie sieht es mit leistungssteigernden Manipulationen bei den E-Fahrzeugen aus?
Leistungssteigernde Manipulationen sind nicht erlaubt. Wird eine Widerhandlung festgestellt, wird dementsprechend rapportiert.
Bei all diesen Geräten: Wie sieht es mit Lichtanlagen aus? Muss eine Beleuchtung vorhanden sein, und wie gebe ich Zeichen zum Abbiegen?
Tagsüber ist mindestens nach vorne ein eingeschaltetes, ruhendes Licht erforderlich. Nachts ist vorne und hinten jeweils ein eingeschaltetes, ruhendes Licht erforderlich. Zeichengabe via Blinker oder Handzeichen, je nach Fahrzeugtyp.
Thermisch angetriebene Fahrzeuge brauchen eine Homologierung, auch zur Feststellung, ob geltende Schweizer Vorschriften eingehalten werden. Elektrische Trendfahrzeuge kann ich auch über Internetmarktplätze im Ausland bestellen. Wie sieht hier die Gesetzeslage aus?
Vor dem Kauf eines Trendfahrzeuges ist es generell empfehlenswert, sich über dessen Strassenzulassung und über die geltenden Vorschriften zu informieren. Das Fahrzeug muss für den öffentlichen Raum zugelassen sein und über die entsprechenden Leistungsbedingungen und Ausrüstung wie Licht, Glocke usw. verfügen. (Siehe auch Website Bundesamt für Strassen «ASTRA»)
Gibt es auch elektrische Trendfahrzeuge, deren Benützung auf öffentlichen Plätzen und Strassen verboten ist?
Mit den nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Diese Verkehrsflächen sind für alle zugänglich wie zum Beispiel öffentliche Strassen, auch Quartierstrassen und Begegnungszonen, Trottoirs sowie Parkplätze bei Einkaufszentren.
Elektro-Einrad (Onewheel); Elektro-Einrad (Monowheel); Elektro-Smartwheel (Hoverboard); Elektro-Skateboard.
Die Liste der Fahrzeuge ist nicht abschliessend. Es gibt noch weitere elektrisch angetriebene Fahrzeuge ohne Zulassung.
Grundsätzlich: Wie schwierig ist es für die Polizei, geltende Gesetze durchzusetzen?
Vielen Junglenker sind sich der geltenden Gesetze im Strassenverkehr nicht bewusst. Hier appelliere ich auch an die Erziehungsberechtigten, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, bevor man seinem Kind ein elektrisches Gefährt kauft.
Eine nützliche Übersicht zu den geltenden Regeln gibt die Webseite www.zh.ch/trendfahrzeuge
https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/verkehrsregeln/vorschriften-trendfahrzeuge.html
Elektrofahrzeuge wie Trottinetts, Roller und Scooter sind im Trend, die Einhaltung der Verkehrsregeln weniger. Regelmässig muss die Polizei fehlbare Lenker büssen – aber was genau ist erlaubt, was nicht?
Text: Stefan Baumgartner / Sarah Ott
Bilder: zvg
Sie gehören mittlerweile zum Strassenbild: elektrische Trendfahrzeuge, die uns auf Strassen und Trottoirs entgegenkommen, die aber auch etwa auf dem Seeplatz herumkurven. Was man mit diesen Geräten darf und was nicht, wird nachfolgend von Pascal Adnams, Stadtpolizist in Wädenswil, erklärt.
Beginnen wir einfach: Das E-Bike ist von unseren Strassen nicht mehr wegzudenken. Aber auch hier gibt es verschiedene Kategorien. Welche – und was muss beachtet werden?
Elektro-Bike langsam (Leicht-Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 20 km/h oder 25 km/h mit Tretunterstützung. Kontrollschild: nicht erforderlich. Platzzahl: 1 Person (+ 1 Kindersitz). Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich. Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen. Tagfahrlicht: obligatorisch.
Elektro-Bike schnell (Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 30 km/h oder 45 km/h mit Tretunterstützung. Kontrollschild: erforderlich. Platzzahl: 1 Person (+ 1 Kindersitz). Führerausweis: Kategorie M (ab 14 Jahren). Velohelm: erforderlich. Tagfahrlicht: obligatorisch.
Verhalten im Verkehr: E-Bike (schnell und langsam): Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden. Die Benutzung von Radstreifen und Radwegen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
Seit einigen Jahren begegnen uns Trottinette wieder vermehrt auf den Strassen, nun auch elektrisch angetrieben. Darf ich diese auf den Trottoirs fahren? Und braucht es ein Kontrollschild?
Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden. Die Benutzung von Radstreifen und Radwegen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
… und wie sieht es mit den Altersgrenzen aus? Ab welchem Alter darf ich ein E-Trotti fahren?
Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich
Elektro-Trottinett (Leicht-Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 20 km/h. Kontrollschild: nicht erforderlich. Platzzahl: 1 Person. Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich. Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen. Tagfahrlicht: obligatorisch.
Bei den Scootern, also den Motorrad- oder Mofa-ähnlichen Fahrzeugen, wird’s unübersichtlich. Hier gibt es solche mit bis zu 25 km/h Geschwindigkeit, aber auch solche, die fast wie schwere Motorräder aussehen und auch schneller unterwegs sind. Was gilt hier? Und wie erkennt der Gesetzeshüter, um was für ein Typ Elektromobil es sich handelt?
Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden. Die Benutzung von Radstreifen und Radwegen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
Und wie erkennt der Gesetzeshüter, um was für ein Typ Elektromobil es sich handelt?
Mit Schulungen und hilfreichen Dokumentationen können wir die verschiedenen Elektrofahrzeuge un-terscheiden.
E-Scooter bieten oft genügend Platz für eine zweite Person. Erlaubt? Und wie sieht es mit Anhängern aus, etwa für den Kindertransport?
Grundsätzlich darf der Lenker keine Person mitführen. Ausnahmen: Bei zwei Pedalpaaren (z.B. Elektro-
Tandem – Fussraster gelten nicht als Pedalen) oder gleichwertiger mechanischer Antriebseinheit darf ein Sozius mitgeführt werden, welcher sitzend in die Pedale treten kann.
Auf dem Fahrzeug darf nicht mehr als ein Kind auf einem sicheren Kindersitz mitgeführt werden. Wo der Kindersitz montiert ist, spielt dabei keine Rolle, Beine müssen geschützt sein. Der Lenker darf weder durch die Ladung noch auf andere Weise behindert werden. Lenker unter 16 Jahren dürfen trotz Führerausweis keine Personen mitführen. Am Fahrzeug darf max. 1 Anhänger befestigt sein.
Elektro-Roller (Leicht-Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 20 km/h oder 25 km/h mit Tretunterstützung. Kontrollschild: nicht erforderlich. Platzzahl: 1 Person (+ 1 Kindersitz). Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich. Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen. Tagfahrlicht: obligatorisch.
Elektro-Scooter (Leicht-Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 20 km/h oder 25 km/h mit Tretunterstützung. Kontrollschild: nicht erforderlich. Platzzahl: 1 Person (+ 1 Kindersitz). Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich. Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen. Tagfahrlicht: obligatorisch.
Früher war «Töffli-Frisieren», also die Manipulation des Motors zur Leistungssteigerung, gang und gäbe. Wie sieht es mit leistungssteigernden Manipulationen bei den E-Fahrzeugen aus?
Leistungssteigernde Manipulationen sind nicht erlaubt. Wird eine Widerhandlung festgestellt, wird dementsprechend rapportiert.
Bei all diesen Geräten: Wie sieht es mit Lichtanlagen aus? Muss eine Beleuchtung vorhanden sein, und wie gebe ich Zeichen zum Abbiegen?
Tagsüber ist mindestens nach vorne ein eingeschaltetes, ruhendes Licht erforderlich. Nachts ist vorne und hinten jeweils ein eingeschaltetes, ruhendes Licht erforderlich. Zeichengabe via Blinker oder Handzeichen, je nach Fahrzeugtyp.
Thermisch angetriebene Fahrzeuge brauchen eine Homologierung, auch zur Feststellung, ob geltende Schweizer Vorschriften eingehalten werden. Elektrische Trendfahrzeuge kann ich auch über Internetmarktplätze im Ausland bestellen. Wie sieht hier die Gesetzeslage aus?
Vor dem Kauf eines Trendfahrzeuges ist es generell empfehlenswert, sich über dessen Strassenzulassung und über die geltenden Vorschriften zu informieren. Das Fahrzeug muss für den öffentlichen Raum zugelassen sein und über die entsprechenden Leistungsbedingungen und Ausrüstung wie Licht, Glocke usw. verfügen. (Siehe auch Website Bundesamt für Strassen «ASTRA»)
Gibt es auch elektrische Trendfahrzeuge, deren Benützung auf öffentlichen Plätzen und Strassen verboten ist?
Mit den nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Diese Verkehrsflächen sind für alle zugänglich wie zum Beispiel öffentliche Strassen, auch Quartierstrassen und Begegnungszonen, Trottoirs sowie Parkplätze bei Einkaufszentren.
Elektro-Einrad (Onewheel); Elektro-Einrad (Monowheel); Elektro-Smartwheel (Hoverboard); Elektro-Skateboard.
Die Liste der Fahrzeuge ist nicht abschliessend. Es gibt noch weitere elektrisch angetriebene Fahrzeuge ohne Zulassung.
Grundsätzlich: Wie schwierig ist es für die Polizei, geltende Gesetze durchzusetzen?
Vielen Junglenker sind sich der geltenden Gesetze im Strassenverkehr nicht bewusst. Hier appelliere ich auch an die Erziehungsberechtigten, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, bevor man seinem Kind ein elektrisches Gefährt kauft.
Eine nützliche Übersicht zu den geltenden Regeln gibt die Webseite www.zh.ch/trendfahrzeuge
https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/verkehrsregeln/vorschriften-trendfahrzeuge.html