Der Kanton plant in Wädenswil die Lücke des Seeuferweges zwischen Seeplatz und Giessen zu schliessen. Der Weg wird als Fuss- und Wanderweg erstellt und führt grösstenteils über einen Steg mit einer lichten Breite von 2,50 m. Die Weglänge beträgt gesamthaft etwa 808 m. Der bestehende Bootshafen Wädenswil muss jedoch von der Stadt Wädenswil so angepasst werden, dass der Zürichseeweg realisiert werden kann.
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Die Baugesuchsunterlagen liegen noch bis 25.6.2024 bei der Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3 (vis-à-vis Stadthaus), zur Einsicht auf.
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist in schriftlicher Form an die Stadt Wädenswil zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzureichen. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.
Für den Bau des Abschnittes sind 18 Millionen Franken veranschlagt. wa
Die rechtsgültige Publikation erfolgt im Digitalen Amtsblatt Schweiz, https://epublikation.ch
Der Kanton plant in Wädenswil die Lücke des Seeuferweges zwischen Seeplatz und Giessen zu schliessen. Der Weg wird als Fuss- und Wanderweg erstellt und führt grösstenteils über einen Steg mit einer lichten Breite von 2,50 m. Die Weglänge beträgt gesamthaft etwa 808 m. Der bestehende Bootshafen Wädenswil muss jedoch von der Stadt Wädenswil so angepasst werden, dass der Zürichseeweg realisiert werden kann.
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Die Baugesuchsunterlagen liegen noch bis 25.6.2024 bei der Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3 (vis-à-vis Stadthaus), zur Einsicht auf.
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist in schriftlicher Form an die Stadt Wädenswil zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzureichen. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.
Für den Bau des Abschnittes sind 18 Millionen Franken veranschlagt. wa
Die rechtsgültige Publikation erfolgt im Digitalen Amtsblatt Schweiz, https://epublikation.ch