Am Mittwoch, 19. Juni, fand eine bescheiden besuchte Gemeindeversammlung statt. Abgestimmt wurde über die Jahresrechnung 2023 sowie zwei Verordnungen.
Text & Bild: Reni Bircher
Die Jahresrechnung 2023 wurde wie gewohnt von Finanzvorsteher Willy Nüesch präsentiert, welche vor allem durch Steuereinnahmen und die Grundstücksgewinnsteuer zulegen konnte. Unverhofft mussten bereits budgetierte Ausgaben nicht getätigt werden, weil der Kanton den geplanten Kreisel in Samstagern (noch) nicht bauen wird. Gestiegen sind erneut die Ausgaben im Bereich Bildung und Soziales.
Die Rechnung konnte dennoch mit einem Plus von 2,2 Millionen Franken abschliessen.
Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) beantragte der Gemeindeversammlung, die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde zu genehmigen, auch wenn sie den Gemeinderat – so wie auch Stimmen aus dem Publikum – aufforderte, die Kostensteigerung einzudämmen und Ausgaben genaustens zu prüfen.
Die Jahresrechnung 2023 wurde einstimmig abgesegnet.
Mehrwertausgleichsfonds ohne Mittel
Das zweite Traktandum über die Verordnung und Festsetzung des kommunalen Mehrwertausgleichfonds wurde von Hansjörg Germann, Ressort Planung und Bau, präsentiert und ging rasch über die Bühne. Die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO) hält fest, dass die Erträge aus den Mehrwertabgaben in den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds fliessen und nach Massgabe des Fondsreglements verwendet werden. Erträge resultieren aus der Wertsteigerung eines Grundstücks durch Um- oder Aufzonung und erst dann kommt das Reglement zum Tragen, was die Eröffnung dieses Fonds erfordert. Wird ein Grundstück neu eingezont, schöpft der Kanton ab.
Ein Teil dieses erfolgten Mehrwerts fliesst in diesen Fonds, aus dem unter anderem raumplanerische Massnahmen finanziert werden können. Beitragsberechtigt sind Massnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raumes, wie Parks und Grünanlagen, die Verbesserung des Lokalklimas oder das Erstellen von sozialen Infrastrukturen, wie beispielsweise soziale Treffpunkte oder ausserschulische Einrichtungen.
Mit der Genehmigung des Antrags wird die Gemeinde Richterswil über einen Erlass verfügen, der die Verwendung der Fondsmittel und die Zusicherung von Beiträgen regelt. Der Fonds darf keine Schulden aufweisen. Mittel sind derzeit keine vorhanden, es zeichnen sich in absehbarer Zeit auch keine ab.
Der Grossteil der anwesenden Stimmberechtigten erteilte dem Fonds ihren Segen.
Wildpinklern und Littering den Kampf angesagt
Die Grossrevision der Polizeiverordnung präsentiert sich neu mit 37 statt 80 Artikeln. Viele dieser Artikel sind im übergeordneten Recht festgehalten und gehörten nicht in die Polizeiverordnung. Laut Renato Pfeffer, Ressortvorsteher Sicherheit und Einwohnerwesen, ein dringend notwendiger Schritt, da seit 2010 nur kleine Änderungen vorgenommen wurden. Nun soll sie den aktuellen Gegebenheiten angepasst und bezirksweit vereinheitlicht werden, auch weil die Polizei von Richterswil, Wädenswil und Horgen zusammenarbeitet.
Wesentliche Veränderungen erfuhren folgende Themen:
– Lärmiges Feuerwerk (u.a. Knallkörper, Petarden usw.) sind nur am 1. August und zum Jahreswechsel erlaubt.
– Auf Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen erfolgt eine Busse, auch für allfällige Reinigungs- und Instandstellungen muss der Verursacher bezahlen.
In den gleichen Artikel fällt das Urinieren an dafür nicht vorgesehenen Orten.
– Einweggrills auf Grasflächen sind verboten, öffentliche Feuer nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
– Die allgemeine Ruhezeit dauert von 12.00–13.00 Uhr und 22.00–07.00 Uhr. Lärmige Arbeiten bei Haus- und Gartenarbeiten (hämmern, Rasen mähen usw.), Gewerbe, Industrie, Baustellen usw. sind Mo–Fr von 12.00–13.00 Uhr und ab 19.00 Uhr zu unterlassen, ebenso am Samstag von 12.00–13.00 Uhr und ab 17.00 Uhr. Am Sonntag und an allgemeinen Feiertagen sind lärmige Arbeiten generell verboten.
– Ausserhalb der Ruhezeiten sind neu Lautsprecher im Freien erlaubt, dürfen jedoch andere nicht stören.
– Die ordentliche Schliessung im Gastgewerbe kann bis 02.00 Uhr hinausgeschoben werden: nach Gemeindeversammlungen, am 1. Mai und 1. August, am Freitag der Dorfchilbi sowie am Sonntag der Bergchilbi.
– Generelle Aufhebung der Schliessungszeit: Chilbi-Samstag, Räbenchilbi-Samstag, Haaggeri und Silvester.
– Das Betteln ist in der Umgebung von öffentlichen Gebäuden und Anlagen verboten. Das Hausbetteln und aktive Behelligen von Passanten ist auf dem ganzen Gemeindegebiet untersagt.
Der neuen Polizeiverordnung mochte die Mehrheit zuzustimmen. Sie trat somit am 1. Juli 2024 in Kraft.
Bereits nach 50 Minuten wurde die Versammlung geschlossen und die Anwesenden zu Grillwurst, abendlicher Schwimmrunde oder Fussball am TV entlassen.
Die Gemeindeversammlung im September wurde mangels Traktanden abgesagt.
Am 4. Dezember findet die Budgetversammlung statt.
Am Mittwoch, 19. Juni, fand eine bescheiden besuchte Gemeindeversammlung statt. Abgestimmt wurde über die Jahresrechnung 2023 sowie zwei Verordnungen.
Text & Bild: Reni Bircher
Die Jahresrechnung 2023 wurde wie gewohnt von Finanzvorsteher Willy Nüesch präsentiert, welche vor allem durch Steuereinnahmen und die Grundstücksgewinnsteuer zulegen konnte. Unverhofft mussten bereits budgetierte Ausgaben nicht getätigt werden, weil der Kanton den geplanten Kreisel in Samstagern (noch) nicht bauen wird. Gestiegen sind erneut die Ausgaben im Bereich Bildung und Soziales.
Die Rechnung konnte dennoch mit einem Plus von 2,2 Millionen Franken abschliessen.
Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) beantragte der Gemeindeversammlung, die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde zu genehmigen, auch wenn sie den Gemeinderat – so wie auch Stimmen aus dem Publikum – aufforderte, die Kostensteigerung einzudämmen und Ausgaben genaustens zu prüfen.
Die Jahresrechnung 2023 wurde einstimmig abgesegnet.
Mehrwertausgleichsfonds ohne Mittel
Das zweite Traktandum über die Verordnung und Festsetzung des kommunalen Mehrwertausgleichfonds wurde von Hansjörg Germann, Ressort Planung und Bau, präsentiert und ging rasch über die Bühne. Die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO) hält fest, dass die Erträge aus den Mehrwertabgaben in den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds fliessen und nach Massgabe des Fondsreglements verwendet werden. Erträge resultieren aus der Wertsteigerung eines Grundstücks durch Um- oder Aufzonung und erst dann kommt das Reglement zum Tragen, was die Eröffnung dieses Fonds erfordert. Wird ein Grundstück neu eingezont, schöpft der Kanton ab.
Ein Teil dieses erfolgten Mehrwerts fliesst in diesen Fonds, aus dem unter anderem raumplanerische Massnahmen finanziert werden können. Beitragsberechtigt sind Massnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raumes, wie Parks und Grünanlagen, die Verbesserung des Lokalklimas oder das Erstellen von sozialen Infrastrukturen, wie beispielsweise soziale Treffpunkte oder ausserschulische Einrichtungen.
Mit der Genehmigung des Antrags wird die Gemeinde Richterswil über einen Erlass verfügen, der die Verwendung der Fondsmittel und die Zusicherung von Beiträgen regelt. Der Fonds darf keine Schulden aufweisen. Mittel sind derzeit keine vorhanden, es zeichnen sich in absehbarer Zeit auch keine ab.
Der Grossteil der anwesenden Stimmberechtigten erteilte dem Fonds ihren Segen.
Wildpinklern und Littering den Kampf angesagt
Die Grossrevision der Polizeiverordnung präsentiert sich neu mit 37 statt 80 Artikeln. Viele dieser Artikel sind im übergeordneten Recht festgehalten und gehörten nicht in die Polizeiverordnung. Laut Renato Pfeffer, Ressortvorsteher Sicherheit und Einwohnerwesen, ein dringend notwendiger Schritt, da seit 2010 nur kleine Änderungen vorgenommen wurden. Nun soll sie den aktuellen Gegebenheiten angepasst und bezirksweit vereinheitlicht werden, auch weil die Polizei von Richterswil, Wädenswil und Horgen zusammenarbeitet.
Wesentliche Veränderungen erfuhren folgende Themen:
– Lärmiges Feuerwerk (u.a. Knallkörper, Petarden usw.) sind nur am 1. August und zum Jahreswechsel erlaubt.
– Auf Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen erfolgt eine Busse, auch für allfällige Reinigungs- und Instandstellungen muss der Verursacher bezahlen.
In den gleichen Artikel fällt das Urinieren an dafür nicht vorgesehenen Orten.
– Einweggrills auf Grasflächen sind verboten, öffentliche Feuer nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
– Die allgemeine Ruhezeit dauert von 12.00–13.00 Uhr und 22.00–07.00 Uhr. Lärmige Arbeiten bei Haus- und Gartenarbeiten (hämmern, Rasen mähen usw.), Gewerbe, Industrie, Baustellen usw. sind Mo–Fr von 12.00–13.00 Uhr und ab 19.00 Uhr zu unterlassen, ebenso am Samstag von 12.00–13.00 Uhr und ab 17.00 Uhr. Am Sonntag und an allgemeinen Feiertagen sind lärmige Arbeiten generell verboten.
– Ausserhalb der Ruhezeiten sind neu Lautsprecher im Freien erlaubt, dürfen jedoch andere nicht stören.
– Die ordentliche Schliessung im Gastgewerbe kann bis 02.00 Uhr hinausgeschoben werden: nach Gemeindeversammlungen, am 1. Mai und 1. August, am Freitag der Dorfchilbi sowie am Sonntag der Bergchilbi.
– Generelle Aufhebung der Schliessungszeit: Chilbi-Samstag, Räbenchilbi-Samstag, Haaggeri und Silvester.
– Das Betteln ist in der Umgebung von öffentlichen Gebäuden und Anlagen verboten. Das Hausbetteln und aktive Behelligen von Passanten ist auf dem ganzen Gemeindegebiet untersagt.
Der neuen Polizeiverordnung mochte die Mehrheit zuzustimmen. Sie trat somit am 1. Juli 2024 in Kraft.
Bereits nach 50 Minuten wurde die Versammlung geschlossen und die Anwesenden zu Grillwurst, abendlicher Schwimmrunde oder Fussball am TV entlassen.
Die Gemeindeversammlung im September wurde mangels Traktanden abgesagt.
Am 4. Dezember findet die Budgetversammlung statt.