Was 1912 mit dem Bezug des Bürgerheims begann und heute gemeinhin als «Frohmatt» wahrgenommen wird, ist zu einem Alterszentrum mit verschiedenen Wohn- und Pflegeformen an zwei Standorten sowie einer der grössten Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe in Wädenswil geworden. Nun soll die «Frohmatt» verselbstständigt werden.
Text & Bilder: Stefan Baumgartner
Das Alterszentrum Frohmatt hat verschiedene Wohn- und Pflegeformen für Betagte im Angebot, darunter mehrheitlich Ein- und wenige Zweibettzimmer. Alterswohnungen mit Service, vier Wohngruppen für an Demenz erkrankte Menschen, zwei Wohngruppen für Menschen mit hoher Pflegebedürftigkeit sowie eine Gruppe Betreutes Wohnen am Standort Wädenswil.
Im Haus Stollenweid, Standort Schönenberg, bietet die «Frohmatt» Wohnformen für Betreutes Wohnen und Menschen mit Pflegebedürftigkeit an.
Das Alterszentrum Frohmatt leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Wädenswil. Mit den künftigen Entwicklungen im Gesundheitswesen muss das Alterszentrum Schritt halten. Deshalb will der Stadtrat das Alterszentrum verselbstständigen. Die «Frohmatt» erhält damit mehr betriebliche Flexibilität und eine stärkere fachliche wie finanzielle Aufsicht. Wichtig zu wissen: Das Alterszentrum würde im vollständigen Besitz der Stadt verbleiben. Zuerst entscheidet der Gemeinderat über die Vorlage, danach wird die Stimmbevölkerung Gelegenheit haben, sich zum Vorhaben zu äussern.
Der Stadtrat schlägt für das Alterszentrum Frohmatt die Gründung einer Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck vor, wie er in einer Mitteilung schreibt. Eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt stellt auch künftig die Qualität und das passende Angebot für die ältere Bevölkerung in Wädenswil sicher. Verträge der Bewohnerinnen und Bewohner würden übernommen, Taxen für Pension und Betreuung sollen sich weiterhin an einer Vollkostenrechnung orientieren. Damit würde die «Frohmatt» für alle Einkommensklassen ein attraktiver und bezahlbarer Ort für das Leben im Alter bleiben, ist die Stadt Wädenswil überzeugt. Auch die Mitarbeitenden sollen zu gleichwertigen Bedingungen von der neuen Gesellschaft angestellt werden.
Alterszentrum mit anderen Bedürfnissen
Heute ist das Alterszentrum Frohmatt ein Teil der öffentlichen Verwaltung. Somit ist das Alterszentrum eng an die Prozesse und Strukturen von Politik und Verwaltung geknüpft. Das macht die Entscheidungswege anspruchsvoller und länger. Zudem unterscheiden sich die Kernaufgaben der Verwaltung von jenen der Frohmatt wesentlich. Ein Alterszentrum ist ein 24-Stunden-Betrieb und beansprucht viel spezialisiertes Know-how. Weiter muss sich das Alterszentrum den sich wandelnden Bedürfnissen der Bewohnenden und den raschen Entwicklungen im Gesundheitsbereich anpassen. Die heutige Organisationsform schränkt die Frohmatt im Betrieb ein. Auf Herausforderungen wie den Fachkräftemangel kann das Alterszentrum heute nur langsam reagieren.
Mit der Überführung in eine Aktiengesellschaft wird das Alterszentrum aus der städtischen Verwaltung herausgelöst. Eine eigenständige Gesellschaft ist in den Arbeits- und Entscheidungswegen flexibler und schneller. Das vereinfache den Arbeitsalltag und mache die Organisation effizienter, ist der Stadtrat überzeugt.
Die Frohmatt bleibt im Besitz der Stadt
Die neu zu gründende Aktiengesellschaft bleibt zu 100 Prozent im Besitz der Stadt. Der Stadtrat wird den Verwaltungsrat der neuen Organisation mit Fachleuten, zum Beispiel aus dem Gesundheitswesen, der Pflege und der Betriebswirtschaft, besetzen. Der Verwaltungsrat trägt die strategische Geschäftsverantwortung und steht der operativen Geschäftsleitung vor. Ein Mitglied des Stadtrats ist Mitglied des Verwaltungsrats der neuen Organisation. Der allfällige Verkauf von Aktienanteilen ist nur mit Zustimmung des Gemeinderats möglich. Ausserdem hätte die Stimmbevölkerung bei der Veräusserung einer Mehrheit der Aktien das letzte Wort.
Stimmberechtigte entscheiden
Der Stadtrat hat nun die Vorlage für die Verselbstständigung zuhanden des Gemeinderats verabschiedet. Voraussichtlich noch vor den Sommerferien berät der Gemeinderat das Geschäft. Die Wädenswiler Stimmbevölkerung entscheidet danach an der Urne über die Verselbstständigung. Heissen Gemeinderat und Volk das Vorhaben gut, könnte die neue Organisation allenfalls bereits per 1. Januar 2025 gegründet werden.
Viele Alterszentren in der Schweiz haben den Schritt der Verselbstständigung bereits unternommen, nicht überall ging diese jedoch reibungslos über die Bühne und führte andernorts zu emotional aufgeladenen Diskussionen.
Wieso Wädenswil den Schritt zur Verselbstständigung gehen will, verrät die zuständige Stadträtin Soziales, Claudia Bühlmann, im Gespräch mit dem Wädenswiler Anzeiger:
Der Stadtrat schreibt, dass «das Alterszentrum eng an die Prozesse und Strukturen von Politik und Verwaltung geknüpft ist. Das macht die Entscheidungswege anspruchsvoller und länger». Das mag zwar zutreffen, aber welche Prozesse müssen denn beschleunigt werden?
Dafür gibt es verschiedene Beispiele. Eines betrifft die Frohmatt als Arbeitgeberin. Wegen des Fachkräftemangels müssen wir unseren Mitarbeitenden attraktive Arbeitsbedingungen bieten. Deshalb wollten wir die Mitarbeitenden für die Umziehzeit entschädigen. Das ist Standard im Gesundheitsbereich. In der heutigen Organisation haben wir dafür mehr als ein Jahr gebraucht, da wir uns mit weiteren Betrieben der Stadt abstimmen und eine gemeinsame Lösung finden mussten. Als AG hätte wohl eine Verwaltungsrats-Sitzung für den Entscheid gereicht. Weitere Bespiele sind das Betriebliche Gesundheitsmanagement, etwa die Mitgliedschaft bei Movis, auch diese Anfrage dauerte bei der Stadt knapp ein Jahr. Weiter sind die Budget- und Rechnungslegungsprozesse der Stadt anders, und die Frohmatt muss zwei Rechnungen führen – eine für die Stadt Wädenswil und die andere von der Gesundheitsdirektion vorgegebene.
Wird mit einem Verwaltungsrat, der der Geschäftsleitung vorsteht und diese kontrolliert und aus Stadträten und Spitalfachpersonen besteht, der Verwaltungsaufwand nicht eher teurer und erhöht statt optimiert?
Die künftige Organisation ist gemeinnützig. Deshalb wird die Entschädigung des Verwaltungsrates beschränkt sein. Gleichzeitig wird die Frohmatt fachlich breiter abgestützt. Im Verwaltungsrat werden neben einem Stadtratsmitglied Fachpersonen aus dem Gesundheits-, Pflege-, Immobilien- oder Rechnungswesen vertreten sein. Durch einen Verwaltungsrat, der sich ausschliesslich auf die Frohmatt konzentriert und nicht Prioritäten für andere Abteilungen abwägen muss, können zeitnahe und spezifischere Entscheide gefällt werden, was sich positiv auf die Effizienz der Organisation auswirken wird. Bis jetzt kümmert sich der Stadtrat um Fragestellungen der Frohmatt. Die Führung eines Alterszentrums ist nicht die Kernaufgabe der Verwaltung. Die Verwaltung und ein Alterszentrum haben unterschiedliche Bedürfnisse.
Veruntreuungen seitens Kaderpersonal mögen zwar Einzelfälle sein. Wie aber will sich die Stadt gegen weitere derartige Versuche schützen, wenn die «Frohmatt» von der Stadt losgelöst ist, gerade auch wenn man weiss, dass die damals beauftragte Revisionsgesellschaft ihrer Arbeit ungenügend nachgekommen ist?
Es ist wichtig zu wissen, dass wir mit der Verselbstständigung die Aufsicht über die Frohmatt verbessern. Denn in Zukunft führt ein fachlich zusammengesetzter Verwaltungsrat die Organisation. Der Verwaltungsrat bringt also das nötige Know-how mit. Damit kann der Verwaltungsrat die Arbeit der Frohmatt besser beurteilen, lenken und kontrollieren als das heute der Fall ist. Oder anders gesagt: Der Verwaltungsrat kann auf Augenhöhe mit der Geschäftsleitung zusammenarbeiten. Hier stösst der Stadtrat als Milizbehörde an seine Grenzen.
Bürgerinnen und Bürger könnten bei einer Verselbstständigung Schliessungen aus Rentabilitätsgründen befürchten, etwa der «Stollenweid». Was ist da die Haltung des Stadtrats?
Beide Standorte – Schönenberg und Wädenswil – bleiben mit der Verselbstständigung bestehen. Deshalb planen wir auch Investitionen für Ersatzbauten in Wädenswil von rund CHF 35 Mio. und in Schönenberg rund CHF 15 Mio. Zudem sind wir als Stadt alleinige Aktionärin der künftigen Organisation. Die Frohmatt bleibt also zu 100 Prozent im Besitz der Stadt. Somit reden wir auch in Zukunft bei Entscheidungen von einer solch grossen Tragweite mit.
Wem gehören im Anschluss an die allfällige Verselbstständigung die Immobilien? Wenn diese an die neue Organisation gehen: wie werden diese abgetreten?
Die Immobilien und Sachwerte will die Stadt gegen ein Darlehen an die neue Gesellschaft übertragen. Die Grundstücke verbleiben im Eigentum der Stadt. Die Alterszentrum Frohmatt AG erhält von der Stadt ein Baurecht und darf auf den Grundstücken bauen.
Ein Argument für eine Verselbstständigung ist, dass man schneller auf Veränderungen des Marktes reagieren könne. Aber braucht es im Gesundheitswesen einen «Markt»? Wäre das gesamte Gesundheitswesen nicht besser gestellt, wenn der «Markt» wegfallen würde?
Wir wollen vor allem auf dem Arbeitgebermarkt mit anderen Alterszentren Schritt halten. Bieten wir attraktive Arbeitsbedingungen, finden wir auch gute Mitarbeitende. Haben wir genügend qualifizierte Mitarbeitende, können wir auch unsere Bewohnenden besser pflegen und betreuen. Ausserdem bleibt die Frohmatt eine gemeinnützige Organisation. Allfällige Überschüsse fliessen direkt in die Organisation zurück. Und in der Frohmatt wird sich auch mit der Verselbstständigung jede Wädenswilerin und jeder Wädenswiler ein Pflegebett leisten können.
Verselbstständigungen von Gemeindeaufgaben werden stets emotional diskutiert, nicht überall gelingen sie. Auch in Wädenswil wird schliesslich das Stimmvolk entscheiden. Wie will der Stadtrat überzeugen?
Wir haben gute Argumente auf unserer Seite: Mit der Verselbstständigung kann sich die Frohmatt schneller und einfacher an Veränderungen im Pflegebereich anpassen. Gleichzeitig bleibt die Frohmatt gemeinnützig. Schliesslich stellen wir die Frohmatt fachlich besser auf und behalten als Stadtrat weiterhin die Kontrolle.
Was 1912 mit dem Bezug des Bürgerheims begann und heute gemeinhin als «Frohmatt» wahrgenommen wird, ist zu einem Alterszentrum mit verschiedenen Wohn- und Pflegeformen an zwei Standorten sowie einer der grössten Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe in Wädenswil geworden. Nun soll die «Frohmatt» verselbstständigt werden.
Text & Bilder: Stefan Baumgartner
Das Alterszentrum Frohmatt hat verschiedene Wohn- und Pflegeformen für Betagte im Angebot, darunter mehrheitlich Ein- und wenige Zweibettzimmer. Alterswohnungen mit Service, vier Wohngruppen für an Demenz erkrankte Menschen, zwei Wohngruppen für Menschen mit hoher Pflegebedürftigkeit sowie eine Gruppe Betreutes Wohnen am Standort Wädenswil.
Im Haus Stollenweid, Standort Schönenberg, bietet die «Frohmatt» Wohnformen für Betreutes Wohnen und Menschen mit Pflegebedürftigkeit an.
Das Alterszentrum Frohmatt leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Wädenswil. Mit den künftigen Entwicklungen im Gesundheitswesen muss das Alterszentrum Schritt halten. Deshalb will der Stadtrat das Alterszentrum verselbstständigen. Die «Frohmatt» erhält damit mehr betriebliche Flexibilität und eine stärkere fachliche wie finanzielle Aufsicht. Wichtig zu wissen: Das Alterszentrum würde im vollständigen Besitz der Stadt verbleiben. Zuerst entscheidet der Gemeinderat über die Vorlage, danach wird die Stimmbevölkerung Gelegenheit haben, sich zum Vorhaben zu äussern.
Der Stadtrat schlägt für das Alterszentrum Frohmatt die Gründung einer Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck vor, wie er in einer Mitteilung schreibt. Eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt stellt auch künftig die Qualität und das passende Angebot für die ältere Bevölkerung in Wädenswil sicher. Verträge der Bewohnerinnen und Bewohner würden übernommen, Taxen für Pension und Betreuung sollen sich weiterhin an einer Vollkostenrechnung orientieren. Damit würde die «Frohmatt» für alle Einkommensklassen ein attraktiver und bezahlbarer Ort für das Leben im Alter bleiben, ist die Stadt Wädenswil überzeugt. Auch die Mitarbeitenden sollen zu gleichwertigen Bedingungen von der neuen Gesellschaft angestellt werden.
Alterszentrum mit anderen Bedürfnissen
Heute ist das Alterszentrum Frohmatt ein Teil der öffentlichen Verwaltung. Somit ist das Alterszentrum eng an die Prozesse und Strukturen von Politik und Verwaltung geknüpft. Das macht die Entscheidungswege anspruchsvoller und länger. Zudem unterscheiden sich die Kernaufgaben der Verwaltung von jenen der Frohmatt wesentlich. Ein Alterszentrum ist ein 24-Stunden-Betrieb und beansprucht viel spezialisiertes Know-how. Weiter muss sich das Alterszentrum den sich wandelnden Bedürfnissen der Bewohnenden und den raschen Entwicklungen im Gesundheitsbereich anpassen. Die heutige Organisationsform schränkt die Frohmatt im Betrieb ein. Auf Herausforderungen wie den Fachkräftemangel kann das Alterszentrum heute nur langsam reagieren.
Mit der Überführung in eine Aktiengesellschaft wird das Alterszentrum aus der städtischen Verwaltung herausgelöst. Eine eigenständige Gesellschaft ist in den Arbeits- und Entscheidungswegen flexibler und schneller. Das vereinfache den Arbeitsalltag und mache die Organisation effizienter, ist der Stadtrat überzeugt.
Die Frohmatt bleibt im Besitz der Stadt
Die neu zu gründende Aktiengesellschaft bleibt zu 100 Prozent im Besitz der Stadt. Der Stadtrat wird den Verwaltungsrat der neuen Organisation mit Fachleuten, zum Beispiel aus dem Gesundheitswesen, der Pflege und der Betriebswirtschaft, besetzen. Der Verwaltungsrat trägt die strategische Geschäftsverantwortung und steht der operativen Geschäftsleitung vor. Ein Mitglied des Stadtrats ist Mitglied des Verwaltungsrats der neuen Organisation. Der allfällige Verkauf von Aktienanteilen ist nur mit Zustimmung des Gemeinderats möglich. Ausserdem hätte die Stimmbevölkerung bei der Veräusserung einer Mehrheit der Aktien das letzte Wort.
Stimmberechtigte entscheiden
Der Stadtrat hat nun die Vorlage für die Verselbstständigung zuhanden des Gemeinderats verabschiedet. Voraussichtlich noch vor den Sommerferien berät der Gemeinderat das Geschäft. Die Wädenswiler Stimmbevölkerung entscheidet danach an der Urne über die Verselbstständigung. Heissen Gemeinderat und Volk das Vorhaben gut, könnte die neue Organisation allenfalls bereits per 1. Januar 2025 gegründet werden.
Viele Alterszentren in der Schweiz haben den Schritt der Verselbstständigung bereits unternommen, nicht überall ging diese jedoch reibungslos über die Bühne und führte andernorts zu emotional aufgeladenen Diskussionen.
Wieso Wädenswil den Schritt zur Verselbstständigung gehen will, verrät die zuständige Stadträtin Soziales, Claudia Bühlmann, im Gespräch mit dem Wädenswiler Anzeiger:
Der Stadtrat schreibt, dass «das Alterszentrum eng an die Prozesse und Strukturen von Politik und Verwaltung geknüpft ist. Das macht die Entscheidungswege anspruchsvoller und länger». Das mag zwar zutreffen, aber welche Prozesse müssen denn beschleunigt werden?
Dafür gibt es verschiedene Beispiele. Eines betrifft die Frohmatt als Arbeitgeberin. Wegen des Fachkräftemangels müssen wir unseren Mitarbeitenden attraktive Arbeitsbedingungen bieten. Deshalb wollten wir die Mitarbeitenden für die Umziehzeit entschädigen. Das ist Standard im Gesundheitsbereich. In der heutigen Organisation haben wir dafür mehr als ein Jahr gebraucht, da wir uns mit weiteren Betrieben der Stadt abstimmen und eine gemeinsame Lösung finden mussten. Als AG hätte wohl eine Verwaltungsrats-Sitzung für den Entscheid gereicht. Weitere Bespiele sind das Betriebliche Gesundheitsmanagement, etwa die Mitgliedschaft bei Movis, auch diese Anfrage dauerte bei der Stadt knapp ein Jahr. Weiter sind die Budget- und Rechnungslegungsprozesse der Stadt anders, und die Frohmatt muss zwei Rechnungen führen – eine für die Stadt Wädenswil und die andere von der Gesundheitsdirektion vorgegebene.
Wird mit einem Verwaltungsrat, der der Geschäftsleitung vorsteht und diese kontrolliert und aus Stadträten und Spitalfachpersonen besteht, der Verwaltungsaufwand nicht eher teurer und erhöht statt optimiert?
Die künftige Organisation ist gemeinnützig. Deshalb wird die Entschädigung des Verwaltungsrates beschränkt sein. Gleichzeitig wird die Frohmatt fachlich breiter abgestützt. Im Verwaltungsrat werden neben einem Stadtratsmitglied Fachpersonen aus dem Gesundheits-, Pflege-, Immobilien- oder Rechnungswesen vertreten sein. Durch einen Verwaltungsrat, der sich ausschliesslich auf die Frohmatt konzentriert und nicht Prioritäten für andere Abteilungen abwägen muss, können zeitnahe und spezifischere Entscheide gefällt werden, was sich positiv auf die Effizienz der Organisation auswirken wird. Bis jetzt kümmert sich der Stadtrat um Fragestellungen der Frohmatt. Die Führung eines Alterszentrums ist nicht die Kernaufgabe der Verwaltung. Die Verwaltung und ein Alterszentrum haben unterschiedliche Bedürfnisse.
Veruntreuungen seitens Kaderpersonal mögen zwar Einzelfälle sein. Wie aber will sich die Stadt gegen weitere derartige Versuche schützen, wenn die «Frohmatt» von der Stadt losgelöst ist, gerade auch wenn man weiss, dass die damals beauftragte Revisionsgesellschaft ihrer Arbeit ungenügend nachgekommen ist?
Es ist wichtig zu wissen, dass wir mit der Verselbstständigung die Aufsicht über die Frohmatt verbessern. Denn in Zukunft führt ein fachlich zusammengesetzter Verwaltungsrat die Organisation. Der Verwaltungsrat bringt also das nötige Know-how mit. Damit kann der Verwaltungsrat die Arbeit der Frohmatt besser beurteilen, lenken und kontrollieren als das heute der Fall ist. Oder anders gesagt: Der Verwaltungsrat kann auf Augenhöhe mit der Geschäftsleitung zusammenarbeiten. Hier stösst der Stadtrat als Milizbehörde an seine Grenzen.
Bürgerinnen und Bürger könnten bei einer Verselbstständigung Schliessungen aus Rentabilitätsgründen befürchten, etwa der «Stollenweid». Was ist da die Haltung des Stadtrats?
Beide Standorte – Schönenberg und Wädenswil – bleiben mit der Verselbstständigung bestehen. Deshalb planen wir auch Investitionen für Ersatzbauten in Wädenswil von rund CHF 35 Mio. und in Schönenberg rund CHF 15 Mio. Zudem sind wir als Stadt alleinige Aktionärin der künftigen Organisation. Die Frohmatt bleibt also zu 100 Prozent im Besitz der Stadt. Somit reden wir auch in Zukunft bei Entscheidungen von einer solch grossen Tragweite mit.
Wem gehören im Anschluss an die allfällige Verselbstständigung die Immobilien? Wenn diese an die neue Organisation gehen: wie werden diese abgetreten?
Die Immobilien und Sachwerte will die Stadt gegen ein Darlehen an die neue Gesellschaft übertragen. Die Grundstücke verbleiben im Eigentum der Stadt. Die Alterszentrum Frohmatt AG erhält von der Stadt ein Baurecht und darf auf den Grundstücken bauen.
Ein Argument für eine Verselbstständigung ist, dass man schneller auf Veränderungen des Marktes reagieren könne. Aber braucht es im Gesundheitswesen einen «Markt»? Wäre das gesamte Gesundheitswesen nicht besser gestellt, wenn der «Markt» wegfallen würde?
Wir wollen vor allem auf dem Arbeitgebermarkt mit anderen Alterszentren Schritt halten. Bieten wir attraktive Arbeitsbedingungen, finden wir auch gute Mitarbeitende. Haben wir genügend qualifizierte Mitarbeitende, können wir auch unsere Bewohnenden besser pflegen und betreuen. Ausserdem bleibt die Frohmatt eine gemeinnützige Organisation. Allfällige Überschüsse fliessen direkt in die Organisation zurück. Und in der Frohmatt wird sich auch mit der Verselbstständigung jede Wädenswilerin und jeder Wädenswiler ein Pflegebett leisten können.
Verselbstständigungen von Gemeindeaufgaben werden stets emotional diskutiert, nicht überall gelingen sie. Auch in Wädenswil wird schliesslich das Stimmvolk entscheiden. Wie will der Stadtrat überzeugen?
Wir haben gute Argumente auf unserer Seite: Mit der Verselbstständigung kann sich die Frohmatt schneller und einfacher an Veränderungen im Pflegebereich anpassen. Gleichzeitig bleibt die Frohmatt gemeinnützig. Schliesslich stellen wir die Frohmatt fachlich besser auf und behalten als Stadtrat weiterhin die Kontrolle.