Wädenswil

Stadt macht Weg frei für einen Ersatzbau für das Gemeindehaus Schönenberg

Das 1948 erbaute und ehemals als Gemeindehaus genutzte Gebäude ist im Rahmen des Gemeindezusammenschlusses mit Schönenberg in das Eigentum der Stadt Wädenswil übergegangen. Seither steht das Gebäude leer, als Mietobjekt fand es keine Interessenten. Das Gebäude wurde durch den Stadtrat am 22. Oktober 2022 aus dem Inventar der schutzwürdigen Bauten entlassen. Aus Kosten-Nutzen-Überlegungen wird deshalb beabsichtigt, die Liegenschaft im Baurecht auszuschreiben oder selbst eine Über-bauung zu realisieren, schreibt der Stadtrat in einem Protokollauszug vom 14. August.
Die Aufhebung des Gestaltungsplan hat zum Ziel, die Grundstücke bedarfsgerecht und entsprechend der geltenden Bau- und Zonenordnung weiterentwickeln zu können. Zurzeit besteht jedoch noch ein rechtskräftiger privater Gestaltungsplan für die Liegenschaften im Kirchrain 2 und 4, der für die Umsetzung des geplanten Vorhabens aufzuheben ist. Deshalb beantragt der Stadtrat beim Gemeinderat sowie bei der Baudirektion des Kantons Zürich die Aufhebung des Gestaltungsplans. wa

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