Wädenswil

Zweite kommunale Vorlage am 9. Juni

Nebst der Bodeninitiative wird am 9. Juni über eine zweite kommunale Vorlage abgestimmt. Die kommunale Volksinitiative für ein «Mehrgenerationenhaus Rötiboden» hat zum Ziel, die Liegenschaft «Rötiboden» (Katasternummer WE11436) einem gemeinnützigen Wohnbauträger im Baurecht zur Verfügung zu stellen, um auf dem Grundstück ein ökologisch vorbildliches «Mehrgenerationenhaus» zu errichten.
In der Stadt Wädenswil ist am 11. März 2022 eine Volksinitiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht worden. Die Volksinitiative beinhaltet folgendes Initiativbegehren: «Die Stadt Wädenswil stellt ihr Grundstück Katasternummer WE11436 (‹Rötiboden›) einem gemeinnützigen Wohnbauträger im Baurecht zur Verfügung mit der Auflage, darauf ökologisch vorbildliche Bauten für altersdurchmischtes, günstiges Wohnen zu erstellen.»
Der Initiative ist folgende Begründung beigegeben: Die Stimmberechtigten bewilligten am 30. November 2014 mit einer deutlichen Mehrheit von 72% einen Rahmen­kredit von CHF 3 000 000 für die Umsetzung der Volksinitiative «Günstiger Wohnraum für Familien». Der Stadtrat wurde mit dem Vollzug beauftragt. Sieben Jahre später ist das Begehren immer noch nicht umgesetzt.
Der Bauboom in Wädenswil hält an. Doch gerade Neubauten sind für viele immer weniger erschwinglich. Mit dieser erneuten Initiative will die Mitte Wädenswil das nach wie vor dringende Anliegen aus dem Jahr 2014 durchsetzen.
Das gemeindeeigene Grundstück umfasst eine Fläche von knapp 7000  m2. Das Land wird im Baurecht vergeben und bleibt weiterhin im Eigentum der Stadt. Mit einem «Mehrgenerationenhaus» wird eine Vision mit Modellcharakter realisiert. Im «Rötiboden» entstehen günstiger Wohnraum und Gemeinschaftsräume, in denen das Zusammenleben der Generationen gepflegt und gestärkt werden kann. Das Projekt erfüllt ökologisch vorbildliche Standards und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Mit einer gezielten Baurechtsvergabe an einen gemeinnützigen Wohnbauträger wird sichergestellt, dass das Vorhaben professionell umgesetzt wird.

Alternativer Standort nicht zulässig, Gemeinderat mit Gegenvorschlag

Der Wortlaut der Initiative mit dem Namen des Grundstücks im Titel lässt die Möglichkeit einer anderen Standortwahl nicht zu.
Damit die Idee des Mehrgenerationenhauses nicht aufgrund des Standorts und anderer Projekte der Stadt scheitert, hat eine Minderheit der vorberatenden Sachkommission dem Gemeinderat einen Gegenvorschlag beantragt. Das (vom Stadtrat sowie einer Mehrheit der Sachkommission ungeeignet eingestufte Alternativ-) Grundstück Alte Landstrasse (Kat.-Nr. WE11318) wird anstelle des Rötibodens für das selbe Vorhaben als Gegenvorschlag der Volksinitiaitve gegenübergestellt.
(Text aus der Abstimmungsweisung)

1A Volksinitiative «Mehrgenerationenhaus Rötiboden»
Verbundene Vorlagen:
1B Gegenvorschlag zu Volksinitiative «Mehrgenerationenhaus Rötiboden»
1C Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen werden?

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