Kolumne Wädenswil

DSGVO, die 5 Buchstaben mit Klärungsbedarf

Die Datenschutz-Grundverordnung ist bereits seit dem Jahr 2018 in Kraft. Nun tritt die revidierte DSGVO ab sofort in Kraft. Was heisst das? Was ändert sich? Was bleibt? Was ist wichtig?

Von Silvia Wetter*

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) innerhalb der EU in Kraft. Das heisst, diese sichert unter anderem den elektronischen Datenaustausch und das Persönlichkeitsrecht an seinen Daten. Seit Inkrafttreten dieser Verordnung muss jeder der das Internet nutzt, diese akzeptieren, bis er weiter surfen darf. Zudem werden sogenannte «Cookies» verwendet, die das persönliche Verhalten im Netz im Hintergrund speichert. So erkennt man die persönlichen Interessen und das Onlineverhalten jedes Webseitenbenutzers.
Wir willigen bei jeder Webseitennutzung ein, dass unsere Daten und unser Suchverhalten gespeichert werden kann. Wichtig dabei ist zu wissen, dass man die Cookies-
Einstellungen auf ein Minimum reduzieren kann, um sich vor allzu vielen Datenspeicherungen und -verwendungen zu schützen.

Was bedeutet die neue Datenschutz-Grundverordnung?

Das neue Datenschutzgesetz (DSG) trat am 1. September 2023 in Kraft und schützt die Persönlichkeit und die Grundrechte von Privatpersonen. Neu ist allerdings, dass der Schutz von genetischen und biometrischen Daten sichergestellt werden muss. Auch geht es darum alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare (lebende) natürliche Person beziehen, zu schützen – unter anderem Namen, Geburtsdaten, Fotos, Videoaufnahmen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern.

Was wird unter den genetischen und biometrischen Daten verstanden?

Als genetische Daten bezeichnet man all jene Informationen einer Person, die zu ihren ererbten oder auch erworbenen genetischen Eigenschaften gehören. Biometrische Daten sind Daten, die Informationen zu physischen, physiologischen oder auch verhaltenstypischen Eigenschaften einer Person geben. Als Beispiel der Schweizer Pass. Auf dem Chip sind die Daten elektronisch integriert, dazu gehören die Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild.

Worauf sollen Nutzer achten?

Jeder Webseiten-Betreiber, der auf seiner Seite personenbezogene Daten erhebt, übermittelt, nutzt oder verarbeitet, muss laut DSGVO eine Datenschutzerklärung auf seiner Seite zur Verfügung stellen. Dabei gilt auch zu beachten, ob die Nutzer der Webseite getrackt werden, Google Analytics und YouTube-Videos verwendet werden, wie die sozialen Netzwerke auf der Webseite integriert werden und ob eine Datenbank verwendet wird.
Allgemein sollen Nutzerinnen und Nutzer darauf achten, was genau akzeptiert wird. Bei der Auswahl werden sogenannte «Cookies» verwendet, die das persönliche Verhalten im Netz im Hintergrund speichert. So erkennt man die persönlichen Interessen und das Online-Verhalten jedes Webseitenbenutzers. Diese Einstellungen kann jede Person auf ein absolutes Minimum reduzieren und auch ablehnen.
Jeder dieser Dienste und viele andere erfordern die Zustimmung der Kunden vor der Nutzung und müssen in der Privacy & Cookie Policy angegeben werden.

Sind Sie neugierig geworden? Kontaktieren Sie mich unverbindlich.

* Silvia Wetter führt in Wädenswil eine Unternehmung im Bereich Social Media & Marketing. Sie ist Inhaberin der Agentur Wetter Marketing & Social Beratung.
www.silviawetter.ch

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