Die Abstimmung „Natürliches Seeufer Garnhänki“ muss an der Urne stattfinden. Deshalb hat der Gemeinderat am 28. Januar, zusammen mit den Verantwortlichen von Kanton, dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel), Werken und Naturschutz, eine Informationsveranstaltung online durchgeführt. Die Diskussionen am Stammtisch und dem Verein fallen weg, weitere Infos muss sich die Stimmbevölkerung jetzt in den Medien und auf der Gemeindehomepage holen.
Interview: Reni Bircher
Visualisierung: Hager Partner AG
Gemeinderat Christian Stalder ist Vorsteher der Abteilung Werke und begleitet das Renaturierungsprojekt seit über drei Jahren, führt Verhandlungen mit dem Kanton und Interessensgruppen. Er erläutert in diesem Interview das Projekt.
Herr Stalder, das ist mit der ´ökologischen Ersatzmassnahmeª, welche Richterswil seit 2004 dem Kanton schuldig ist, genau gemeint?
Als «Gegenleistung» für den Bau eines neuen Bootshafens einigten sich Gemeinde und Kanton auf besagte Ersatzmassnahme. Nun soll im Gebiet Garnhänki streckenweise Landfläche abgetragen werden, welche früher (ca. 1930) mit Material vom Tunnelbau aus der Enge aufgeschüttet wurde, und ein naturnahes Seeufer mit einer Wasserwechselzone geschaffen werden. Hierfür wird die Uferbefestigung entfernt, das Ufer abgeflacht und Schilf angepflanzt. So kann sich dort eine naturnahe Uferlandschaft und ein wertvoller Lebensraum für Pflanzen und Tiere entwickeln. Die Gemeinde hat sich in den Verhandlungen mit dem Kanton dafür eingesetzt, dass auch die Bevölkerung wesentlich vom Projekt profitieren kann.
Welche baulichen Veränderungen sind geplant?
- Eine neue Aussichtskanzel mit Bänken und Bäumen gleich nach der Badi.
- Ein erhöhter Seeweg mit einem Streifen wasserdurchlässigen Materials für Rollatoren, zahlreiche Sitzbänke, gemischte Baumarten
- Ein Aussichtsturm, vergleichbar mit dem am Seeweg Richtung Wädenswil.
- Schilf mit Totholz, in der Mitte eine ca. 30 Meter breite Plattform zum Verweilen, davor eine unbewachsene Kiesbank in den See hinaus samt Wurzelsperre.
- Die alte Kanzel an der Kantonsgrenze wird aufgewertet.
- Eine breite Badetreppe mit Bäumen.
- Einen Holzsteg mit Handlauf bis zum Schilfende hinaus.
- Sichtschutz durch Heckenpflanzung entlang der Bahnlinie.
Wieviel muss die Gemeinde investieren für die Ufergestaltung?
CHF 884 700 (CHF 972 000 inkl. MwSt. +/– 1%), was etwa einem Drittel der Kosten des ganzen Projektes entspricht. Dass wir mit dem Kanton einen Fixbetrag aushandeln konnten, darauf sind wir tatsächlich stolz, das ist aussergewöhnlich.
Ist dieser Betrag ´allgemeingültigª?
Auch wenn das Projekt teurer werden würde, bezahlt Richterswil weiterhin oben genannte Summe.
Wieviel steuert die Hafengesellschaft bei?
CHF 50 000, womit ihre Schuld gegenüber der Gemeinde ebenfalls getilgt ist.
Was wäre die Aufgabe der Gemeinde, wenn das Stimmvolk Nein sagt zu diesem Projekt, und innert welchem Zeitraum müsste sie diese Schuld tilgen?
Sollte das Projekt «Natürliches Seeufer Garnhänki» durch den Souverän abgelehnt werden, wird die Gemeinde zur Tilgung der ökologischen Schuld für die Hafenanlage ein neues Projekt ausarbeiten, dem Kanton zur Genehmigung vorlegen und dann realisieren müssen. Das käme die Gemeinde Richterswil sehr viel teurer, wobei etwa eine Badetreppe oder eine Aussichtsplattform nicht finanzierbar wären. Allein die neue Kanzel gleich nach der Badi würde ein Vermögen kosten. Bauten am und im See sowie Tunnelbauten sind aufgrund der Baurisiken immer am teuersten.
Der Standort Garnhänki wurde bereits 2003 im Zusammenhang mit dem Bau des Bootshafens als geeignete Fläche für ökologische Ersatzmassnahmen evaluiert. Jetzt wollen Gemeinde und Kanton im besagten Uferabschnitt ihrer ökologischen Ersatzpflicht gemeinsam nachkommen. Es wurden im Zuge dieses Projekts auch andere Standorte überprüft – dabei musste festgestellt werden, dass kein anderer Ort für diese Massnahmen geeignet ist. Das liegt vor allem auch an dem steilen Uferabfall, gerade bei der Kläranlage: dort verläuft es wenige Meter gerade, bevor der Zürichsee massiv tiefer wird. Bedenken muss man dabei auch, dass das Material, das aufgeschüttet wird, die bereits bestehende Unterwasservegetation samt Laichplätzen zerstört – und die Schüttung nimmt dem See wieder zusätzlich Platz weg.
Wo würde die Kantonale Baudirektion renaturieren, wenn Richterswil Nein sagt?
Das ist noch offen und kommt auf die Reaktion des Kantons an. Wenn die Bevölkerung das Projekt ablehnt, dann lehnt sie das Projekt ab, welches Kanton und Gemeinde gemeinsam erarbeitet haben. Dann gibt es folgende Möglichkeiten:
- Der Kanton fragt uns an, ob er sein Renaturierungsprojekt in der Garnhänki realisieren kann. Da würden vorerst keine Kosten anfallen, man hätte dann aber einen durchgehenden Schilfgürtel ohne Aufenthaltsqualität vor der Nase. Die ökologische Schuld ist dann immer noch nicht beglichen, und dass der Kanton dann nochmals 15 Jahre wartet, bis wir das in Angriff nehmen, ist unwahrscheinlich.
- Alternativ könnte die Gemeinde vor der «Garnhänki» den See aufschütten und einen Schilfgürtel anpflanzen, dann könnte man auch die 90-jährigen Kastanien behalten. Bei dieser Variante müsste die Gemeinde 100% der Kosten übernehmen, in etwa 1,5 Mio. Franken! Dieses Projekt beinhaltet jedoch keine zusätzliche Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung.
Wir haben jetzt über 3 Jahre an diesem Projekt gearbeitet und das Beste für die Bevölkerung herausgeholt, zudem ist die ökologische Schuld beglichen und dies zu vernünftigen Kosten. Besser kommen wir nicht mehr weg!
Welche Altlasten finden sich im aufgeschütteten Seeufer?
Die Auswertung von Bodenproben hat gezeigt, dass der Oberboden schwach belastet ist und umweltgerecht auf einer Deponie entsorgt werden muss (etwa 700 m3). Darunter liegt eine künstliche Auffüllung, die ausgehoben wird. Gemäss heutigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass von diesem Aushub 20% (etwa 1700 m3) unbelastet und 80% (etwa 7300 m3) belastet sind. Der belastete Aushub wird fachgerecht entsorgt. Diese Abklärungen und Analysen hat der Kanton getätigt. Ein Teil der Steinblöcke und Bruchsteine aus dem bestehenden Uferschutz wird für den Bau des neuen Uferschutzes wiederverwendet.
Von welchem Zeitraum geht man aus, bis das Projekt gestartet werden kann, und mit welcher Bauzeit wird gerechnet?
Frühestens 2025 mit einer ungefähren Bauzeit von einem Jahr (12–18 Monate).
Aufgrund der Pandemie hat sich der Gemeinderat entschieden, die Abstimmung nicht an der Gemeindeversammlung, sondern am Abstimmungswochenende vom 7. März durchzuführen; dürfte sich das als Vorteil für die Annahme der Initiative erweisen?
Als Vorteil würde ich das nicht bezeichnen. Das «Risiko» einer emotionalen Entscheidung an der Urne ist kleiner, da an einer Versammlung sich Entscheide durch Statements oder Bilder massiv beeinflussen lassen. An der Urne werden mehr Stimmberechtigte abstimmen, und daher ist der Entscheid breiter abgestützt. Die politischen Rechte sind mir wichtig. Generell begrüsse ich Gemeindeversammlungen und Infoveranstaltungen, denn dort bekommt man eine direkte Rückmeldung. Es findet eine Diskussion mit Argumenten statt, man weiss, «woran man ist».
Die Corona-Situation ermüdet die Menschen, sie werden zunehmend ungehaltener, was auch verständlich ist. Der Lockdown dauert weiterhin an und eine Exitstrategie hat das BAG immer noch nicht kommuniziert. Deshalb ist der Entscheid, das Geschäft an die Urne zu bringen, korrekt.
Welche Möglichkeiten bestehen beim Thema Lärmschutz?
Der Einwand mit der Lärmschutzwand erachte ich als absolut berechtigt und wird in die Planung aufgenommen. Der Kanton hat ebenfalls signalisiert, dass er bereit ist die Diskussion mit der SBB zu starten. Auf der Bergseite hat die SBB ja bereits eine Lärmschutzwand errichtet.
Den grössten Widerstand erfährt das Projekt wohl wegen der Rosskastanien, welche gefällt werden müssen (alle anderen Bäume, wie die Weiden am Wasser und die Eichen auf dem Aussichtsplatz an der Kantonsgrenze, bleiben stehen), obwohl mehrere Exemplare von ihnen von Fachpersonen als ´nicht gesundª und brüchig beurteilt wurden oder sogar schon umgestürzt sind. Was möchten Sie diesen Projektgegnern sagen?
Die Kastanien haben mit ihren 90 Jahren ihr Lebensziel erreicht und sind voller Fäulnis, das sieht auch ein Laie. Wenn unser Förster einen Massstab von 30 cm problemlos in der Krone versenken kann, weil er vermodert ist, sind das nun mal Fakten. Die aktuellen Kastanien haben eine Höhe von vier bis fünf Meter. Trotz der Abstandslinie zur SBB dürfen die neuen Bäume acht bis zehn Meter hoch werden. Wir wollen wirklich etwas Schönes entwickeln für die Bevölkerung.
Auf der Wiese zwischen See und Gleisen sieht man eigentlich nie Kinder spielen oder den Platz nutzen º
Ich sag’s jetzt mal so: wer dort sein Badetuch hinlegt, muss ein wirklich grosser Tierfreund sein!
Warum wird der Schilfzone so viel Aufmerksamkeit beigemessen?
Das sommergrüne Schilfrohr wird durch Mikroorganismen besiedelt, welche antibakterielle Stoffe sowohl im Wurzelbereich als auch bei den Halmen ins umgebende Wasser abgeben und es reinigen. Es kann sogar Krankheitserreger (pathogene Bakterien) beim Durchfliessen weitgehend abbauen oder binden. Schilfpflanzen an Uferrändern bilden einen wichtigen Lebensraum sowie Brutort für zahlreiche Tierarten wie Amphibien, Reptilien, Insekten und natürlich diverse Vogel- und Entenarten.
Schilf wächst aber nicht wie eine geschlossene Heckenlandschaft. Etwa der Wellenschlag setzt dem Schilf zu. Durch das Totholz werden zusätzlich grosse Lücken geschaffen, und sollte ein Schilfhalm jemals vier Meter hoch werden, dann muss es ihm schon ausserordentlich gut gefallen an seinem Standort.
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Die Urnenabstimmung ist auf den 7. März angesetzt.
Falls sich seitens Bevölkerung noch Fragen häufen, könnte der Gemeinderat eine zweite Online-Informationsveranstaltung organisieren.
Die Abstimmung „Natürliches Seeufer Garnhänki“ muss an der Urne stattfinden. Deshalb hat der Gemeinderat am 28. Januar, zusammen mit den Verantwortlichen von Kanton, dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel), Werken und Naturschutz, eine Informationsveranstaltung online durchgeführt. Die Diskussionen am Stammtisch und dem Verein fallen weg, weitere Infos muss sich die Stimmbevölkerung jetzt in den Medien und auf der Gemeindehomepage holen.
Interview: Reni Bircher
Visualisierung: Hager Partner AG
Gemeinderat Christian Stalder ist Vorsteher der Abteilung Werke und begleitet das Renaturierungsprojekt seit über drei Jahren, führt Verhandlungen mit dem Kanton und Interessensgruppen. Er erläutert in diesem Interview das Projekt.
Herr Stalder, das ist mit der ´ökologischen Ersatzmassnahmeª, welche Richterswil seit 2004 dem Kanton schuldig ist, genau gemeint?
Als «Gegenleistung» für den Bau eines neuen Bootshafens einigten sich Gemeinde und Kanton auf besagte Ersatzmassnahme. Nun soll im Gebiet Garnhänki streckenweise Landfläche abgetragen werden, welche früher (ca. 1930) mit Material vom Tunnelbau aus der Enge aufgeschüttet wurde, und ein naturnahes Seeufer mit einer Wasserwechselzone geschaffen werden. Hierfür wird die Uferbefestigung entfernt, das Ufer abgeflacht und Schilf angepflanzt. So kann sich dort eine naturnahe Uferlandschaft und ein wertvoller Lebensraum für Pflanzen und Tiere entwickeln. Die Gemeinde hat sich in den Verhandlungen mit dem Kanton dafür eingesetzt, dass auch die Bevölkerung wesentlich vom Projekt profitieren kann.
Welche baulichen Veränderungen sind geplant?
Wieviel muss die Gemeinde investieren für die Ufergestaltung?
CHF 884 700 (CHF 972 000 inkl. MwSt. +/– 1%), was etwa einem Drittel der Kosten des ganzen Projektes entspricht. Dass wir mit dem Kanton einen Fixbetrag aushandeln konnten, darauf sind wir tatsächlich stolz, das ist aussergewöhnlich.
Ist dieser Betrag ´allgemeingültigª?
Auch wenn das Projekt teurer werden würde, bezahlt Richterswil weiterhin oben genannte Summe.
Wieviel steuert die Hafengesellschaft bei?
CHF 50 000, womit ihre Schuld gegenüber der Gemeinde ebenfalls getilgt ist.
Was wäre die Aufgabe der Gemeinde, wenn das Stimmvolk Nein sagt zu diesem Projekt, und innert welchem Zeitraum müsste sie diese Schuld tilgen?
Sollte das Projekt «Natürliches Seeufer Garnhänki» durch den Souverän abgelehnt werden, wird die Gemeinde zur Tilgung der ökologischen Schuld für die Hafenanlage ein neues Projekt ausarbeiten, dem Kanton zur Genehmigung vorlegen und dann realisieren müssen. Das käme die Gemeinde Richterswil sehr viel teurer, wobei etwa eine Badetreppe oder eine Aussichtsplattform nicht finanzierbar wären. Allein die neue Kanzel gleich nach der Badi würde ein Vermögen kosten. Bauten am und im See sowie Tunnelbauten sind aufgrund der Baurisiken immer am teuersten.
Der Standort Garnhänki wurde bereits 2003 im Zusammenhang mit dem Bau des Bootshafens als geeignete Fläche für ökologische Ersatzmassnahmen evaluiert. Jetzt wollen Gemeinde und Kanton im besagten Uferabschnitt ihrer ökologischen Ersatzpflicht gemeinsam nachkommen. Es wurden im Zuge dieses Projekts auch andere Standorte überprüft – dabei musste festgestellt werden, dass kein anderer Ort für diese Massnahmen geeignet ist. Das liegt vor allem auch an dem steilen Uferabfall, gerade bei der Kläranlage: dort verläuft es wenige Meter gerade, bevor der Zürichsee massiv tiefer wird. Bedenken muss man dabei auch, dass das Material, das aufgeschüttet wird, die bereits bestehende Unterwasservegetation samt Laichplätzen zerstört – und die Schüttung nimmt dem See wieder zusätzlich Platz weg.
Wo würde die Kantonale Baudirektion renaturieren, wenn Richterswil Nein sagt?
Das ist noch offen und kommt auf die Reaktion des Kantons an. Wenn die Bevölkerung das Projekt ablehnt, dann lehnt sie das Projekt ab, welches Kanton und Gemeinde gemeinsam erarbeitet haben. Dann gibt es folgende Möglichkeiten:
Wir haben jetzt über 3 Jahre an diesem Projekt gearbeitet und das Beste für die Bevölkerung herausgeholt, zudem ist die ökologische Schuld beglichen und dies zu vernünftigen Kosten. Besser kommen wir nicht mehr weg!
Welche Altlasten finden sich im aufgeschütteten Seeufer?
Die Auswertung von Bodenproben hat gezeigt, dass der Oberboden schwach belastet ist und umweltgerecht auf einer Deponie entsorgt werden muss (etwa 700 m3). Darunter liegt eine künstliche Auffüllung, die ausgehoben wird. Gemäss heutigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass von diesem Aushub 20% (etwa 1700 m3) unbelastet und 80% (etwa 7300 m3) belastet sind. Der belastete Aushub wird fachgerecht entsorgt. Diese Abklärungen und Analysen hat der Kanton getätigt. Ein Teil der Steinblöcke und Bruchsteine aus dem bestehenden Uferschutz wird für den Bau des neuen Uferschutzes wiederverwendet.
Von welchem Zeitraum geht man aus, bis das Projekt gestartet werden kann, und mit welcher Bauzeit wird gerechnet?
Frühestens 2025 mit einer ungefähren Bauzeit von einem Jahr (12–18 Monate).
Aufgrund der Pandemie hat sich der Gemeinderat entschieden, die Abstimmung nicht an der Gemeindeversammlung, sondern am Abstimmungswochenende vom 7. März durchzuführen; dürfte sich das als Vorteil für die Annahme der Initiative erweisen?
Als Vorteil würde ich das nicht bezeichnen. Das «Risiko» einer emotionalen Entscheidung an der Urne ist kleiner, da an einer Versammlung sich Entscheide durch Statements oder Bilder massiv beeinflussen lassen. An der Urne werden mehr Stimmberechtigte abstimmen, und daher ist der Entscheid breiter abgestützt. Die politischen Rechte sind mir wichtig. Generell begrüsse ich Gemeindeversammlungen und Infoveranstaltungen, denn dort bekommt man eine direkte Rückmeldung. Es findet eine Diskussion mit Argumenten statt, man weiss, «woran man ist».
Die Corona-Situation ermüdet die Menschen, sie werden zunehmend ungehaltener, was auch verständlich ist. Der Lockdown dauert weiterhin an und eine Exitstrategie hat das BAG immer noch nicht kommuniziert. Deshalb ist der Entscheid, das Geschäft an die Urne zu bringen, korrekt.
Welche Möglichkeiten bestehen beim Thema Lärmschutz?
Der Einwand mit der Lärmschutzwand erachte ich als absolut berechtigt und wird in die Planung aufgenommen. Der Kanton hat ebenfalls signalisiert, dass er bereit ist die Diskussion mit der SBB zu starten. Auf der Bergseite hat die SBB ja bereits eine Lärmschutzwand errichtet.
Den grössten Widerstand erfährt das Projekt wohl wegen der Rosskastanien, welche gefällt werden müssen (alle anderen Bäume, wie die Weiden am Wasser und die Eichen auf dem Aussichtsplatz an der Kantonsgrenze, bleiben stehen), obwohl mehrere Exemplare von ihnen von Fachpersonen als ´nicht gesundª und brüchig beurteilt wurden oder sogar schon umgestürzt sind. Was möchten Sie diesen Projektgegnern sagen?
Die Kastanien haben mit ihren 90 Jahren ihr Lebensziel erreicht und sind voller Fäulnis, das sieht auch ein Laie. Wenn unser Förster einen Massstab von 30 cm problemlos in der Krone versenken kann, weil er vermodert ist, sind das nun mal Fakten. Die aktuellen Kastanien haben eine Höhe von vier bis fünf Meter. Trotz der Abstandslinie zur SBB dürfen die neuen Bäume acht bis zehn Meter hoch werden. Wir wollen wirklich etwas Schönes entwickeln für die Bevölkerung.
Auf der Wiese zwischen See und Gleisen sieht man eigentlich nie Kinder spielen oder den Platz nutzen º
Ich sag’s jetzt mal so: wer dort sein Badetuch hinlegt, muss ein wirklich grosser Tierfreund sein!
Warum wird der Schilfzone so viel Aufmerksamkeit beigemessen?
Das sommergrüne Schilfrohr wird durch Mikroorganismen besiedelt, welche antibakterielle Stoffe sowohl im Wurzelbereich als auch bei den Halmen ins umgebende Wasser abgeben und es reinigen. Es kann sogar Krankheitserreger (pathogene Bakterien) beim Durchfliessen weitgehend abbauen oder binden. Schilfpflanzen an Uferrändern bilden einen wichtigen Lebensraum sowie Brutort für zahlreiche Tierarten wie Amphibien, Reptilien, Insekten und natürlich diverse Vogel- und Entenarten.
Schilf wächst aber nicht wie eine geschlossene Heckenlandschaft. Etwa der Wellenschlag setzt dem Schilf zu. Durch das Totholz werden zusätzlich grosse Lücken geschaffen, und sollte ein Schilfhalm jemals vier Meter hoch werden, dann muss es ihm schon ausserordentlich gut gefallen an seinem Standort.
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Die Urnenabstimmung ist auf den 7. März angesetzt.
Falls sich seitens Bevölkerung noch Fragen häufen, könnte der Gemeinderat eine zweite Online-Informationsveranstaltung organisieren.