Am 20. Dezember 2021 überreichte die «IG zur Weiterführung der Primarschule im Wädenswiler Berg» vor dem Stadthaus 1318 Unterschriften für den Erhalt der Schulen in den Aussenwachten von Wädenswil. Nun wurde die Initiative vom Stadtrat geprüft und als ungültig erklärt.
Das Begehr der Initianten war die Erhaltung bzw. Wiedereröffnung der Primarschulen (1. Kindergarten bis 6. Klasse) in den Aussenwachten (Au, Schönenberg, Hütten, Wädenswiler Berg) mit der Begründung, dass jedes Kind die Möglichkeit haben soll, im eigenen Ortsteil zur Schule zu gehen. Dies sollte nach Ansicht der Unterschriftensammler nicht nur den Zusammenhalt in den Ortsteilen stärken, sondern auch Flexibilität garantieren, auf die speziellen Bedürfnisse der Schulgemeinde einzugehen. Zudem sei es ökonomisch und ökologisch sinnvoll, diesen Weg zu beschreiten.
Mit Erlass des Volksschulgesetzes (VSG) im Jahr 2005 haben die Stimmbürger des Kantons den Willen kundgetan, dass nicht die Stimmbevölkerung, sondern die Schulpflege über die zukünftige Organisation der Schulen entscheiden soll. Ihr obliegt somit der Entscheid über Schulstandorte, das Angebot der Schule sowie die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler. Gemeinden verfügen im Zusammenhang mit der Volksschule über eine beschränkte Autonomie.
Gemäss Initiativtext wollten die Initianten zur Abstimmung bringen, dass in allen Ortsteilen und Aussenwachten Primarschulen geführt werden. Dadurch, dass die Frage des Schulstandortes dem Souverän zur Abstimmung gebracht werden soll, verstösst die Initiative gegen die Kompetenzordnung und gegen geltendes kantonales Recht.
Volksschulamt steuert Klassengrösse
Zu berücksichtigen bleibt auch, dass das Volksschulamt des Kantons die Vollzeiteinheiten und damit auch die Lehrerstellen den Schulen zuteilt, dadurch indirekt die Anzahl und Grössen der Klassen in den Gemeinden steuert. Nicht zuletzt davon hängt die Organisation der Schule und damit die Verteilung der Klassen auf die Schulhäuser ab. Werden nicht genügend Vollzeiteinheiten bzw. Lehrerstellen zur Verfügung gestellt, können faktisch auch nicht in allen Ortsteilen Wädenswils Schulen vom Kindergarten bis zur 6. Klasse geführt werden. Damit würden die Initianten letztlich Undurchführbares verlangen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Initiative unzulässig und damit ungültig, ein Referendum ausgeschlossen. wa
Am 20. Dezember 2021 überreichte die «IG zur Weiterführung der Primarschule im Wädenswiler Berg» vor dem Stadthaus 1318 Unterschriften für den Erhalt der Schulen in den Aussenwachten von Wädenswil. Nun wurde die Initiative vom Stadtrat geprüft und als ungültig erklärt.
Das Begehr der Initianten war die Erhaltung bzw. Wiedereröffnung der Primarschulen (1. Kindergarten bis 6. Klasse) in den Aussenwachten (Au, Schönenberg, Hütten, Wädenswiler Berg) mit der Begründung, dass jedes Kind die Möglichkeit haben soll, im eigenen Ortsteil zur Schule zu gehen. Dies sollte nach Ansicht der Unterschriftensammler nicht nur den Zusammenhalt in den Ortsteilen stärken, sondern auch Flexibilität garantieren, auf die speziellen Bedürfnisse der Schulgemeinde einzugehen. Zudem sei es ökonomisch und ökologisch sinnvoll, diesen Weg zu beschreiten.
Mit Erlass des Volksschulgesetzes (VSG) im Jahr 2005 haben die Stimmbürger des Kantons den Willen kundgetan, dass nicht die Stimmbevölkerung, sondern die Schulpflege über die zukünftige Organisation der Schulen entscheiden soll. Ihr obliegt somit der Entscheid über Schulstandorte, das Angebot der Schule sowie die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler. Gemeinden verfügen im Zusammenhang mit der Volksschule über eine beschränkte Autonomie.
Gemäss Initiativtext wollten die Initianten zur Abstimmung bringen, dass in allen Ortsteilen und Aussenwachten Primarschulen geführt werden. Dadurch, dass die Frage des Schulstandortes dem Souverän zur Abstimmung gebracht werden soll, verstösst die Initiative gegen die Kompetenzordnung und gegen geltendes kantonales Recht.
Volksschulamt steuert Klassengrösse
Zu berücksichtigen bleibt auch, dass das Volksschulamt des Kantons die Vollzeiteinheiten und damit auch die Lehrerstellen den Schulen zuteilt, dadurch indirekt die Anzahl und Grössen der Klassen in den Gemeinden steuert. Nicht zuletzt davon hängt die Organisation der Schule und damit die Verteilung der Klassen auf die Schulhäuser ab. Werden nicht genügend Vollzeiteinheiten bzw. Lehrerstellen zur Verfügung gestellt, können faktisch auch nicht in allen Ortsteilen Wädenswils Schulen vom Kindergarten bis zur 6. Klasse geführt werden. Damit würden die Initianten letztlich Undurchführbares verlangen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Initiative unzulässig und damit ungültig, ein Referendum ausgeschlossen. wa