Der Stadtrat hat gestützt auf § 19 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) die Urnenstandorte und Öffnungszeiten neu festgelegt. Die Urnenstandorte Schulpavillon Langrüti, Schulhaus Stocken, Schulhaus Hütten, Schulhaus Ort und Dorfhuus Schönenberg werden aufgehoben. Ebenfalls geschlossen wird der Standort Stadthaus am Samstag. Für die direkte Stimmabgabe an der Urne besteht weiterhin das Urnenlokal am Sonntag im Stadthaus. Die Öffnungszeit wird auf zwei Stunden (9.30 bis 11.30 Uhr) ausgedehnt. Die Möglichkeit der vorzeitigen Stimmabgabe zu den Schalteröffnungszeiten eine Woche vor der Abstimmung bleibt unverändert. (w)
Der Stadtrat hat gestützt auf § 19 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) die Urnenstandorte und Öffnungszeiten neu festgelegt. Die Urnenstandorte Schulpavillon Langrüti, Schulhaus Stocken, Schulhaus Hütten, Schulhaus Ort und Dorfhuus Schönenberg werden aufgehoben. Ebenfalls geschlossen wird der Standort Stadthaus am Samstag. Für die direkte Stimmabgabe an der Urne besteht weiterhin das Urnenlokal am Sonntag im Stadthaus. Die Öffnungszeit wird auf zwei Stunden (9.30 bis 11.30 Uhr) ausgedehnt. Die Möglichkeit der vorzeitigen Stimmabgabe zu den Schalteröffnungszeiten eine Woche vor der Abstimmung bleibt unverändert. (w)