Die Axpo-Stromleitung, die den ganzen Wädenswiler Berg durchzieht, soll von 50 Kilovolt auf 110 Kilovolt hochgerüstet werden. Nun denkt die Betreiberin Axpo aber über eine Erdverkabelung nach – bisher hatte sie dies stets als unwirtschaftlich ausgeschlossen.
Das Hochspannungsnetz südlich von Zürich stellt die Versorgung der Gemeinden auf der linken Zürichsee-Seite sicher. Für eine zuverlässige und nachhaltige Energieversorgung in dieser Region plant Axpo, den Betrieb der Leitung zwischen den Unterwerken Horgen und Wädenswil von 50 Kilovolt (kV) auf 110 kV umzustellen. Mit dieser Spannungsumstellung erhöhen sich die Übertragungskapazitäten, und die Netzverluste reduzieren sich um 75 Prozent. Axpo hat für die dazu erforderlichen baulichen Massnahmen 2016 beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) ein Plangenehmigungsverfahren für eine Teilverkabelung der Strecke zwischen Horgen und Wädenswil eingeleitet. Zwischen Hanegg (Mast 30) und dem Unterwerk Wädenswil sollte die Freileitung mit wenigen baulichen Anpassungen an den Masten bestehen bleiben.
Noch im Januar 2017 teilte der Axpo-Mediensprecher mit, dass der Stromkonzern nicht von einer Erdverlegung ausging: «Der Zusatznutzen durch eine Verkabelung auf dem Leitungsabschnitt Mast 30 (Gebiet Hanegg) bis Unterwerk Wädenswil würde die Mehrkosten einer Verkabelung nicht rechtfertigen und wäre somit nicht anrechenbar. Wir beurteilen die eingereichte Lösungsvariante als bewilligungsfähig.»
Umdenken beim Stromkonzern
Nun hat ein Umdenken stattgefunden: «Im Hinblick auf die Verabschiedung der Strategie Stromnetze hat Axpo das bestehende Plangenehmigungsverfahren per Ende September 2017 bis auf Weiteres unterbrochen», wie es in einer Mitteilung heisst. Die Axpo benennt auch neue Kriterien: Gemäss der neuen Strategie sollen Leitungen des Verteilnetzes wenn technisch und betrieblich möglich als Erdkabel ausgeführt werden, sofern die durch die Erdverkabelung entstehenden Kosten im Vergleich zur Erstellung einer neuen oder veränderten bestehenden Freileitung einen vom Bundesrat festzulegenden Faktor (höchstens 3.0) nicht übersteigen.
Geänderte politische und regulatorische Anforderungen führten nun deshalb zu einer Neubeurteilung des Projekts. Da die Umisolierung der bestehenden Freileitung Horgen–Wädenswil grössere bauliche Massnahmen erfordert, liegen die Mehrkosten einer Verkabelung nach neuesten Erkenntnissen im Vergleich zum Umbau der Freileitung unter dem Faktor drei.
Deshalb prüft Axpo unter Berücksichtigung der Aspekte Technik, Wirtschaftlichkeit, Raumentwicklung und Umwelt den Bau einer neuen Erdkabelleitung auf der gesamten Strecke zwischen den Unterwerken Horgen und Wädenswil. Die Abklärungen werden mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Die Mitglieder der IG «StarkStromleitung in den Boden» in Wädenswil, insbesondere die 13 Landeigentümer, welche Anfang Februar 2017 Einsprache erhoben hatten, nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Axpo jetzt bereit ist zu prüfen, das ganze von 50 auf 110 kV aufzurüstende Teilstück Horgen bis Unterwerk Wädenswil in den Boden zu verlegen. (stb)
Die Axpo-Stromleitung, die den ganzen Wädenswiler Berg durchzieht, soll von 50 Kilovolt auf 110 Kilovolt hochgerüstet werden. Nun denkt die Betreiberin Axpo aber über eine Erdverkabelung nach – bisher hatte sie dies stets als unwirtschaftlich ausgeschlossen.
Das Hochspannungsnetz südlich von Zürich stellt die Versorgung der Gemeinden auf der linken Zürichsee-Seite sicher. Für eine zuverlässige und nachhaltige Energieversorgung in dieser Region plant Axpo, den Betrieb der Leitung zwischen den Unterwerken Horgen und Wädenswil von 50 Kilovolt (kV) auf 110 kV umzustellen. Mit dieser Spannungsumstellung erhöhen sich die Übertragungskapazitäten, und die Netzverluste reduzieren sich um 75 Prozent. Axpo hat für die dazu erforderlichen baulichen Massnahmen 2016 beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) ein Plangenehmigungsverfahren für eine Teilverkabelung der Strecke zwischen Horgen und Wädenswil eingeleitet. Zwischen Hanegg (Mast 30) und dem Unterwerk Wädenswil sollte die Freileitung mit wenigen baulichen Anpassungen an den Masten bestehen bleiben.
Noch im Januar 2017 teilte der Axpo-Mediensprecher mit, dass der Stromkonzern nicht von einer Erdverlegung ausging: «Der Zusatznutzen durch eine Verkabelung auf dem Leitungsabschnitt Mast 30 (Gebiet Hanegg) bis Unterwerk Wädenswil würde die Mehrkosten einer Verkabelung nicht rechtfertigen und wäre somit nicht anrechenbar. Wir beurteilen die eingereichte Lösungsvariante als bewilligungsfähig.»
Umdenken beim Stromkonzern
Nun hat ein Umdenken stattgefunden: «Im Hinblick auf die Verabschiedung der Strategie Stromnetze hat Axpo das bestehende Plangenehmigungsverfahren per Ende September 2017 bis auf Weiteres unterbrochen», wie es in einer Mitteilung heisst. Die Axpo benennt auch neue Kriterien: Gemäss der neuen Strategie sollen Leitungen des Verteilnetzes wenn technisch und betrieblich möglich als Erdkabel ausgeführt werden, sofern die durch die Erdverkabelung entstehenden Kosten im Vergleich zur Erstellung einer neuen oder veränderten bestehenden Freileitung einen vom Bundesrat festzulegenden Faktor (höchstens 3.0) nicht übersteigen.
Geänderte politische und regulatorische Anforderungen führten nun deshalb zu einer Neubeurteilung des Projekts. Da die Umisolierung der bestehenden Freileitung Horgen–Wädenswil grössere bauliche Massnahmen erfordert, liegen die Mehrkosten einer Verkabelung nach neuesten Erkenntnissen im Vergleich zum Umbau der Freileitung unter dem Faktor drei.
Deshalb prüft Axpo unter Berücksichtigung der Aspekte Technik, Wirtschaftlichkeit, Raumentwicklung und Umwelt den Bau einer neuen Erdkabelleitung auf der gesamten Strecke zwischen den Unterwerken Horgen und Wädenswil. Die Abklärungen werden mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Die Mitglieder der IG «StarkStromleitung in den Boden» in Wädenswil, insbesondere die 13 Landeigentümer, welche Anfang Februar 2017 Einsprache erhoben hatten, nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Axpo jetzt bereit ist zu prüfen, das ganze von 50 auf 110 kV aufzurüstende Teilstück Horgen bis Unterwerk Wädenswil in den Boden zu verlegen. (stb)