Am Donnerstag, 8. Februar, fand im Schulhaus Fuhr ein Podium zur Uferinitiative statt, über die das Stimmvolk am 3. März 2024 abstimmen kann. Einig waren sich die Initiativ- und
Gesprächskontrahenten nur bezüglich des Übermasses an Littering und den Vorzügen eines Seeuferweges.
Text & Bild: Reni Bircher
Das Eröffnungsreferat von Victor von Wartburg, Gründungspräsident des Vereins «Rives Publiques», zeigte den Besucherinnen und Besuchern des Podiums auf, wieviel zugebaute Gewässerufer es in der Schweiz gibt. Als ökologische Wüste zeigt sich der Zürichsee, mit einem Umfang von 87,6 Kilometern von denen 90% nicht mehr naturnah sind. Der Verein setzt sich seit 2003 für den freien Zugang zu den Ufern der Seen und Wasserläufe der Schweiz ein, so wie dies im ZGB und im Raumplanungsgesetz des Bundes festgehalten ist – mit der einfachen Begründung: Wenn etwas öffentlich ist und von allen genutzt werden darf, so muss es auch zugänglich sein. «Zur Erreichung unserer Zieles hoffen wir auf das Engagement der Bevölkerung, um mit Hilfe unserer Demokratie die Wiederherstellung des Rechts – das von uns als ‹uferlosen Volksbetrug› bezeichnet wird – zur Öffnung der Gewässerufer für alle durchzusetzen.»
Das darauf folgende Podiumsgespräch wurde von Adrian Schoch, ehem. Präsident OSW, moderiert. Er begrüsste die Befürworter Jonas Erni, Umweltingenieur, Kantonsrat und Wädenswiler Stadtrat, sowie Kantonsrat Tobias Mani aus der Au, die beide zum Initiativkomitee gehören. Des Weiteren Astrid Furrer, Kantonsrätin und Wädenswiler Stadträtin, sowie Christina Zurfluh, Kantonsrätin aus Wädenswil, welche beide dem gegnerischen Lager angehören.
Die Frage des Moderators, wann jeder von ihnen den Seeuferweg zwischen Au–Horgen oder Giessen–Mülenen das letzte Mal genutzt habe, lag dieser Besuch bei fast allen kaum eine Woche zurück. «Habt ihr das genossen und geschätzt?» Allerdings.
Wem gehört der See, wem das Ufer?
Im 18. und 19. Jahrhundert kam es zu diversen Aufschüttungen entlang des Zürichsees, 95% des Seeufers ist menschengemacht. Es entstand so genanntes Konzessionsland, wo Private Aufschüttungen gemacht haben. Weil ein See oder Fluss der Allgemeinheit gehört, wurde den «Landbesitzern» vom Staat diverse Auflagen gemacht. Unter anderem steht in diesen Urkunden nicht selten, dass die Eigentümer das Land ohne Entschädigung abtreten müssen für den Fall, dass ein Weg gebaut werden sollte, oder sie diesen dulden müssen. Dieses Nutzungsrecht wurde sowohl in historischen wie auch in späteren Schriften vom Kanton festgehalten, etwa im Rahmen eines Bauvorhabens.
Das Problem ist nun, dass der Kanton über die zigtausenden Verfügungen keinen Überblick hat, welche Rechtsverhältnisse wo und wie durchsetzbar wären. Somit müsste bei Annahme der Initiative jedes Servitut überprüft werden, was durchaus zu Enteignungen führen kann.
Laut Tobias Mani sei die Nachfrage bei der Regierung vor ein paar Jahren mit «es sei zu aufwändig» und «es würde kein öffentliches Interesse vorliegen» beantwortet. Die unterschiedlichen Handhabungen und Versäumnisse der Politik der letzten Jahrzehnte in diesem Bereich lassen an der Kompetenz ebendieser Zweifel aufkommen. Bezüglich der Einsicht in diese Servitute konnte Jonas Erni jedoch berichten, dass er erst kürzlich gesehen habe, dass der Kanton ungefähr drei Viertel der Konzessionsunterlagen aufgearbeitet und online geschaltet habe.
Die Widersprüche in den gesetzlichen Vorlagen – da steht etwa die Eigentumsgarantie dem Raumplanungsgesetz gegenüber – sorgt für Unmut. «Die demokratische Legitimierung dieser Gesetze macht alles so schwierig», erklärte Jonas Erni, «deshalb diese Initiative, wo der Stimmbürger entscheiden soll, was ihm wichtig ist.»
Willkür tritt Recht mit Füssen
Vor zehn Jahren wurde erstmals die Initiative «Uferwege für Alle» aufgegleist, welche jedoch von der Regierung abgelehnt wurde. Seitdem werden jedoch vom Kanton jährlich 6 Millionen Franken für Uferwege budgetiert, doch wenn nichts umgesetzt wird, verfällt der Anspruch auf das Geld. «In den letzten zehn Jahren sind gerade mal 180 Meter Uferweg gebaut worden», bedauert Mani. Und Erni ergänzte, dass darum diese neue Initiative aufs Parkett komme, «denn die Regierung macht nichts.»
Wie Christina Zurfluh anfangs des Podiumsgespräches betonte, sei ihr der Rechtsstaat und die Einhaltung der Gesetze wichtig. Laut «Rives Publiques» werden diese jedoch mit der Nicht-Einhaltung des öffentlichen Zuganges entlang des Zürichsees durch Kanton und private Willkür mit Füssen getreten.
Kantonsrätin Zurfluh sieht bei Annahme der Initiative sehr viel Arbeit auf die gerichtlichen Instanzen zu bekommen, und Astrid Furrer ergänzt: «Es kommt nicht nur ein Gesetz zum Tragen, denn es gilt nebst dem Raumplanungsgesetz noch weitere, wie ZGB, Vermessungs- oder Gewässerschutzgesetz, zu beachten.» Am Schluss sei doch alles Interessenabhängig. «Für mich ist klar, wenn etwas im Eigentum ist, dann kann jemand nicht enteignet werden.» Und genau das wolle die Initiative.
Das Gesetz schreibe aber den Zugang zum Gewässer vor, und Jonas Erni betonte, dass es immer wieder zu Enteignungen komme, etwa für den Strassen- oder Schienenverkehr. Dort entstehe allerdings keineswegs etwas Ökologisches, sondern es werde das Mehrfache an Landfläche, welche die Uferinitiative fordere, schlicht versiegelt. «Ich fordere daher die SVP und die FDP auf, beim Autobahnausbau zwischen Zürich und Bern gleich vehement dagegen vorzugehen.»
Wohlstandsverwahrlosung
Worüber sich wirklich alle einig sind – auch das Publikum – ist die Tatsache, dass manche Menschen nicht zu schätzen wissen, was ihnen gegeben wird, und eine Respektlosigkeit gegenüber der Natur und anderen Menschen an den Tag legen, welche Christina Zurfluh, auch in Zusammenhang mit dem Dichtestress, als Wertenivellierung nach unten registriert.
Die Initiativgegner wollen nicht, dass Krethi und Plethi überall ans Seeufer gehen und Lärm verursachen. Um einen See ökologisch aufzuwerten, brauche es keinen Seeuferweg, findet denn Astrid Furrer. Sie und Christina Zurfluh befürchten eher noch mehr Abfall in der Natur, sollte die Initiative umgesetzt werden. Die Befürworter wollen im gleichen Atemzug Seeuferweg und ökologische Aufwertung realisieren. Die Bemerkung von Tobias Mani, dass sich der Biber nicht bei einer Luxusvilla, sondern in der Au niedergelassen habe, sorgt für Aufmunterung im Publikum.
Bestes Beispiel für die ökologische Aufwertung durch Flachufer und Schilfplatz sei der Seeweg zwischen Wädenswil und Richterswil, was Studien belegen würden, sagte Erni. Das Thema Littering habe aber nichts mit der Initiative zu tun, denn dies geschehe überall und sei für die meisten einfach nur störend.
Verständnisfragen
Was die Initiative will, ist Schutz, Aufwertung und verbesserte öffentliche Zugänglichkeit von See- und Flussufern. Ufermauern und hart verbaute Ufer sollen zusammen mit der Realisierung von Uferwegen in einzelnen Nischen naturnah gestaltet werden. Naturschutzgebiete werden durch Stegbauten oder abseits der Uferlinie geführte Wege geschont.
Es wird am 3. März nicht über die Finanzierung abgestimmt, und es existiert auch kein konkretes Projekt, sondern es geht darum, die Zürcher Natur und ihre Begehbarkeit unter den umfassenden Schutz der Verfassung zu stellen.
Was die Kosten angeht, so rechnet die Regierung laut Weisung mit insgesamt rund 505 Mio. Franken, inklusive einer «Wertminderung» der Grundstücke von 400 Mio. Franken und 62,6 Mio. Franken für Entschädigungen für Grundstücksflächen. Dieser Aussage widerspricht Erni, der weiss, dass die Luxuswohnungen im Giessen – wo der Seeuferweg nach Richterswil verläuft – im Wert gestiegen seien.
Die Befürworter rechnen mit Baukosten von 38,8 Mio. Franken für die fehlenden 12,6 Kilometer Weg. Die 400 Mio. für Entschädigungen seien reine «Drohkulisse» der Regierung, denn diese müsste die Umsetzung des Seeweges auch bezahlen.
Die Parteien werfen mit diversen Gesetzgebungen und Regeln und Zahlen um sich, und vielleicht ist es tatsächlich einfacher, sich entsprechend dem Rat von Tobias Mani für ein Ja oder Nein zu entscheiden, indem jeder für sich folgende Frage beantwortet: Gehen Sie gerne am Seeufer spazieren? n
Seebautenkataster einsehbar unter: https://maps.zh.ch/s/9ccdywdp
Am Donnerstag, 8. Februar, fand im Schulhaus Fuhr ein Podium zur Uferinitiative statt, über die das Stimmvolk am 3. März 2024 abstimmen kann. Einig waren sich die Initiativ- und
Gesprächskontrahenten nur bezüglich des Übermasses an Littering und den Vorzügen eines Seeuferweges.
Text & Bild: Reni Bircher
Das Eröffnungsreferat von Victor von Wartburg, Gründungspräsident des Vereins «Rives Publiques», zeigte den Besucherinnen und Besuchern des Podiums auf, wieviel zugebaute Gewässerufer es in der Schweiz gibt. Als ökologische Wüste zeigt sich der Zürichsee, mit einem Umfang von 87,6 Kilometern von denen 90% nicht mehr naturnah sind. Der Verein setzt sich seit 2003 für den freien Zugang zu den Ufern der Seen und Wasserläufe der Schweiz ein, so wie dies im ZGB und im Raumplanungsgesetz des Bundes festgehalten ist – mit der einfachen Begründung: Wenn etwas öffentlich ist und von allen genutzt werden darf, so muss es auch zugänglich sein. «Zur Erreichung unserer Zieles hoffen wir auf das Engagement der Bevölkerung, um mit Hilfe unserer Demokratie die Wiederherstellung des Rechts – das von uns als ‹uferlosen Volksbetrug› bezeichnet wird – zur Öffnung der Gewässerufer für alle durchzusetzen.»
Das darauf folgende Podiumsgespräch wurde von Adrian Schoch, ehem. Präsident OSW, moderiert. Er begrüsste die Befürworter Jonas Erni, Umweltingenieur, Kantonsrat und Wädenswiler Stadtrat, sowie Kantonsrat Tobias Mani aus der Au, die beide zum Initiativkomitee gehören. Des Weiteren Astrid Furrer, Kantonsrätin und Wädenswiler Stadträtin, sowie Christina Zurfluh, Kantonsrätin aus Wädenswil, welche beide dem gegnerischen Lager angehören.
Die Frage des Moderators, wann jeder von ihnen den Seeuferweg zwischen Au–Horgen oder Giessen–Mülenen das letzte Mal genutzt habe, lag dieser Besuch bei fast allen kaum eine Woche zurück. «Habt ihr das genossen und geschätzt?» Allerdings.
Wem gehört der See, wem das Ufer?
Im 18. und 19. Jahrhundert kam es zu diversen Aufschüttungen entlang des Zürichsees, 95% des Seeufers ist menschengemacht. Es entstand so genanntes Konzessionsland, wo Private Aufschüttungen gemacht haben. Weil ein See oder Fluss der Allgemeinheit gehört, wurde den «Landbesitzern» vom Staat diverse Auflagen gemacht. Unter anderem steht in diesen Urkunden nicht selten, dass die Eigentümer das Land ohne Entschädigung abtreten müssen für den Fall, dass ein Weg gebaut werden sollte, oder sie diesen dulden müssen. Dieses Nutzungsrecht wurde sowohl in historischen wie auch in späteren Schriften vom Kanton festgehalten, etwa im Rahmen eines Bauvorhabens.
Das Problem ist nun, dass der Kanton über die zigtausenden Verfügungen keinen Überblick hat, welche Rechtsverhältnisse wo und wie durchsetzbar wären. Somit müsste bei Annahme der Initiative jedes Servitut überprüft werden, was durchaus zu Enteignungen führen kann.
Laut Tobias Mani sei die Nachfrage bei der Regierung vor ein paar Jahren mit «es sei zu aufwändig» und «es würde kein öffentliches Interesse vorliegen» beantwortet. Die unterschiedlichen Handhabungen und Versäumnisse der Politik der letzten Jahrzehnte in diesem Bereich lassen an der Kompetenz ebendieser Zweifel aufkommen. Bezüglich der Einsicht in diese Servitute konnte Jonas Erni jedoch berichten, dass er erst kürzlich gesehen habe, dass der Kanton ungefähr drei Viertel der Konzessionsunterlagen aufgearbeitet und online geschaltet habe.
Die Widersprüche in den gesetzlichen Vorlagen – da steht etwa die Eigentumsgarantie dem Raumplanungsgesetz gegenüber – sorgt für Unmut. «Die demokratische Legitimierung dieser Gesetze macht alles so schwierig», erklärte Jonas Erni, «deshalb diese Initiative, wo der Stimmbürger entscheiden soll, was ihm wichtig ist.»
Willkür tritt Recht mit Füssen
Vor zehn Jahren wurde erstmals die Initiative «Uferwege für Alle» aufgegleist, welche jedoch von der Regierung abgelehnt wurde. Seitdem werden jedoch vom Kanton jährlich 6 Millionen Franken für Uferwege budgetiert, doch wenn nichts umgesetzt wird, verfällt der Anspruch auf das Geld. «In den letzten zehn Jahren sind gerade mal 180 Meter Uferweg gebaut worden», bedauert Mani. Und Erni ergänzte, dass darum diese neue Initiative aufs Parkett komme, «denn die Regierung macht nichts.»
Wie Christina Zurfluh anfangs des Podiumsgespräches betonte, sei ihr der Rechtsstaat und die Einhaltung der Gesetze wichtig. Laut «Rives Publiques» werden diese jedoch mit der Nicht-Einhaltung des öffentlichen Zuganges entlang des Zürichsees durch Kanton und private Willkür mit Füssen getreten.
Kantonsrätin Zurfluh sieht bei Annahme der Initiative sehr viel Arbeit auf die gerichtlichen Instanzen zu bekommen, und Astrid Furrer ergänzt: «Es kommt nicht nur ein Gesetz zum Tragen, denn es gilt nebst dem Raumplanungsgesetz noch weitere, wie ZGB, Vermessungs- oder Gewässerschutzgesetz, zu beachten.» Am Schluss sei doch alles Interessenabhängig. «Für mich ist klar, wenn etwas im Eigentum ist, dann kann jemand nicht enteignet werden.» Und genau das wolle die Initiative.
Das Gesetz schreibe aber den Zugang zum Gewässer vor, und Jonas Erni betonte, dass es immer wieder zu Enteignungen komme, etwa für den Strassen- oder Schienenverkehr. Dort entstehe allerdings keineswegs etwas Ökologisches, sondern es werde das Mehrfache an Landfläche, welche die Uferinitiative fordere, schlicht versiegelt. «Ich fordere daher die SVP und die FDP auf, beim Autobahnausbau zwischen Zürich und Bern gleich vehement dagegen vorzugehen.»
Wohlstandsverwahrlosung
Worüber sich wirklich alle einig sind – auch das Publikum – ist die Tatsache, dass manche Menschen nicht zu schätzen wissen, was ihnen gegeben wird, und eine Respektlosigkeit gegenüber der Natur und anderen Menschen an den Tag legen, welche Christina Zurfluh, auch in Zusammenhang mit dem Dichtestress, als Wertenivellierung nach unten registriert.
Die Initiativgegner wollen nicht, dass Krethi und Plethi überall ans Seeufer gehen und Lärm verursachen. Um einen See ökologisch aufzuwerten, brauche es keinen Seeuferweg, findet denn Astrid Furrer. Sie und Christina Zurfluh befürchten eher noch mehr Abfall in der Natur, sollte die Initiative umgesetzt werden. Die Befürworter wollen im gleichen Atemzug Seeuferweg und ökologische Aufwertung realisieren. Die Bemerkung von Tobias Mani, dass sich der Biber nicht bei einer Luxusvilla, sondern in der Au niedergelassen habe, sorgt für Aufmunterung im Publikum.
Bestes Beispiel für die ökologische Aufwertung durch Flachufer und Schilfplatz sei der Seeweg zwischen Wädenswil und Richterswil, was Studien belegen würden, sagte Erni. Das Thema Littering habe aber nichts mit der Initiative zu tun, denn dies geschehe überall und sei für die meisten einfach nur störend.
Verständnisfragen
Was die Initiative will, ist Schutz, Aufwertung und verbesserte öffentliche Zugänglichkeit von See- und Flussufern. Ufermauern und hart verbaute Ufer sollen zusammen mit der Realisierung von Uferwegen in einzelnen Nischen naturnah gestaltet werden. Naturschutzgebiete werden durch Stegbauten oder abseits der Uferlinie geführte Wege geschont.
Es wird am 3. März nicht über die Finanzierung abgestimmt, und es existiert auch kein konkretes Projekt, sondern es geht darum, die Zürcher Natur und ihre Begehbarkeit unter den umfassenden Schutz der Verfassung zu stellen.
Was die Kosten angeht, so rechnet die Regierung laut Weisung mit insgesamt rund 505 Mio. Franken, inklusive einer «Wertminderung» der Grundstücke von 400 Mio. Franken und 62,6 Mio. Franken für Entschädigungen für Grundstücksflächen. Dieser Aussage widerspricht Erni, der weiss, dass die Luxuswohnungen im Giessen – wo der Seeuferweg nach Richterswil verläuft – im Wert gestiegen seien.
Die Befürworter rechnen mit Baukosten von 38,8 Mio. Franken für die fehlenden 12,6 Kilometer Weg. Die 400 Mio. für Entschädigungen seien reine «Drohkulisse» der Regierung, denn diese müsste die Umsetzung des Seeweges auch bezahlen.
Die Parteien werfen mit diversen Gesetzgebungen und Regeln und Zahlen um sich, und vielleicht ist es tatsächlich einfacher, sich entsprechend dem Rat von Tobias Mani für ein Ja oder Nein zu entscheiden, indem jeder für sich folgende Frage beantwortet: Gehen Sie gerne am Seeufer spazieren? n
Seebautenkataster einsehbar unter: https://maps.zh.ch/s/9ccdywdp