Wädenswil

Gemeindeparlament stimmte über neue BZO ab

Für die Gemeinderatsitzung vom 30. September war das wohl grösste und umfangreichste Geschäft, welches in der fünfzigjährigen Geschichte des Wädenswiler Gemeindeparlamentes behandelt hat, traktandiert. Die neue Bau- und Zonenordnung der Stadt Wädenswil hat nach langer akribischer Vorarbeit durch den Stadtrat und die Raumplanungskommission an diesem Abend ihren Abschluss gefunden. Astrid Furrer (FDP), Stadträtin Planen und Bauen, erläuterte in ihrer Begrüssung, dass diese neue BZO für die nächsten 25 Jahre Bestand haben soll. Weiter erwähnte sie, dass ein solch grosses, umfangreiches und wichtiges Geschäft nur mit einem Parlament möglich sei und von einer Gemeindeversammlung praktisch nicht mehr zu bewältigen gewesen wäre.
Text & Bild: Ernst Brändli

Nötig wurde diese BZO-Revision aus verschiedenen Gründen. 2019 wurden die Gemeinden Schönenberg und Hütten mit der Stadt Wädenswil fusioniert. Dadurch galten drei verschiedene Bau- und Zonenordnungen (BZO) der zusammengeführten Ortsteile, die eine Vielzahl an unterschiedlichen Bestimmungen enthielten. Zudem stammt die bestehende BZO der Stadt Wädenswil aus dem Jahr 1994. In den letzten Jahren haben sich darüber hinaus die übergeordneten rechtlichen sowie planerischen Rahmenbedingungen und Anforderungen stark verändert. Insbesondere wurden vorgängig das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG), die interkantonale Harmonisierung der Baubegriffe, der kantonale Richtplan (KRP), das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) sowie der regionale Richtplan der Region Zimmerberg (ZPZ) revidiert. Die Vorgaben dieser Gesetze mussten zwingend in der neuen BZO umgesetzt werden.

Projektorganisation und Vorgehen

Laut dem ehemaligen Bauvorstand Heini Hauser befasste sich der Stadtrat schon seit 2012 mit Vorarbeiten zur Überarbeitung der BZO. Der Entwurf zur neuen BZO wurde zwischen Herbst 2019 und Frühling 2023 unter der Federführung der Abteilung Planen und Bauen erarbeitet.
Die Erarbeitung wurde von einem breiten Mitwirkungsprozess begleitet. Es wurden drei Dialoge, sechs Workshops, vier Quartierspaziergänge sowie zu Beginn mehrere Informationsveranstaltungen durchgeführt. Zum Start der öffentlichen Auflage wurden ausserdem zwei Infoveranstaltungen organisiert. Zusätzlich bestand die Möglichkeit, sich laufend auf der eigens dazu eingerichteten Webseite «stadtneuland.ch» über den Stand der Arbeiten zu informieren und sich dabei aktiv einzubringen. Auch flossen Anträge der Arbeitsgruppe Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) und der Stadtentwicklungskomission (STEK) mit in den Prozess ein. Während der öffentlichen Auflage bot Planen und Bauen persönliche Sprechstunden an, um Fragen zu beantworten und Einwohnerinnen und Einwohner bei der Verfassung von Einwendungen zu beraten.
Der erarbeitete Entwurf wurde von der Raumplanungskomission von März 2023 bis September 2024 in 36 Sitzungen behandelt. Laut deren Präsident Bruno Cogliati (SVP) hat die Kommission sehr konstruktiv zusammengearbeitet. Davon zeugt auch die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Änderunsanträge von der Komission einstimmig beschlossen wurden. Er dankte dann auch allen Kommissionsmitgliedern, dem Stadtrat sowie den zuständigen Personen in der Stadt Wädenswil.

Versammlung

Bevor das Geschäft «neue BZO» im Gemeindeparlament behandelt werden konnte, war es schon fast wieder vertagt. Seitens der SP/EVP-Fraktion stellte Christoph Mahler (EVP) den Antrag, die Behandlung des Geschäfts zu verschieben. Aus ihren Reihen war je ein Gemeinderat zurückgetreten. Die neuen Ratsmitglieder waren zwar zum Zeitpunkt der Versammlung bestätigt, doch lief die Einsprachefrist erst um Mitternacht nach der Versammlung ab. Somit waren sie noch nicht stimmberechtigt. Der Antrag auf Verschiebung wurde von der Versammlung abgelehnt.

Das Plenum hatte über mehr als 50 Änderungsanträge einzeln zu entscheiden. Diese Anträge wurden von der Raumplanungskommission gestellt. Wie es bei einem so umfangreichen Werk zu erwarten war, hat der Gemeinderat einzelne Anpassungen an der Gesamtrevision vorgenommen. Im Kern bleibt die gesamtrevidierte Nutzungsplanung inhaltlich in der vom Stadtrat vorgegebenen Stossrichtung erhalten. So sind der Verzicht auf Einzonungen, die massvolle Aufzonung einzelner Gebiete, die Einführung von Grünflächenziffern und ökologischen Ausgleichsflächen sowie die Pflicht zur Erstellung von preisgünstigem Wohnraum in einzelnen Aufzonungsgebieten nach wie vor Teil der Vorlage. Die drei vom Stadtrat definierten grundsätzlichen Anforderungen – bestehende Qualitäten erhalten, neue bauliche Möglichkeiten schaffen und städtebauliche Herausforderungen angehen – kann die gesamtrevidierte Nutzungsplanung erfüllen.

Ein grosser Teil der Artikel wurden einstimmig angenommen. Differenzen und Diskussionen entstanden bei den Artikeln, welche die Wohnnutzung in Untergeschossen untersagt hätten. Der Umstand, dass die Gebäude damit 1,5 m höher würden, obsiegte der Meinung, dass auf natürlich gewachsenem Boden gebaut wird, um unschöne Böschungen und Stützmauern zu vermeiden. Der Antrag zur Streichung des Verbotes wurde angenommen. Der Minderheitsantrag der Raumplanungskommission, den Artikel über günstigen Wohnraum ersatzlos zu streichen, wurde von der Versammlung abgelehnt. Somit müssen Bauherren von drei bestimmten Grundstücken, die aufgezont werden, mindestens 20% günstigen Wohnraum anbieten. Zu reden gab auch der Antrag, dass der Baumschutz ersatzlos aus dem Entwurf der neuen BZO zu streichen sei. Der Antrag wurde angenommen. Der Baumschutz war auch in der bisherigen BZO nicht verankert. Ein Baumschutz besteht bis anhin lediglich im Gebiet des Kobi (Kantonales Ortsbildinventar). Dieser Schutz durch das Kobi besteht auch weiterhin.

Der Gemeinderat hat die Gesamtrevision in der Schlussabstimmung ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen festgesetzt. Mit der Festsetzung hat sich die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht, dass die Gesamtrevision im Jahr 2025 zum Abschluss gebracht werden kann. Noch bleibt die Möglichkeit für ein Referendum zur Erzwingung einer Urnenabstimmung offen. Erst nach Ablauf der entsprechenden Fristen kann der Genehmigungsprozess beim Kanton gestartet werden.

Stadträtin Astrid Furrer, Leitung Planen und Bauen, und ihr Vorgänger, Alt-Stadtrat Heini Hauser, welche beide einen sehr grossen Anteil und Einfluss beim Planen der neuen BZO hatten, sind froh, dass das Geschäft diese Hürde genommen hat. Schon bei der Ausarbeitung des ganzen Projekts habe man darauf geschaut, eine mehrheitsfähige, konstruktive Lösung zu finden. Natürlich können nicht alle Wünsche, welche an den öffentlichen Veranstaltungen vorgebracht wurden, vollständig integriert werden. Die neue BZO hat aber trotz Abstrichen und Änderungen grosse Fortschritte in Richtung Ökologie und Lebensqualität gemacht.

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