Seit Ende Mai finden auf dem Hof von Ruedi Bär in der Obermatt sehr grosse Erdbewegungen statt.
Text & Bild: Ernst Brändli
Dies hat nicht mit einem Bauvorhaben zu tun, sondern mit der Aufwertung von minderwertigem Boden zu Fruchtfolgeflächen. Fruchtfolgeflächen sind Ackerböden und dienen der Ernährungssicherheit. Sie dürfen nur für Bauten beansprucht werden, wenn dafür ein überwiegendes öffentliches Interesse ausgewiesen ist.
Die Fläche mit der Grösse von sieben Fussballfeldern wurde während des Baus der Autobahn A3 als Deponiestandort benutzt. Leider waren die damaligen Auflagen und die Sorgfalt zur Erstellung einer Deponie nicht sehr gross, und das Land ergab in den ersten Jahren nur einen schlechten Ertrag. Zwar wurde die Fläche Anfang 80er Jahre schon einmal saniert. Die Böden wurden zwar verbessert, konnten aber nicht als Fruchtfolgeflächen klassiert werden.
Roger Reichmuth hat sich mit seiner Firma Geoplan Swiss auf die Aufwertung von Kulturland spezialisiert. Er sucht immer wieder geeignete Flächen zur Aufwertung. Die Bedingung für diese Aufwertung ist, dass die Böden schon einmal von menschlicher Hand verändert worden sind.
Arbeitsbeginn nach Baufreigabe
Mit der Fläche in der Untermatt hat er ein Grundstück gefunden, welches dieses Kriterium erfüllt. Weiter ist die Verkehrslage mit kurzer Distanz zum Autobahnzubringer Richterswil optimal.
Bevor eine Baueingabe gemacht werden konnte, wurden Probebohrungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass der Unterboden (feste Erde und feines Gestein) fast vollständig fehlte. Dies ist die Schicht, welche für den Wasserhaushalt, die Verwurzelung und die Mineralumwandlung für die Pflanzen zuständig ist.
Später wurden auch vom Kanton Probebohrungen gemacht, um Abklärungen zu machen, ob keine Schadstoffe im Untergrund vorhanden sind. Auch archäologische Abklärungen wurden gemacht, ob im Boden nicht irgendwelche geschichtliche Spuren vorhanden sind. Nach Abschluss dieser Arbeiten und der Baufreigabe konnte mit der umfangreichen Arbeit begonnen werden.
Zuerst wurde der Humus und der kleine Anteil Unterboden abgetragen und separat deponiert. Mit Aushubmaterial, das keinerlei Fremdstoffe enthalten darf (kein Plastik, kein Holz, kein Bauschutt usw.) wird das Terrain angepasst.
Im Kanton Zürich besteht die Auflage, dass bei einem Bauvorhaben mit mehr als 15 000 m3 Aushubmaterial der Transport mit der Eisenbahn gemacht werden muss. Ausnahmen gibt es nur, wenn sich die Deponiemöglichkeit innerhalb kurzer Distanz befindet. Mit den Verantwortlichen der Grossbaustelle Aupark konnte ein Abkommen erzielt werden, welche ökologisch und ökonomisch sehr sinnvoll daherkommt. Die grosse Menge des Aushubs von der Baustelle in der Au würde den Bahntransport voraussetzen. Der Verlad des Materials auf die Bahn müsste beim Bahnhof Samstagern erfolgen. So kann das Aushubmaterial schon drei Kilometer früher abgeladen werden und ist bereits an seinem Zielort angekommen. So können für diese Transporte viele Wege eingespart werden und die Umwelt wird weniger belastet. Weiter fällt auch der Transport mit der Eisenbahn und der Transport beim Ablad weg.
Für Alle Beteiligten, sowie für die Umwelt ist dies eine Win-Win-Situation. Im Moment wird der Aushub verteilt und das Gelände angepasst. Die Arbeiten werden nur bei schönem Wetter durchgeführt, damit nicht schon beim Einbauen des Materials Schäden entstehen. Nach Abschluss der Terraingestaltung wird der Unterboden eingeführt.
Wenn ein Bauaushub gemacht wird, muss der Unterboden (ca. 60 cm) nach kantonalem Gesetz verwertet werden. Das heisst, er darf nicht einfach in eine Deponie geführt werden, sondern muss für solche Projekte wie dieses in der Untermatt, verwertet werden.
Diese Schicht wird mit einer Dicke von 70 cm eingebaut. Der sogenannte Oberboden wird als Letztes mit einer Dicke von ca. 40 cm aufgetragen. Im Laufe der Jahre setzten sich diese Schichten um ca. 30 Prozent. Somit beträgt die Schicht, in welcher sich die Pflanzen verwurzeln können, 70 bis 80 cm.
Nach dem Erstellen eines Saatbeetes wird eine Mischung aus Klee und Gras angesät. Als Klee wird vielfach Lucerne gewählt. Deren Wurzeln können bis über 100 cm in die Tiefe wachsen. Somit durchlockern sie den Ober- und Unterboden.
Ackerbauliche Nutzung
Der Kanton führt nach Abschluss der Arbeiten eine Kontrolle durch. Anschliessend kann der Landwirt das Land ausschliesslich zur Produktion von Heu und Silage benutzen. Er muss dies möglichst bodenschonend durchführen. Mit Weiden und täglichen Eingrasen würde der sorgfältig aufgebaute Boden sofort wieder verdichtet. Nach drei Nutzungsjahren wird der Boden erneut vom Kanton beurteilt und kann später auch ackerbaulich genutzt werden. Jedoch ist dabei immer zu beachten, dass dies möglichst bodenschonend gemacht wird.
Roger Reichmuth wird auch nach Abschluss der Arbeiten in der Untermatt das Projekt beratend begleiten.
Das Projektende und die Übergabe der Böden an Ruedi Bär ist im Herbst 2024 geplant.
Die Bodenverbesserung in der Untermatt ist ein sehr sinnvolles und umfangreiches Projekt, welches auch für die Umwelt Vorteile hat.
Seit Ende Mai finden auf dem Hof von Ruedi Bär in der Obermatt sehr grosse Erdbewegungen statt.
Text & Bild: Ernst Brändli
Dies hat nicht mit einem Bauvorhaben zu tun, sondern mit der Aufwertung von minderwertigem Boden zu Fruchtfolgeflächen. Fruchtfolgeflächen sind Ackerböden und dienen der Ernährungssicherheit. Sie dürfen nur für Bauten beansprucht werden, wenn dafür ein überwiegendes öffentliches Interesse ausgewiesen ist.
Die Fläche mit der Grösse von sieben Fussballfeldern wurde während des Baus der Autobahn A3 als Deponiestandort benutzt. Leider waren die damaligen Auflagen und die Sorgfalt zur Erstellung einer Deponie nicht sehr gross, und das Land ergab in den ersten Jahren nur einen schlechten Ertrag. Zwar wurde die Fläche Anfang 80er Jahre schon einmal saniert. Die Böden wurden zwar verbessert, konnten aber nicht als Fruchtfolgeflächen klassiert werden.
Roger Reichmuth hat sich mit seiner Firma Geoplan Swiss auf die Aufwertung von Kulturland spezialisiert. Er sucht immer wieder geeignete Flächen zur Aufwertung. Die Bedingung für diese Aufwertung ist, dass die Böden schon einmal von menschlicher Hand verändert worden sind.
Arbeitsbeginn nach Baufreigabe
Mit der Fläche in der Untermatt hat er ein Grundstück gefunden, welches dieses Kriterium erfüllt. Weiter ist die Verkehrslage mit kurzer Distanz zum Autobahnzubringer Richterswil optimal.
Bevor eine Baueingabe gemacht werden konnte, wurden Probebohrungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass der Unterboden (feste Erde und feines Gestein) fast vollständig fehlte. Dies ist die Schicht, welche für den Wasserhaushalt, die Verwurzelung und die Mineralumwandlung für die Pflanzen zuständig ist.
Später wurden auch vom Kanton Probebohrungen gemacht, um Abklärungen zu machen, ob keine Schadstoffe im Untergrund vorhanden sind. Auch archäologische Abklärungen wurden gemacht, ob im Boden nicht irgendwelche geschichtliche Spuren vorhanden sind. Nach Abschluss dieser Arbeiten und der Baufreigabe konnte mit der umfangreichen Arbeit begonnen werden.
Zuerst wurde der Humus und der kleine Anteil Unterboden abgetragen und separat deponiert. Mit Aushubmaterial, das keinerlei Fremdstoffe enthalten darf (kein Plastik, kein Holz, kein Bauschutt usw.) wird das Terrain angepasst.
Im Kanton Zürich besteht die Auflage, dass bei einem Bauvorhaben mit mehr als 15 000 m3 Aushubmaterial der Transport mit der Eisenbahn gemacht werden muss. Ausnahmen gibt es nur, wenn sich die Deponiemöglichkeit innerhalb kurzer Distanz befindet. Mit den Verantwortlichen der Grossbaustelle Aupark konnte ein Abkommen erzielt werden, welche ökologisch und ökonomisch sehr sinnvoll daherkommt. Die grosse Menge des Aushubs von der Baustelle in der Au würde den Bahntransport voraussetzen. Der Verlad des Materials auf die Bahn müsste beim Bahnhof Samstagern erfolgen. So kann das Aushubmaterial schon drei Kilometer früher abgeladen werden und ist bereits an seinem Zielort angekommen. So können für diese Transporte viele Wege eingespart werden und die Umwelt wird weniger belastet. Weiter fällt auch der Transport mit der Eisenbahn und der Transport beim Ablad weg.
Für Alle Beteiligten, sowie für die Umwelt ist dies eine Win-Win-Situation. Im Moment wird der Aushub verteilt und das Gelände angepasst. Die Arbeiten werden nur bei schönem Wetter durchgeführt, damit nicht schon beim Einbauen des Materials Schäden entstehen. Nach Abschluss der Terraingestaltung wird der Unterboden eingeführt.
Wenn ein Bauaushub gemacht wird, muss der Unterboden (ca. 60 cm) nach kantonalem Gesetz verwertet werden. Das heisst, er darf nicht einfach in eine Deponie geführt werden, sondern muss für solche Projekte wie dieses in der Untermatt, verwertet werden.
Diese Schicht wird mit einer Dicke von 70 cm eingebaut. Der sogenannte Oberboden wird als Letztes mit einer Dicke von ca. 40 cm aufgetragen. Im Laufe der Jahre setzten sich diese Schichten um ca. 30 Prozent. Somit beträgt die Schicht, in welcher sich die Pflanzen verwurzeln können, 70 bis 80 cm.
Nach dem Erstellen eines Saatbeetes wird eine Mischung aus Klee und Gras angesät. Als Klee wird vielfach Lucerne gewählt. Deren Wurzeln können bis über 100 cm in die Tiefe wachsen. Somit durchlockern sie den Ober- und Unterboden.
Ackerbauliche Nutzung
Der Kanton führt nach Abschluss der Arbeiten eine Kontrolle durch. Anschliessend kann der Landwirt das Land ausschliesslich zur Produktion von Heu und Silage benutzen. Er muss dies möglichst bodenschonend durchführen. Mit Weiden und täglichen Eingrasen würde der sorgfältig aufgebaute Boden sofort wieder verdichtet. Nach drei Nutzungsjahren wird der Boden erneut vom Kanton beurteilt und kann später auch ackerbaulich genutzt werden. Jedoch ist dabei immer zu beachten, dass dies möglichst bodenschonend gemacht wird.
Roger Reichmuth wird auch nach Abschluss der Arbeiten in der Untermatt das Projekt beratend begleiten.
Das Projektende und die Übergabe der Böden an Ruedi Bär ist im Herbst 2024 geplant.
Die Bodenverbesserung in der Untermatt ist ein sehr sinnvolles und umfangreiches Projekt, welches auch für die Umwelt Vorteile hat.