Ende September wurde der Seeuferweg zwischen Richterswil ab Mülenen bis nach Wädenswil gesperrt, um die entstandenen Schäden zu beheben.
Durch Wellengang und Schwankungen des Seespiegels hat es lokale Ausschwemmungen gegeben. Um diese Auswaschungen zu stoppen musste der Weg saniert werden.
Ursprünglich wollte man die ganze Anlage möglichst natürlich gestalten und hat den Weg mit einem Vlies unterlegt. Leider funktionierte das nicht so, wie man es sich bei der Planung gewünscht hatte. Daher wurden bei den jetzigen Bauarbeiten an Teilstellen die Blocksteine zeitweilig entfernt, um den Untergrund mit Sickerbeton zu verstärken. Das wird eine erneute Ausspülung von unten her unterbinden. Der Weg wurde danach wieder aufgebaut und hergerichtet.
Abgestimmte Sperrung
Das Tiefbauamt des Kanton Zürichs hat bei der Sperrung des Zürichseeweges auf die Fischschonzeit und auf die Spaziergänger geachtet. Nach Möglichkeit wurden in seltenen Fällen Fussgänger hindurchgeleitet, wenn es sich einrichten und verantworten liess.
Leider wurden all diese durchaus berechtigten Massnahmen nicht immer gewürdigt, so wurden etwa Absperrungen mehrfach mutwillig beschädigt. Dadurch entstand ein Sachschaden von etwa dreihundert Franken. Trotz allem konnte der schöne Seeuferweg zwischen Richterswil und Wädenswil bereits am Freitag, 8. Dezember, wieder eröffnet werden. (rb)
Ende September wurde der Seeuferweg zwischen Richterswil ab Mülenen bis nach Wädenswil gesperrt, um die entstandenen Schäden zu beheben.
Durch Wellengang und Schwankungen des Seespiegels hat es lokale Ausschwemmungen gegeben. Um diese Auswaschungen zu stoppen musste der Weg saniert werden.
Ursprünglich wollte man die ganze Anlage möglichst natürlich gestalten und hat den Weg mit einem Vlies unterlegt. Leider funktionierte das nicht so, wie man es sich bei der Planung gewünscht hatte. Daher wurden bei den jetzigen Bauarbeiten an Teilstellen die Blocksteine zeitweilig entfernt, um den Untergrund mit Sickerbeton zu verstärken. Das wird eine erneute Ausspülung von unten her unterbinden. Der Weg wurde danach wieder aufgebaut und hergerichtet.
Abgestimmte Sperrung
Das Tiefbauamt des Kanton Zürichs hat bei der Sperrung des Zürichseeweges auf die Fischschonzeit und auf die Spaziergänger geachtet. Nach Möglichkeit wurden in seltenen Fällen Fussgänger hindurchgeleitet, wenn es sich einrichten und verantworten liess.
Leider wurden all diese durchaus berechtigten Massnahmen nicht immer gewürdigt, so wurden etwa Absperrungen mehrfach mutwillig beschädigt. Dadurch entstand ein Sachschaden von etwa dreihundert Franken. Trotz allem konnte der schöne Seeuferweg zwischen Richterswil und Wädenswil bereits am Freitag, 8. Dezember, wieder eröffnet werden. (rb)