Am 29. September informierten Hüttens Gemeindepräsidentin Verena Dressler, Schönenbergs Gemeindepräsident Lukas Matt sowie der Wädenswiler Stadtpräsident Philipp Kutter zum vom Volk angenommenen Gemeindezusammenschluss. Wie sie mitteilten, wird wegen der ergriffenen Rechtsmittel der vier Schönenberger Rekurrenten nun der 1.1.2019 angestrebt.
Bis zuletzt hofften die Gemeindevertreter, dass auf ein Weiterzug der Gemeindebeschwerde, die erstinstanzlich vom Bezirksrat abgelehnt wurde, verzichtet wird. Leider ziehen alle vier Schönenberger Feiglinge, die bis heute nicht bekannt sind, den Entscheid weiter ans Verwaltungsgericht.
Daher wird nun die Zeit zu knapp, um wie geplant per 1.1.18 starten zu können. Es wurde entschieden, die Fusion um ein Jahr auf den 1. Januar 2019 zu verschieben, «im vollen Vertrauen, dass das Verwaltungsgericht die Beschwerde ablehnen und den Urnenentscheid bestätigen wird», wie die Gemeindevertreter in einer Mitteilung festhalten. In der Konsequenz heisst dies, dass alle drei Gemeinden bis zum 31.Dezember 2018 normal weiterfahren, mit eigenen Budgets und Wahlen im nächsten Jahr. Allerdings heisst dies auch, dass keine Vertreter der Berggemeinden zu den Wädenswiler Kommunalwahlen, die am 15. April 2018 stattfinden, zugelassen sind.
Die Hoffnung, dass der erstinstanzliche Entscheid von den Rekurrenten akzeptiert würde, blieb bis zum Schluss, insbesondere auch nach Bekanntwerden des Verwaltungsgerichtsurteils in Sachen Zusammenschluss Horgen-Hirzel. Dem ist nun leider nicht so. An der letzten Steuergruppensitzung (paritätisch zusammengesetzt aus allen drei Gemeinden) in Anwesenheit einer Zweiervertretung des kantonalen Gemeindeamts vom Mittwoch, 28. September, musste erkannt bzw. eingestanden werden, dass die Zeit wegen des angehobenen Verwaltungsgerichtsverfahren auf das angestrebte Inkraftsetzen nicht mehr reicht. Der Verwaltungsgerichtsentscheid müsste bis Mitte Oktober vorliegen, damit der Regierungsrat noch im gleichen Monat die erforderliche Zustimmung erteilen könnte, weil die Vorlage auch noch dem Kantonsrat vor dem 31. Dezember 2017 zur Genehmigung unterbreitet werden müsste. Dies ist unrealistisch. Auch kann das Personal nicht weiter im Ungewissen gelassen werden. Schweren Herzens musste die Steuergruppe den 1. Januar 2018 aufgeben. Es wurde entschieden, die Fusion um ein Jahr auf den 1. Januar 2019 zu verschieben im vollen Vertrauen, dass das Verwaltungsgericht die Beschwerde ablehnen und den Urnenentscheid bestätigen wird. In der Konsequenz heisst dies, dass alle drei Gemeinden bis zum 31.Dezember 2018 normal weiterfahren, mit eigenen Budgets und auch Wahlen im 2018.
Bei den Behörden besteht grosse Zuversicht, dass der Verwaltungsgerichtsentscheid bis Ende 2017, spätestens Ende Januar 2018 vorliegen wird, so dass die Kandidaten und Kandidatinnen im Klaren sind, für welchen Zeitraum sie sich wählen lassen, was die Suche nach gewillten Personen erleichtern dürfte. Trotzdem: Wer sich in Schönenberg noch zur Wahl aufstellen lassen will, darf mit Spannung erwartet werden.
Der Nachteil wird sein, dass die neuen Dorfteile Schönenberg und Hütten vom 1. Januar 2019 bis zu den Neuwahlen im 2022 in der erweiterten Gemeinde keine Behördenvertretungen haben werden. Bei Vakanzen in dieser Zeit steht die Kandidatur selbstverständlich allen offen. Genau diese Nicht-Mitbestimmung führten die Gegner des Zusammenschlusses als Argument in den Wahlkampf.
Diskutiert wurde auch eine Amtszeitverlängerung bis 31. Dezember 2018, was gemeinsame Wahlen auf den 1. Januar 2019 unter Beteiligung aller drei Gemeinden ermöglicht hätte. Schliesslich musste diese Variante verworfen werden. Für eine Amtszeitverlängerung bräuchte es eine Ausnahmebewilligung vom Regierungsrat auf Antrag der drei Gemeindeexekutiven und dem Wädenswiler Parlament, welche erst nach Vorliegen des Verwaltungsgerichtsentscheids zugunsten der Fusion erteilt würde. Mit der Ausnahmebewilligung müssten etliche Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte ausser Kraft gesetzt werden, was bis heute einmalig wäre. Dieses Vorgehen wäre überdies rechtlich nicht zu 100% gesichert und somit anfällig für weitere Rekurse. Auf dieses Risiko wollte man verzichten.(stb)
Am 29. September informierten Hüttens Gemeindepräsidentin Verena Dressler, Schönenbergs Gemeindepräsident Lukas Matt sowie der Wädenswiler Stadtpräsident Philipp Kutter zum vom Volk angenommenen Gemeindezusammenschluss. Wie sie mitteilten, wird wegen der ergriffenen Rechtsmittel der vier Schönenberger Rekurrenten nun der 1.1.2019 angestrebt.
Bis zuletzt hofften die Gemeindevertreter, dass auf ein Weiterzug der Gemeindebeschwerde, die erstinstanzlich vom Bezirksrat abgelehnt wurde, verzichtet wird. Leider ziehen alle vier Schönenberger Feiglinge, die bis heute nicht bekannt sind, den Entscheid weiter ans Verwaltungsgericht.
Daher wird nun die Zeit zu knapp, um wie geplant per 1.1.18 starten zu können. Es wurde entschieden, die Fusion um ein Jahr auf den 1. Januar 2019 zu verschieben, «im vollen Vertrauen, dass das Verwaltungsgericht die Beschwerde ablehnen und den Urnenentscheid bestätigen wird», wie die Gemeindevertreter in einer Mitteilung festhalten. In der Konsequenz heisst dies, dass alle drei Gemeinden bis zum 31.Dezember 2018 normal weiterfahren, mit eigenen Budgets und Wahlen im nächsten Jahr. Allerdings heisst dies auch, dass keine Vertreter der Berggemeinden zu den Wädenswiler Kommunalwahlen, die am 15. April 2018 stattfinden, zugelassen sind.
Die Hoffnung, dass der erstinstanzliche Entscheid von den Rekurrenten akzeptiert würde, blieb bis zum Schluss, insbesondere auch nach Bekanntwerden des Verwaltungsgerichtsurteils in Sachen Zusammenschluss Horgen-Hirzel. Dem ist nun leider nicht so. An der letzten Steuergruppensitzung (paritätisch zusammengesetzt aus allen drei Gemeinden) in Anwesenheit einer Zweiervertretung des kantonalen Gemeindeamts vom Mittwoch, 28. September, musste erkannt bzw. eingestanden werden, dass die Zeit wegen des angehobenen Verwaltungsgerichtsverfahren auf das angestrebte Inkraftsetzen nicht mehr reicht. Der Verwaltungsgerichtsentscheid müsste bis Mitte Oktober vorliegen, damit der Regierungsrat noch im gleichen Monat die erforderliche Zustimmung erteilen könnte, weil die Vorlage auch noch dem Kantonsrat vor dem 31. Dezember 2017 zur Genehmigung unterbreitet werden müsste. Dies ist unrealistisch. Auch kann das Personal nicht weiter im Ungewissen gelassen werden. Schweren Herzens musste die Steuergruppe den 1. Januar 2018 aufgeben. Es wurde entschieden, die Fusion um ein Jahr auf den 1. Januar 2019 zu verschieben im vollen Vertrauen, dass das Verwaltungsgericht die Beschwerde ablehnen und den Urnenentscheid bestätigen wird. In der Konsequenz heisst dies, dass alle drei Gemeinden bis zum 31.Dezember 2018 normal weiterfahren, mit eigenen Budgets und auch Wahlen im 2018.
Bei den Behörden besteht grosse Zuversicht, dass der Verwaltungsgerichtsentscheid bis Ende 2017, spätestens Ende Januar 2018 vorliegen wird, so dass die Kandidaten und Kandidatinnen im Klaren sind, für welchen Zeitraum sie sich wählen lassen, was die Suche nach gewillten Personen erleichtern dürfte. Trotzdem: Wer sich in Schönenberg noch zur Wahl aufstellen lassen will, darf mit Spannung erwartet werden.
Der Nachteil wird sein, dass die neuen Dorfteile Schönenberg und Hütten vom 1. Januar 2019 bis zu den Neuwahlen im 2022 in der erweiterten Gemeinde keine Behördenvertretungen haben werden. Bei Vakanzen in dieser Zeit steht die Kandidatur selbstverständlich allen offen. Genau diese Nicht-Mitbestimmung führten die Gegner des Zusammenschlusses als Argument in den Wahlkampf.
Diskutiert wurde auch eine Amtszeitverlängerung bis 31. Dezember 2018, was gemeinsame Wahlen auf den 1. Januar 2019 unter Beteiligung aller drei Gemeinden ermöglicht hätte. Schliesslich musste diese Variante verworfen werden. Für eine Amtszeitverlängerung bräuchte es eine Ausnahmebewilligung vom Regierungsrat auf Antrag der drei Gemeindeexekutiven und dem Wädenswiler Parlament, welche erst nach Vorliegen des Verwaltungsgerichtsentscheids zugunsten der Fusion erteilt würde. Mit der Ausnahmebewilligung müssten etliche Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte ausser Kraft gesetzt werden, was bis heute einmalig wäre. Dieses Vorgehen wäre überdies rechtlich nicht zu 100% gesichert und somit anfällig für weitere Rekurse. Auf dieses Risiko wollte man verzichten.(stb)