Das Alterszentrum Frohmatt soll aus der Verwaltung herausgelöst und in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck überführt werden. Die Stadt bleibt alleinige Eigentümerin der neuen Organisation. Am 9. Februar 2025 entscheiden die Wädenswilerinnen und Wädenswiler an der Urne über die Verselbständigung. An einer Veranstaltung am 15. Januar 2025 informiert der Stadtrat die Bevölkerung über die Vorlage.
Das Alterszentrum Frohmatt will Menschen im Alter auch in Zukunft gut versorgen. Deshalb schlägt der Stadtrat vor, das Alterszentrum organisatorisch und rechtlich neu aufzustellen. Das Alters- und Pflegezentrum soll aus der Verwaltung herausgelöst und künftig als eigenständige Organisation betrieben werden.
Der Gemeinderat hat der Verselbständigung im November 2024 zugestimmt. Die Stimmbevölkerung entscheidet am 9. Februar 2025 über das Vorhaben. Am Mittwoch, 15. Januar 2025, um 19 Uhr, präsentieren Stadtpräsident Philipp Kutter, Stadträtin Claudia Bühlmann und Stadtrat Christof Wolfer die Inhalte der Vorlage. Der Anlass findet in der Kulturhalle Glärnisch statt.
Stadt bleibt Eigentümerin
Mit der Verselbständigung soll die Frohmatt mehr betriebliche Flexibilität und eine stärkere fachliche Aufsicht erhalten. Die Aktiengesellschaft bleibt zu 100 Prozent im Besitz der Stadt. Eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt stellt die Qualität und das passende Angebot für die ältere Bevölkerung sicher. Die Verträge der Bewohnerinnen und Bewohner werden übernommen. Auch die Mitarbeitenden werden zu gleichwertigen Bedingungen von der neuen Gesellschaft angestellt. Die Grundstücke gehen im Baurecht an die Aktiengesellschaft und bleiben so im Besitz der Stadt.
Eigenständiger und einfacher Betrieb
Heute ist das Alterszentrum Frohmatt ein Teil der öffentlichen Verwaltung. Somit ist das Alterszentrum eng an die Prozesse und Strukturen von Politik und Verwaltung geknüpft. Die Kernaufgaben der Verwaltung unterscheiden sich jedoch stark von jenen eines Alterszentrums. Ein Alterszentrum ist ein 24-Stunden-Betrieb und beansprucht viel spezialisiertes Know-how. Weiter muss sich das Alterszentrum den sich wandelnden Bedürfnissen der Bewohnenden und den raschen Entwicklungen im Gesundheitsbereich anpassen. Die heutige Organisationsform schränkt die Frohmatt im Betrieb und dessen Weiterentwicklung ein. Mit der Überführung in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck wird der Betrieb des Alterszentrums flexibler und die Abläufe schneller. (w)
Das Alterszentrum Frohmatt soll aus der Verwaltung herausgelöst und in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck überführt werden. Die Stadt bleibt alleinige Eigentümerin der neuen Organisation. Am 9. Februar 2025 entscheiden die Wädenswilerinnen und Wädenswiler an der Urne über die Verselbständigung. An einer Veranstaltung am 15. Januar 2025 informiert der Stadtrat die Bevölkerung über die Vorlage.
Das Alterszentrum Frohmatt will Menschen im Alter auch in Zukunft gut versorgen. Deshalb schlägt der Stadtrat vor, das Alterszentrum organisatorisch und rechtlich neu aufzustellen. Das Alters- und Pflegezentrum soll aus der Verwaltung herausgelöst und künftig als eigenständige Organisation betrieben werden.
Der Gemeinderat hat der Verselbständigung im November 2024 zugestimmt. Die Stimmbevölkerung entscheidet am 9. Februar 2025 über das Vorhaben. Am Mittwoch, 15. Januar 2025, um 19 Uhr, präsentieren Stadtpräsident Philipp Kutter, Stadträtin Claudia Bühlmann und Stadtrat Christof Wolfer die Inhalte der Vorlage. Der Anlass findet in der Kulturhalle Glärnisch statt.
Stadt bleibt Eigentümerin
Mit der Verselbständigung soll die Frohmatt mehr betriebliche Flexibilität und eine stärkere fachliche Aufsicht erhalten. Die Aktiengesellschaft bleibt zu 100 Prozent im Besitz der Stadt. Eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt stellt die Qualität und das passende Angebot für die ältere Bevölkerung sicher. Die Verträge der Bewohnerinnen und Bewohner werden übernommen. Auch die Mitarbeitenden werden zu gleichwertigen Bedingungen von der neuen Gesellschaft angestellt. Die Grundstücke gehen im Baurecht an die Aktiengesellschaft und bleiben so im Besitz der Stadt.
Eigenständiger und einfacher Betrieb
Heute ist das Alterszentrum Frohmatt ein Teil der öffentlichen Verwaltung. Somit ist das Alterszentrum eng an die Prozesse und Strukturen von Politik und Verwaltung geknüpft. Die Kernaufgaben der Verwaltung unterscheiden sich jedoch stark von jenen eines Alterszentrums. Ein Alterszentrum ist ein 24-Stunden-Betrieb und beansprucht viel spezialisiertes Know-how. Weiter muss sich das Alterszentrum den sich wandelnden Bedürfnissen der Bewohnenden und den raschen Entwicklungen im Gesundheitsbereich anpassen. Die heutige Organisationsform schränkt die Frohmatt im Betrieb und dessen Weiterentwicklung ein. Mit der Überführung in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck wird der Betrieb des Alterszentrums flexibler und die Abläufe schneller. (w)