An der Rechnungs-Gemeindeversammlung von Ende Mai kann die OSW eine ausgezeichnete Jahresrechnung präsentieren: Die Ausgaben leicht unter Budget, die (Steuer-)Einnahmen deutlich darüber.
Als weiteres Geschäft wird die Schulpflege über die geplante Teilrevision der Gemeindeordnung informieren.
Die Jahresrechnung 2023 konnte erfreulicherweise mit einem höheren
Ertragsüberschuss als budgetiert abgeschlossen werden. Auf der Ertragsseite waren wieder einmal in erster Linie Mehreinnahmen bei den Steuern zu verzeichnen, nämlich um CHF 1,056 Mio. über dem Budget. Trotz diverser, nicht beeinflussbarer Mehrausgaben, wie zum Beispiel Gas- und Stromkosten sowie Mehraufwendungen bei Fachlehrpersonen und für die Schulsozialarbeit, konnte der Aufwand gegenüber Budget tiefer gehalten werden. Zur Aufwandminderung trugen verschiedene Bereiche bei. Zwar sind diese nicht alle direkt beeinflussbar, erfreulicherweise haben sich aber verschiedene Trends bei beeinflussbaren Ausgaben weiter in Richtung Kostensenkung fortgesetzt. Die Schulpflege ist sehr erfreut über die Kostenverantwortung, die sich im operativen Bereich der OSW auf verschiedenen Ebenen zeigt.
Das Eigenkapital erhöhte sich mit dem erzielten Ertragsüberschuss von CHF 1,434 Mio. per 31.12.2023 auf den Betrag von CHF 7,161 Mio.
Die Steuereinnahmen sind sehr schwierig zu budgetieren. Diese Erfahrung haben sowohl die OSW als auch die Stadt Wädenswil in den letzten Jahren immer wieder gemacht.
Die Schulpflege hat an der Budget-Gemeindeversammlung Ende 2023 einen gleichbleibenden Steuerfuss beantragt, aus der Überlegung heraus, dass das Jahr 2024 durch den eigenen Zahlungsverkehr in finanziellen Dingen viele Neuerungen mit sich bringt. Auch werden in den nächsten Jahren weitere grössere Investitionen an die Hand genommen werden müssen. Die Gemeindeversammlung hat schliesslich den Gegenantrag der GRPK angenommen und den Steuerfuss um einen Prozentpunkt gesenkt.
Auch wenn die prognostizierte Talsohle bei der Liquidität im Moment noch nicht erreicht ist, geht die Schulpflege davon aus, dass die laufenden Ausgaben mit den vorhandenen flüssigen Mitteln gedeckt werden können, bis die grösseren Steuereingänge verzeichnet werden können. Mit dem Wissen des Jahresabschlusses 2023 hätte bestimmt auch die Schulpflege einen Antrag auf Senkung des Steuerfusses vorgelegt. Die Schulpflege wird aber auch in Zukunft daran festhalten die Finanz- und Steuerfussplanung mit genügend Vorsicht zu gestalten, damit entsprechende Anpassungen langfristig funktionieren und nicht ein zu häufiges Auf und Ab resultiert.
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Verselbstständigung der Finanzen der OSW Tatsache. Es wurde bereits früher im Anzeiger und an den Gemeindeversammlungen darüber informiert. Auch wenn noch an gewissen Kinderkrankheiten gearbeitet wird, lässt sich dennoch bereits ein erstes positives Fazit ziehen: Die interne Verarbeitung der Finanzen führt zu den erhofften Vereinfachungen. Zudem ist die ganze Lohnverarbeitung mit der Ablösung des in die Jahre gekommenen Lohnprogramms deutlich vereinfacht und lässt viele Auswertungen automatisiert zu, die bisher, wenn überhaupt, nur in aufwendiger «Handarbeit» gemacht werden konnten.
Laufende Investitionsprojekte
Die Gemeindeversammlung hat für das Jahr 2024 zwei grosse Investitionen bewilligt: Der Umbau des Westtrakts Rotweg ist auf Kurs und bei der Erscheinung dieses Berichts bereits durch die Sportklasse bezogen. Die OSW freut sich über zeitgemässe Räumlichkeiten für das attraktive und erfolgreiche Angebot der Sportklasse.
Ebenfalls auf Kurs ist die Realisierung von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Dächern der OSW-Schulhäuser. Im Steinacher gewährt die Stadt der OSW Gastrecht auf einem sanierten Dach der Primarschule, damit die OSW auch an diesem Standort eine Anlage realisieren kann. Die Einweihung der Anlagen ist Anfang Juli geplant.
Teilrevision Gemeindeordnung
An der Gemeindeversammlung vom 28. Mai 2024 wird die Schulpflege über ein laufendes Projekt für eine Teilrevision der Gemeindeordnung der OSW informieren. Auch wenn die letzte Totalrevision noch nicht sehr lange her ist, hat die Schulpflege eine Teilrevision an die Hand genommen, um das Ressort- und Geschäftsleitungsprinzip der OSW auch bei den finanziellen Kompetenzen abbilden zu können. Gemäss der gültigen Gemeindeordnung liegen die finanziellen Kompetenzen allein bei der gesamten Schulpflege. Die OSW arbeitet im Alltag sowohl auf der strategischen als auch auf der operativen Ebene aber schon lange dezentralisiert in Ressorts, mit dem Geschäftsleitungsprinzip und auf operativer Ebene mit den notwendigen Entscheidungskompetenzen bei der Schulleitung und der Schulverwaltung. Damit diese Organisation in der täglichen Arbeit nicht unnötig behindert wird, soll durch die Teilrevision der Gemeindeordnung eine massvolle Delegation der Finanzkompetenzen ermöglicht werden.
Die Kompetenz für die (Teil-)Revision der Gemeindeordnung ist gemäss Kantonsverfassung der Urnenabstimmung vorbehalten. Nach der Information an der Gemeindeversammlung wird eine entsprechende Vorlage für eine Urnenabstimmung ausgearbeitet und zur Abstimmung gebracht werden. Über den zeitlichen Fahrplan wird die OSW laufend informieren. (osw)
An der Rechnungs-Gemeindeversammlung von Ende Mai kann die OSW eine ausgezeichnete Jahresrechnung präsentieren: Die Ausgaben leicht unter Budget, die (Steuer-)Einnahmen deutlich darüber.
Als weiteres Geschäft wird die Schulpflege über die geplante Teilrevision der Gemeindeordnung informieren.
Die Jahresrechnung 2023 konnte erfreulicherweise mit einem höheren
Ertragsüberschuss als budgetiert abgeschlossen werden. Auf der Ertragsseite waren wieder einmal in erster Linie Mehreinnahmen bei den Steuern zu verzeichnen, nämlich um CHF 1,056 Mio. über dem Budget. Trotz diverser, nicht beeinflussbarer Mehrausgaben, wie zum Beispiel Gas- und Stromkosten sowie Mehraufwendungen bei Fachlehrpersonen und für die Schulsozialarbeit, konnte der Aufwand gegenüber Budget tiefer gehalten werden. Zur Aufwandminderung trugen verschiedene Bereiche bei. Zwar sind diese nicht alle direkt beeinflussbar, erfreulicherweise haben sich aber verschiedene Trends bei beeinflussbaren Ausgaben weiter in Richtung Kostensenkung fortgesetzt. Die Schulpflege ist sehr erfreut über die Kostenverantwortung, die sich im operativen Bereich der OSW auf verschiedenen Ebenen zeigt.
Das Eigenkapital erhöhte sich mit dem erzielten Ertragsüberschuss von CHF 1,434 Mio. per 31.12.2023 auf den Betrag von CHF 7,161 Mio.
Die Steuereinnahmen sind sehr schwierig zu budgetieren. Diese Erfahrung haben sowohl die OSW als auch die Stadt Wädenswil in den letzten Jahren immer wieder gemacht.
Die Schulpflege hat an der Budget-Gemeindeversammlung Ende 2023 einen gleichbleibenden Steuerfuss beantragt, aus der Überlegung heraus, dass das Jahr 2024 durch den eigenen Zahlungsverkehr in finanziellen Dingen viele Neuerungen mit sich bringt. Auch werden in den nächsten Jahren weitere grössere Investitionen an die Hand genommen werden müssen. Die Gemeindeversammlung hat schliesslich den Gegenantrag der GRPK angenommen und den Steuerfuss um einen Prozentpunkt gesenkt.
Auch wenn die prognostizierte Talsohle bei der Liquidität im Moment noch nicht erreicht ist, geht die Schulpflege davon aus, dass die laufenden Ausgaben mit den vorhandenen flüssigen Mitteln gedeckt werden können, bis die grösseren Steuereingänge verzeichnet werden können. Mit dem Wissen des Jahresabschlusses 2023 hätte bestimmt auch die Schulpflege einen Antrag auf Senkung des Steuerfusses vorgelegt. Die Schulpflege wird aber auch in Zukunft daran festhalten die Finanz- und Steuerfussplanung mit genügend Vorsicht zu gestalten, damit entsprechende Anpassungen langfristig funktionieren und nicht ein zu häufiges Auf und Ab resultiert.
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Verselbstständigung der Finanzen der OSW Tatsache. Es wurde bereits früher im Anzeiger und an den Gemeindeversammlungen darüber informiert. Auch wenn noch an gewissen Kinderkrankheiten gearbeitet wird, lässt sich dennoch bereits ein erstes positives Fazit ziehen: Die interne Verarbeitung der Finanzen führt zu den erhofften Vereinfachungen. Zudem ist die ganze Lohnverarbeitung mit der Ablösung des in die Jahre gekommenen Lohnprogramms deutlich vereinfacht und lässt viele Auswertungen automatisiert zu, die bisher, wenn überhaupt, nur in aufwendiger «Handarbeit» gemacht werden konnten.
Laufende Investitionsprojekte
Die Gemeindeversammlung hat für das Jahr 2024 zwei grosse Investitionen bewilligt: Der Umbau des Westtrakts Rotweg ist auf Kurs und bei der Erscheinung dieses Berichts bereits durch die Sportklasse bezogen. Die OSW freut sich über zeitgemässe Räumlichkeiten für das attraktive und erfolgreiche Angebot der Sportklasse.
Ebenfalls auf Kurs ist die Realisierung von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Dächern der OSW-Schulhäuser. Im Steinacher gewährt die Stadt der OSW Gastrecht auf einem sanierten Dach der Primarschule, damit die OSW auch an diesem Standort eine Anlage realisieren kann. Die Einweihung der Anlagen ist Anfang Juli geplant.
Teilrevision Gemeindeordnung
An der Gemeindeversammlung vom 28. Mai 2024 wird die Schulpflege über ein laufendes Projekt für eine Teilrevision der Gemeindeordnung der OSW informieren. Auch wenn die letzte Totalrevision noch nicht sehr lange her ist, hat die Schulpflege eine Teilrevision an die Hand genommen, um das Ressort- und Geschäftsleitungsprinzip der OSW auch bei den finanziellen Kompetenzen abbilden zu können. Gemäss der gültigen Gemeindeordnung liegen die finanziellen Kompetenzen allein bei der gesamten Schulpflege. Die OSW arbeitet im Alltag sowohl auf der strategischen als auch auf der operativen Ebene aber schon lange dezentralisiert in Ressorts, mit dem Geschäftsleitungsprinzip und auf operativer Ebene mit den notwendigen Entscheidungskompetenzen bei der Schulleitung und der Schulverwaltung. Damit diese Organisation in der täglichen Arbeit nicht unnötig behindert wird, soll durch die Teilrevision der Gemeindeordnung eine massvolle Delegation der Finanzkompetenzen ermöglicht werden.
Die Kompetenz für die (Teil-)Revision der Gemeindeordnung ist gemäss Kantonsverfassung der Urnenabstimmung vorbehalten. Nach der Information an der Gemeindeversammlung wird eine entsprechende Vorlage für eine Urnenabstimmung ausgearbeitet und zur Abstimmung gebracht werden. Über den zeitlichen Fahrplan wird die OSW laufend informieren. (osw)