Der in Richterswil geborene und aufgewachsene Jürg Trachsel ist promovierter Jurist, Rechtsanwalt, Mediator, war 23 Jahre lang im Kantonsrat und von 2002–2014 Gemeinderat in Richterswil. 2018 wurde er zum Ombudsmann des Kantons Zürich gewählt.
Interview & Bild: Reni Bircher
Das System der Ombudsstelle kommt von Schweden, wo es Ombudsman heisst, damit ist Mann und Frau gemeint. König Karl XII. von Schweden führte 1718 das Amt des sogenannten Justizkanzlers ein. 1809 wurde diesem der Ombudsman zur Seite gestellt.
Die erste Ombudsstelle der Schweiz wurde 1971 von der Stadt Zürich ins Leben gerufen, die vom Kanton 1977, und seither folgten andere Kantone und Städte diesem Beispiel. Anfänglich war seitens der Regierung geplant, die Ombudsstelle bei der Exekutive anzusiedeln, bis die kantonsrätliche Kommission befand, dass damit die Unabhängigkeit der Ombudsstelle nicht gewährleistet sei und nur noch die administrative Angliederung an das Parlament duldete. 2002 wurde sie durch die Verfassung als eigene Behörde, quasi als Staatsorgan sui generis stipuliert.
Herr Trachsel, was ist die Aufgabe eines Ombudsmannes?
Eine Ombudsperson erfüllt die Aufgabe einer unparteiischen Schiedsperson, ist Sprachrohr für Personen, welche sich ungerecht behandelt fühlen. Meine Hauptaufgabe ist es, das Vertrauen zwischen Bürger und Verwaltung zu bewahren oder wiederherzustellen. Das gefällt mir an meiner Arbeit. Das Vertrauen ist das wichtigste Kapital für unser Zusammenleben, deshalb ist unsere Unabhängigkeit so wichtig.
Wenn jemand Probleme hat, beispielsweise mit dem Steueramt, und meint, ich gehöre ja auch «zu denen», dann muss ich ganz klar definieren, dass ich weder zu «denen» noch zum Beschwerdeführer gehöre. Ich bin zwischendrin, ich muss vermitteln.
Die Ombudsstelle ist formal gesehen eine externe Verwaltungskontrolle bzw. Behörde. Administrativ ist sie dem Parlament angehängt und von Verwaltung und Regierung unabhängig. Wenn jemand nicht einverstanden ist, was eine Polizei, Schule oder irgendein Amt verfügt hat, kann man sich an uns wenden, und wir nehmen uns dem Anliegen an. Wir sind nicht parteiisch und wir sind auch keine Anwälte. Im Normalfall hören wir uns das Problem des Beschwerdeführers an, fordern evtl. Akten beim Amt an – denn wir geniessen absolute Akteneinsicht – und holen, wenn es uns nötig erscheint, eine Stellungnahme beim Amt ein.
Im besten Fall können wir die Sache zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers richten.
Es ist möglich, dass sich an der Sachlage an sich nichts ändert, aber es kann schon hilfreich sein, wenn der Beschwerdeführer versteht, warum ein bestimmtes Amt diesen speziellen Entscheid gefällt hat, der ihn anfänglich gestört hat.
Kann die Ombudsstelle von sich aus tätig werden?
Es ist durchaus möglich, von uns aus tätig zu werden, aber zu 99 Prozent sind wir mit Beschwerden beschäftigt, die Leute an uns herantragen. Also Menschen, die ein Problem mit dem Kanton Zürich haben, sei es Polizei, irgendwelchen Ämtern oder häufig auch dem ZVV.
Die dreiteilige Gewaltenteilung nach Montesquieu, die man noch immer lehrt, ist eigentlich nur theoretisch aktuell, denn in der Realität von Otto Normalverbraucher besteht der grösste Anteil des Staates aus Exekutive und Verwaltung und ein ganz kleiner Teil aus Judikative, mit dem man selten zu tun hat, etwa dann, wenn man selbst vor Gericht muss. Da überfällt den einzelnen Bürger ein Gefühl der Ohnmacht und deshalb braucht es diese externe Verwaltungskontrolle, die Ombudsstelle.
Dann kann der Ombudsstelle jedes Anliegen vorgetragen werden?
Nur wenn kantonale (oder bei angeschlossenen Gemeinden kommunale) Amtsstellen involviert sind. Wir schlichten keine Streitigkeiten zwischen Eheleuten oder Nachbarn; das fällt ins Privatrecht.
Wenn sich uns eine Gemeinde angeschlossen hat, dann kann man auch bei Problemen mit der Gemeindeverwaltung zur Ombudsstelle kommen, dann steht dem Beschwerdeführer eine kommunale Instanz gegenüber. Richterswil und Wädenswil sind seit 2022 dabei.
Ist es denn von Vorteil für eine Gemeinde, wenn sie Euch angeschlossen ist?
Meiner persönlichen Meinung nach, ja. Es dient ja der Konfliktlösung und ist finanziell gut stemmbar. Wenn sich eine Gemeinde anschliesst, dann kostet sie das 40 Rappen pro Einwohner im Jahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob wir einen oder hundert Fälle aus der Gemeinde bearbeiten.
Die Schlichtung dient schliesslich nicht nur der Vertrauensbildung, sondern ist auch noch kostengünstig.
Nicht alle Gemeinden sind der Ombudsstelle angeschlossen; woran mag das liegen?
Ich bin gar nicht sicher, ob es allen Gemeinden bewusst ist, dass es die Ombudsstelle gibt. Daher versuche ich auch, uns zu propagieren. Das haben meine Vorgänger so nicht gemacht. Durch meine frühere kantonale Tätigkeit bin ich mit vielen Leuten in Kontakt und melde mich für Gemeindekonferenzen an, um uns vorzustellen.
Wie oft wird die Hilfe vom Ombudsmann benötigt?
Das ist sehr unterschiedlich. Die letzten Jahre hatten wir durch das Härtefallprogramm viel zu tun mit der Finanzdirektion und der Volkswirtschaftsdirektion. Aber so übers Jahr sind es zwischen 700 und 800 Fälle, die wir bearbeiten.
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten die Anfragen aus der Bevölkerung?
Wir beschäftigen 430 Stellenprozente, das ist eine schlanke und sehr effiziente Organisation. Ich arbeite 100 Prozent, eine Juristin 60, ein Jurist 90, die Chefin vom Sekretariat 80 und zwei Sekretärinnen mit je 50 Prozenten. Wobei die Sekretärinnen bei uns eine andere Funktion haben als üblich, denn sie führen aktiv Gespräche und fangen viel ab, wofür wir gar nicht zuständig sind und leiten es an die entsprechende Stelle weiter. Da muss man zuhören können und zuhören wollen; diese Damen leisten eine wirklich wichtige und wertvolle Arbeit.
Vor drei Jahren wurde die «Integrity Line» installiert, eine elektronische Meldeplattform zur anonymen Meldemöglichkeit; warum erachtet man das als sinnvoll? Welche Art von Mitteilungen werden bevorzugt dort vorgebracht, und was sind Gründe für die Leute, diese zu benutzen?
Am Anfang hatte ich die Befürchtung, dass die Plattform zum Anschwärzen von anderen missbraucht wird. Das ist zum Glück nicht passiert.
Es ist immer eine Hemmschwelle, die es zu überwinden gilt, wenn man sich uns anvertraut. Wenn jemand beispielsweise im Team einer kantonalen Arbeitsstelle unzufrieden ist, das Problem aber beim Vorgesetzten liegt, dann ist es nicht möglich, sich reglementskonform an diesen zu wenden. Ich als Ombudsmann kann dann an eine andere, evtl. höhere Stelle dieses ganzen Arbeitskörpers gelangen und diese bitten, ihre Aufmerksamkeit auf die besagte Abteilung zu legen, ob Probleme ersichtlich sind.
Es hat also vor allem in personalrechtlichen Fällen seine Berechtigung, dass man sich anonym melden kann. Allerdings ist es auch möglich, uns ein Anliegen persönlich vorzutragen und zu sagen, dass man anonym bleiben will.
Gibt es auch Anliegen, bei denen man an persönliche Grenzen stösst?
Es gibt wirklich harte Einzelschicksale, bei denen man froh ist, wenn man sie intern mit jemandem besprechen kann. Die Ombudsstelle ist monokratisch aufgestellt, es darf absolut nichts nach aussen dringen, was hier besprochen wird. Dessen müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewusst sein. Der Austausch untereinander kann da erleichtern. Eine weitere Möglichkeit ist die Kontaktnahme mit der VPO+, eine nationale Ombudspersonenvereinigung, um einen Gedankenaustausch zu pflegen.
Welchen Bezug haben Sie zur VPO+?
Derzeit präsidiere ich die Vereinigung der parlamentarischen Ombudspersonen der Schweiz, bin also quasi die oberste parlamentarische Ombudsperson. Zusätzlich bin ich vorgeschlagen als Vorstandsmitglied bei der Europäischen Vereinigung mit Sitz in Innsbruck. Das ist insofern interessant, weil man hautnah mitbekommt, wie andere Länder diese Institution handhaben.
Auffällig ist, dass vor allem in Staaten weiter östlich die Ombudsstellen der Regierung unterstellt sind. Wenn es politische Konflikte gibt, dann nutzen diese rein gar nichts.
Ist der Mensch an sich zu egoistisch oder überschätzt sich selbst?
Ein gewisser Egoismus ist durchaus gesund. Wenn ich es mit den Worten von Paracelsus vergleichen darf: «Die Dosis macht das Gift». Zu sehr auf sich und das Geld fokussiert zu sein, ist sicher schlecht. Ich denke, was den Staat betrifft, ist solches in unserem Gesellschaftssystem nicht so sichtbar. In Branchen der Privatwirtschaft ist der gesellschaftlich ungesunde Egoismus viel eher sichtbar. So kann man sich beim Bankenwesen mit Fug und Recht schon fragen, ob solche Saläre wirklich gerechtfertigt sind.
Selbstüberschätzung trifft man hier
schon öfters an, denn die Selbsteinschätzung und die Fremdwahrnehmung sind nicht immer kongruent. Als gelernter Mediator habe ich die Möglichkeit, den Leuten den Spiegel vorzuhalten. Sich selbstreflektierend zu hinterfragen, wie man auf andere wirkt oder wie man in einer bestimmten Situation reagiert hätte, kann schon nützlich sein …
Was fasziniert Sie an Ihrer Aufgabe; weshalb sind Sie Ombudsmann geworden?
Das Faszinierende und auch das Schönste daran ist, dass man Konflikte lösen kann. Dass man Vertrauen schaffen oder beibehalten kann. Überwiegend sind da am Ende zufriedene Menschen, und die sind sogar dankbar dafür.
Jeder der irgendeine Funktion in unserem Staat ausübt, trägt dazu bei, dass die Gemeinschaft einigermassen funktionell zusammenleben kann. Man ist zwar immer nur ein winziger Teil im System, aber es zeigt sich eben, dass all diese kleinen Teile wichtig sind für das grosse Ganze.
Was ärgert Sie am meisten?
Wenn es Personen gibt, die schon zum Vornherein ausschliessen, dass es eine Lösung geben kann. Wenn man es versucht und dann scheitert – okay. Aber nicht mal den Versuch zu unternehmen, etwas zu ändern, das finde ich enttäuschend.
Ich glaube, dass immer eine Lösung möglich ist. Denn es ist nicht die Tatsache als solche, die einem das Leben schwer macht, sondern die jeweilige Bewertung dieser Tatsache. Und bewerten kann man etwas immer wieder neu. Perspektiven aufzuzeigen kann dabei helfen.
Wo sehen Sie das grösste Potenzial, um etwas zu bewirken?
Wenn die Institution Ombudsstelle auch in Zukunft grosses Vertrauen geniesst, sowohl von Regierung und Verwaltung wie auch der Legislative und natürlich der Bevölkerung. Wenn wir auf diesem Nährboden arbeiten können, dann ist unser Potenzial beinahe unerschöpflich. Dann können wir kostengünstige und tragfähige Lösungen anbieten, mit denen alle Beteiligten gut leben können.
Sind Sie der Meinung, dass die Leute zu wenig «aktiv» miteinander reden und zuhören?
Das mit dem Miteinanderreden kann ich nicht beurteilen, aber Zuhören ist primär leider keine Stärke mehr in unserem System. Ich bin dezidiert der Auffassung, dass es uns allen gut anstehen würde, einander wieder mehr zuzuhören. Vielfach sind die Jobs leider derart mit Aufgaben vollgepfercht, dass man gar keine Zeit hat zum Zuhören.
Was würden Sie sich wünschen, wenn Sie einen Wunsch frei hätten?
Nun, für mich persönlich würde ich sagen, die Gesundheit erhalten.
Was die Ombudsstelle betrifft, dass ihr von politischer Seite her Sorge getragen und das Vertrauen geschenkt wird, das sie auch verdient. Das war bis jetzt der Fall, und ich bin guter Dinge, dass das auch in Zukunft so sein wird. Denn die Ombudsstelle wird es immer brauchen und künftig vermutlich noch mehr, deshalb ist es mein Wunsch, dass die Zusammenarbeit mit den Politischen Behörden weiterhin so gut funktioniert.
So rein vom Status quo her bin ich also fast wunschlos glücklich.
www.ombudsstelle.zh.ch
Der in Richterswil geborene und aufgewachsene Jürg Trachsel ist promovierter Jurist, Rechtsanwalt, Mediator, war 23 Jahre lang im Kantonsrat und von 2002–2014 Gemeinderat in Richterswil. 2018 wurde er zum Ombudsmann des Kantons Zürich gewählt.
Interview & Bild: Reni Bircher
Das System der Ombudsstelle kommt von Schweden, wo es Ombudsman heisst, damit ist Mann und Frau gemeint. König Karl XII. von Schweden führte 1718 das Amt des sogenannten Justizkanzlers ein. 1809 wurde diesem der Ombudsman zur Seite gestellt.
Die erste Ombudsstelle der Schweiz wurde 1971 von der Stadt Zürich ins Leben gerufen, die vom Kanton 1977, und seither folgten andere Kantone und Städte diesem Beispiel. Anfänglich war seitens der Regierung geplant, die Ombudsstelle bei der Exekutive anzusiedeln, bis die kantonsrätliche Kommission befand, dass damit die Unabhängigkeit der Ombudsstelle nicht gewährleistet sei und nur noch die administrative Angliederung an das Parlament duldete. 2002 wurde sie durch die Verfassung als eigene Behörde, quasi als Staatsorgan sui generis stipuliert.
Herr Trachsel, was ist die Aufgabe eines Ombudsmannes?
Eine Ombudsperson erfüllt die Aufgabe einer unparteiischen Schiedsperson, ist Sprachrohr für Personen, welche sich ungerecht behandelt fühlen. Meine Hauptaufgabe ist es, das Vertrauen zwischen Bürger und Verwaltung zu bewahren oder wiederherzustellen. Das gefällt mir an meiner Arbeit. Das Vertrauen ist das wichtigste Kapital für unser Zusammenleben, deshalb ist unsere Unabhängigkeit so wichtig.
Wenn jemand Probleme hat, beispielsweise mit dem Steueramt, und meint, ich gehöre ja auch «zu denen», dann muss ich ganz klar definieren, dass ich weder zu «denen» noch zum Beschwerdeführer gehöre. Ich bin zwischendrin, ich muss vermitteln.
Die Ombudsstelle ist formal gesehen eine externe Verwaltungskontrolle bzw. Behörde. Administrativ ist sie dem Parlament angehängt und von Verwaltung und Regierung unabhängig. Wenn jemand nicht einverstanden ist, was eine Polizei, Schule oder irgendein Amt verfügt hat, kann man sich an uns wenden, und wir nehmen uns dem Anliegen an. Wir sind nicht parteiisch und wir sind auch keine Anwälte. Im Normalfall hören wir uns das Problem des Beschwerdeführers an, fordern evtl. Akten beim Amt an – denn wir geniessen absolute Akteneinsicht – und holen, wenn es uns nötig erscheint, eine Stellungnahme beim Amt ein.
Im besten Fall können wir die Sache zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers richten.
Es ist möglich, dass sich an der Sachlage an sich nichts ändert, aber es kann schon hilfreich sein, wenn der Beschwerdeführer versteht, warum ein bestimmtes Amt diesen speziellen Entscheid gefällt hat, der ihn anfänglich gestört hat.
Kann die Ombudsstelle von sich aus tätig werden?
Es ist durchaus möglich, von uns aus tätig zu werden, aber zu 99 Prozent sind wir mit Beschwerden beschäftigt, die Leute an uns herantragen. Also Menschen, die ein Problem mit dem Kanton Zürich haben, sei es Polizei, irgendwelchen Ämtern oder häufig auch dem ZVV.
Die dreiteilige Gewaltenteilung nach Montesquieu, die man noch immer lehrt, ist eigentlich nur theoretisch aktuell, denn in der Realität von Otto Normalverbraucher besteht der grösste Anteil des Staates aus Exekutive und Verwaltung und ein ganz kleiner Teil aus Judikative, mit dem man selten zu tun hat, etwa dann, wenn man selbst vor Gericht muss. Da überfällt den einzelnen Bürger ein Gefühl der Ohnmacht und deshalb braucht es diese externe Verwaltungskontrolle, die Ombudsstelle.
Dann kann der Ombudsstelle jedes Anliegen vorgetragen werden?
Nur wenn kantonale (oder bei angeschlossenen Gemeinden kommunale) Amtsstellen involviert sind. Wir schlichten keine Streitigkeiten zwischen Eheleuten oder Nachbarn; das fällt ins Privatrecht.
Wenn sich uns eine Gemeinde angeschlossen hat, dann kann man auch bei Problemen mit der Gemeindeverwaltung zur Ombudsstelle kommen, dann steht dem Beschwerdeführer eine kommunale Instanz gegenüber. Richterswil und Wädenswil sind seit 2022 dabei.
Ist es denn von Vorteil für eine Gemeinde, wenn sie Euch angeschlossen ist?
Meiner persönlichen Meinung nach, ja. Es dient ja der Konfliktlösung und ist finanziell gut stemmbar. Wenn sich eine Gemeinde anschliesst, dann kostet sie das 40 Rappen pro Einwohner im Jahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob wir einen oder hundert Fälle aus der Gemeinde bearbeiten.
Die Schlichtung dient schliesslich nicht nur der Vertrauensbildung, sondern ist auch noch kostengünstig.
Nicht alle Gemeinden sind der Ombudsstelle angeschlossen; woran mag das liegen?
Ich bin gar nicht sicher, ob es allen Gemeinden bewusst ist, dass es die Ombudsstelle gibt. Daher versuche ich auch, uns zu propagieren. Das haben meine Vorgänger so nicht gemacht. Durch meine frühere kantonale Tätigkeit bin ich mit vielen Leuten in Kontakt und melde mich für Gemeindekonferenzen an, um uns vorzustellen.
Wie oft wird die Hilfe vom Ombudsmann benötigt?
Das ist sehr unterschiedlich. Die letzten Jahre hatten wir durch das Härtefallprogramm viel zu tun mit der Finanzdirektion und der Volkswirtschaftsdirektion. Aber so übers Jahr sind es zwischen 700 und 800 Fälle, die wir bearbeiten.
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten die Anfragen aus der Bevölkerung?
Wir beschäftigen 430 Stellenprozente, das ist eine schlanke und sehr effiziente Organisation. Ich arbeite 100 Prozent, eine Juristin 60, ein Jurist 90, die Chefin vom Sekretariat 80 und zwei Sekretärinnen mit je 50 Prozenten. Wobei die Sekretärinnen bei uns eine andere Funktion haben als üblich, denn sie führen aktiv Gespräche und fangen viel ab, wofür wir gar nicht zuständig sind und leiten es an die entsprechende Stelle weiter. Da muss man zuhören können und zuhören wollen; diese Damen leisten eine wirklich wichtige und wertvolle Arbeit.
Vor drei Jahren wurde die «Integrity Line» installiert, eine elektronische Meldeplattform zur anonymen Meldemöglichkeit; warum erachtet man das als sinnvoll? Welche Art von Mitteilungen werden bevorzugt dort vorgebracht, und was sind Gründe für die Leute, diese zu benutzen?
Am Anfang hatte ich die Befürchtung, dass die Plattform zum Anschwärzen von anderen missbraucht wird. Das ist zum Glück nicht passiert.
Es ist immer eine Hemmschwelle, die es zu überwinden gilt, wenn man sich uns anvertraut. Wenn jemand beispielsweise im Team einer kantonalen Arbeitsstelle unzufrieden ist, das Problem aber beim Vorgesetzten liegt, dann ist es nicht möglich, sich reglementskonform an diesen zu wenden. Ich als Ombudsmann kann dann an eine andere, evtl. höhere Stelle dieses ganzen Arbeitskörpers gelangen und diese bitten, ihre Aufmerksamkeit auf die besagte Abteilung zu legen, ob Probleme ersichtlich sind.
Es hat also vor allem in personalrechtlichen Fällen seine Berechtigung, dass man sich anonym melden kann. Allerdings ist es auch möglich, uns ein Anliegen persönlich vorzutragen und zu sagen, dass man anonym bleiben will.
Gibt es auch Anliegen, bei denen man an persönliche Grenzen stösst?
Es gibt wirklich harte Einzelschicksale, bei denen man froh ist, wenn man sie intern mit jemandem besprechen kann. Die Ombudsstelle ist monokratisch aufgestellt, es darf absolut nichts nach aussen dringen, was hier besprochen wird. Dessen müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewusst sein. Der Austausch untereinander kann da erleichtern. Eine weitere Möglichkeit ist die Kontaktnahme mit der VPO+, eine nationale Ombudspersonenvereinigung, um einen Gedankenaustausch zu pflegen.
Welchen Bezug haben Sie zur VPO+?
Derzeit präsidiere ich die Vereinigung der parlamentarischen Ombudspersonen der Schweiz, bin also quasi die oberste parlamentarische Ombudsperson. Zusätzlich bin ich vorgeschlagen als Vorstandsmitglied bei der Europäischen Vereinigung mit Sitz in Innsbruck. Das ist insofern interessant, weil man hautnah mitbekommt, wie andere Länder diese Institution handhaben.
Auffällig ist, dass vor allem in Staaten weiter östlich die Ombudsstellen der Regierung unterstellt sind. Wenn es politische Konflikte gibt, dann nutzen diese rein gar nichts.
Ist der Mensch an sich zu egoistisch oder überschätzt sich selbst?
Ein gewisser Egoismus ist durchaus gesund. Wenn ich es mit den Worten von Paracelsus vergleichen darf: «Die Dosis macht das Gift». Zu sehr auf sich und das Geld fokussiert zu sein, ist sicher schlecht. Ich denke, was den Staat betrifft, ist solches in unserem Gesellschaftssystem nicht so sichtbar. In Branchen der Privatwirtschaft ist der gesellschaftlich ungesunde Egoismus viel eher sichtbar. So kann man sich beim Bankenwesen mit Fug und Recht schon fragen, ob solche Saläre wirklich gerechtfertigt sind.
Selbstüberschätzung trifft man hier
schon öfters an, denn die Selbsteinschätzung und die Fremdwahrnehmung sind nicht immer kongruent. Als gelernter Mediator habe ich die Möglichkeit, den Leuten den Spiegel vorzuhalten. Sich selbstreflektierend zu hinterfragen, wie man auf andere wirkt oder wie man in einer bestimmten Situation reagiert hätte, kann schon nützlich sein …
Was fasziniert Sie an Ihrer Aufgabe; weshalb sind Sie Ombudsmann geworden?
Das Faszinierende und auch das Schönste daran ist, dass man Konflikte lösen kann. Dass man Vertrauen schaffen oder beibehalten kann. Überwiegend sind da am Ende zufriedene Menschen, und die sind sogar dankbar dafür.
Jeder der irgendeine Funktion in unserem Staat ausübt, trägt dazu bei, dass die Gemeinschaft einigermassen funktionell zusammenleben kann. Man ist zwar immer nur ein winziger Teil im System, aber es zeigt sich eben, dass all diese kleinen Teile wichtig sind für das grosse Ganze.
Was ärgert Sie am meisten?
Wenn es Personen gibt, die schon zum Vornherein ausschliessen, dass es eine Lösung geben kann. Wenn man es versucht und dann scheitert – okay. Aber nicht mal den Versuch zu unternehmen, etwas zu ändern, das finde ich enttäuschend.
Ich glaube, dass immer eine Lösung möglich ist. Denn es ist nicht die Tatsache als solche, die einem das Leben schwer macht, sondern die jeweilige Bewertung dieser Tatsache. Und bewerten kann man etwas immer wieder neu. Perspektiven aufzuzeigen kann dabei helfen.
Wo sehen Sie das grösste Potenzial, um etwas zu bewirken?
Wenn die Institution Ombudsstelle auch in Zukunft grosses Vertrauen geniesst, sowohl von Regierung und Verwaltung wie auch der Legislative und natürlich der Bevölkerung. Wenn wir auf diesem Nährboden arbeiten können, dann ist unser Potenzial beinahe unerschöpflich. Dann können wir kostengünstige und tragfähige Lösungen anbieten, mit denen alle Beteiligten gut leben können.
Sind Sie der Meinung, dass die Leute zu wenig «aktiv» miteinander reden und zuhören?
Das mit dem Miteinanderreden kann ich nicht beurteilen, aber Zuhören ist primär leider keine Stärke mehr in unserem System. Ich bin dezidiert der Auffassung, dass es uns allen gut anstehen würde, einander wieder mehr zuzuhören. Vielfach sind die Jobs leider derart mit Aufgaben vollgepfercht, dass man gar keine Zeit hat zum Zuhören.
Was würden Sie sich wünschen, wenn Sie einen Wunsch frei hätten?
Nun, für mich persönlich würde ich sagen, die Gesundheit erhalten.
Was die Ombudsstelle betrifft, dass ihr von politischer Seite her Sorge getragen und das Vertrauen geschenkt wird, das sie auch verdient. Das war bis jetzt der Fall, und ich bin guter Dinge, dass das auch in Zukunft so sein wird. Denn die Ombudsstelle wird es immer brauchen und künftig vermutlich noch mehr, deshalb ist es mein Wunsch, dass die Zusammenarbeit mit den Politischen Behörden weiterhin so gut funktioniert.
So rein vom Status quo her bin ich also fast wunschlos glücklich.
www.ombudsstelle.zh.ch