Am 6. Januar 2017 wurden durch die Axpo Power AG als Betreiberin die Pläne für den Umbau mit Erweiterung von 50 kV auf 110 kV der Freileitung im Wädenswiler Berg öffentlich aufgelegt. Gegen das Projekt gibt es Widerstand: Die «IG StarkStromleitung in den Boden» wird Einsprache erheben.
Die Axpo-Betonmast-Hochspannungsleitung durchzieht den Wädenswiler Berg vom Burstel in der Nähe der Oberen Bergstrasse bis zum Unterwerk Beichlen. Daneben gibt es noch die Gittermastleitung der Elektrizitätswerke der Stadt Zürich (EWZ) und eine Holzmastenleitung der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ). Zusammen ergeben sie das dominierende Landschaftsbild im Wädenswiler Berg. Gebaut wurde die Betonmastleitung 1968 von den Nordostschweizerischen Kraftwerken (NOK) und wird seit geraumer Zeit von der Axpo betrieben. Nun soll die Leitung ausgebaut und die Kapazität erhöht werden – oberirdisch wie bis anhin. Die entsprechende Projekteingabe war schon lange erwartet worden: Bei einer Projektpräsentation im «Neubüel» am 30. März 2016 betonten die Vertreter der Axpo noch, wie wichtig die Einhaltung des Eingabetermins Ende April 2016 sei. Das Projekt wurde beim Eidgenössischen Starkstrom-inspektorat (Esti) zwar termingerecht eingereicht, jedoch kurz darauf sistiert. Danach lautete die Option «vor den Sommerferien», danach «kaum vor Ende Oktober». Nun wurde daraus Anfang Januar 2017: Am 6. Januar wurde die Planauflage im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht.
Gegen die Erweiterung als Freileitung kämpft aber eine Interessengemeinschaft, die Anfang Februar 2016 von betroffenen Grundstückbesitzern gegründet wurde. Die IG wird Einsprache gegen das Projekt erheben. Auslöser für diesen Schritt sind neue Dienstbarkeitsverträge, die die in der IG vertretenen Landbesitzer nicht unterzeichnet haben. Mit der geplanten Umrüstung soll die Leistung von jetzt 50 auf 110 Kilovolt (kV) mehr als verdoppelt werden. Die IG fordert Verlegung der Leitung in den Boden, so dass die Masten nicht länger in Naturschutzgebiet, landwirtschaftlich genutztem Land und in der Nähe von Bauerngehöften stehen. Bei der Aufrüstung soll sie der Oberen Bergstrasse entlang bis zum Unterwerk Beichlen verkabelt werden. Mit kluger, koordinierter Planung von Strassensanierung und neuem Strom-Trasse könnten die Bauherrschaften Kanton Zürich und Axpo Synergien schaffen und somit Geld sparen.
Für die Einsprache hat der Ausschuss der IG in Absprache mit den Grundeigentümern eine Rechtsanwältin beauftragt. Sie wird 13 Einspracheberechtigte vertreten. «Wir sind bestens gerüstet», verrät Susanna Kramer, die Sprecherin der «IG StarkStromleitung in den Boden». Auch die Stadt Wädenswil habe einen Unterstützungsbeitrag überwiesen, «was uns sehr freut», wie Susanna Kramer weiter mitteilt. Als Inhaberin von Dienstbarkeitsverträgen für alle überleiteten Gemeindestrassenstücke im Einzugsgebiet der Axpo-Hochspannungsleitung im Wädenswiler Berg setzt die Stadt Wädenswil damit ein positives Zeichen.
Für eine Erdverlegung einer künftigen 110-kV-Stromleitung entlang der Strasse sprechen gemäss der IG viele Gründe, nicht zuletzt «Wiedergutmachung der jahrzehntelangen ästhetischen Verletzung des Landschaftsbildes im Wädenswiler Berg, der zum Naherholungsgebiet Zimmerberg gehört». So käme auch dem seit 1983 unter Schutz stehenden Sennhus-Moor endlich der Schutzstatus zuteil. Auch fordert die IG «gleich lange Ellen für alle Bewohner am linken Zürichseeufer», und diese Forderung hat durchaus ihre Berechtigung: Ab Zürich bis Oberrieden ist die Leitung schon lange erdverlegt, und die Nachbarn aus Horgen konnten erreichen, das die Leitung fast bis zur Wädenswiler Gemeindegrenze beim Ausbau erdverlegt wird.
Wieso verlegt Axpo die Leitung nicht in den Boden? Die Strecke Zürich bis Oberrieden ist bereits erdverlegt, in Horgen werden beim Ausbau auch grosse Teile in den Boden gelegt. Auch auf Wädenswiler Boden verläuft ein Teil durch inventarisiertes Land (Sennhus), und wie in Horgen ist der Wädenswiler Berg ein geschätztes Naherholungsgebiet.
Und auch der Bundesrat sieht in seiner neuen «Energiestrategie 2050» Erdverlegungen vor.
Antonio Sommavilla, Mediensprecher der Axpo Holding, verteidigt das Projekt: «Die Entscheidung, ob eine Freileitung oder eine Kabelleitung gebaut wird, erfolgt nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung zahlreicher Aspekte hinsichtlich Umwelt, Technik, Wirtschaftlichkeit und Raumentwicklung. In der Gesamtbetrachtung dieser Aspekte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (und der bestehenden Rechtspraxis) stellt eine Teilverkabelung der Leitung Horgen–Wädenswil die effizienteste Lösungsvariante dar. In Horgen befindet sich ein BLN-Gebiet (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung), ausserdem wären auf dem Leitungsabschnitt Unterwerk Horgen bis Mast 30 (Gebiet Hanegg) grössere Anpassungen an der Freileitung notwendig geworden. Der Zusatznutzen durch eine Verkabelung auf dem Leitungsabschnitt Mast 30 (Gebiet Hanegg) bis Unterwerk Wädenswil würde die Mehrkosten einer Verkabelung nicht rechtfertigen und wäre somit nicht anrechenbar. Wir beurteilen die eingereichte Lösungsvariante als bewilligungsfähig.»
Das weitere Vorgehen wird nun von den Behörden bestimmt – ob sich die Parteien allenfalls zusammen an einen Tisch setzen werden? (stb)
Am 6. Januar 2017 wurden durch die Axpo Power AG als Betreiberin die Pläne für den Umbau mit Erweiterung von 50 kV auf 110 kV der Freileitung im Wädenswiler Berg öffentlich aufgelegt. Gegen das Projekt gibt es Widerstand: Die «IG StarkStromleitung in den Boden» wird Einsprache erheben.
Die Axpo-Betonmast-Hochspannungsleitung durchzieht den Wädenswiler Berg vom Burstel in der Nähe der Oberen Bergstrasse bis zum Unterwerk Beichlen. Daneben gibt es noch die Gittermastleitung der Elektrizitätswerke der Stadt Zürich (EWZ) und eine Holzmastenleitung der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ). Zusammen ergeben sie das dominierende Landschaftsbild im Wädenswiler Berg. Gebaut wurde die Betonmastleitung 1968 von den Nordostschweizerischen Kraftwerken (NOK) und wird seit geraumer Zeit von der Axpo betrieben. Nun soll die Leitung ausgebaut und die Kapazität erhöht werden – oberirdisch wie bis anhin. Die entsprechende Projekteingabe war schon lange erwartet worden: Bei einer Projektpräsentation im «Neubüel» am 30. März 2016 betonten die Vertreter der Axpo noch, wie wichtig die Einhaltung des Eingabetermins Ende April 2016 sei. Das Projekt wurde beim Eidgenössischen Starkstrom-inspektorat (Esti) zwar termingerecht eingereicht, jedoch kurz darauf sistiert. Danach lautete die Option «vor den Sommerferien», danach «kaum vor Ende Oktober». Nun wurde daraus Anfang Januar 2017: Am 6. Januar wurde die Planauflage im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht.
Gegen die Erweiterung als Freileitung kämpft aber eine Interessengemeinschaft, die Anfang Februar 2016 von betroffenen Grundstückbesitzern gegründet wurde. Die IG wird Einsprache gegen das Projekt erheben. Auslöser für diesen Schritt sind neue Dienstbarkeitsverträge, die die in der IG vertretenen Landbesitzer nicht unterzeichnet haben. Mit der geplanten Umrüstung soll die Leistung von jetzt 50 auf 110 Kilovolt (kV) mehr als verdoppelt werden. Die IG fordert Verlegung der Leitung in den Boden, so dass die Masten nicht länger in Naturschutzgebiet, landwirtschaftlich genutztem Land und in der Nähe von Bauerngehöften stehen. Bei der Aufrüstung soll sie der Oberen Bergstrasse entlang bis zum Unterwerk Beichlen verkabelt werden. Mit kluger, koordinierter Planung von Strassensanierung und neuem Strom-Trasse könnten die Bauherrschaften Kanton Zürich und Axpo Synergien schaffen und somit Geld sparen.
Für die Einsprache hat der Ausschuss der IG in Absprache mit den Grundeigentümern eine Rechtsanwältin beauftragt. Sie wird 13 Einspracheberechtigte vertreten. «Wir sind bestens gerüstet», verrät Susanna Kramer, die Sprecherin der «IG StarkStromleitung in den Boden». Auch die Stadt Wädenswil habe einen Unterstützungsbeitrag überwiesen, «was uns sehr freut», wie Susanna Kramer weiter mitteilt. Als Inhaberin von Dienstbarkeitsverträgen für alle überleiteten Gemeindestrassenstücke im Einzugsgebiet der Axpo-Hochspannungsleitung im Wädenswiler Berg setzt die Stadt Wädenswil damit ein positives Zeichen.
Für eine Erdverlegung einer künftigen 110-kV-Stromleitung entlang der Strasse sprechen gemäss der IG viele Gründe, nicht zuletzt «Wiedergutmachung der jahrzehntelangen ästhetischen Verletzung des Landschaftsbildes im Wädenswiler Berg, der zum Naherholungsgebiet Zimmerberg gehört». So käme auch dem seit 1983 unter Schutz stehenden Sennhus-Moor endlich der Schutzstatus zuteil. Auch fordert die IG «gleich lange Ellen für alle Bewohner am linken Zürichseeufer», und diese Forderung hat durchaus ihre Berechtigung: Ab Zürich bis Oberrieden ist die Leitung schon lange erdverlegt, und die Nachbarn aus Horgen konnten erreichen, das die Leitung fast bis zur Wädenswiler Gemeindegrenze beim Ausbau erdverlegt wird.
Wieso verlegt Axpo die Leitung nicht in den Boden? Die Strecke Zürich bis Oberrieden ist bereits erdverlegt, in Horgen werden beim Ausbau auch grosse Teile in den Boden gelegt. Auch auf Wädenswiler Boden verläuft ein Teil durch inventarisiertes Land (Sennhus), und wie in Horgen ist der Wädenswiler Berg ein geschätztes Naherholungsgebiet.
Und auch der Bundesrat sieht in seiner neuen «Energiestrategie 2050» Erdverlegungen vor.
Antonio Sommavilla, Mediensprecher der Axpo Holding, verteidigt das Projekt: «Die Entscheidung, ob eine Freileitung oder eine Kabelleitung gebaut wird, erfolgt nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung zahlreicher Aspekte hinsichtlich Umwelt, Technik, Wirtschaftlichkeit und Raumentwicklung. In der Gesamtbetrachtung dieser Aspekte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (und der bestehenden Rechtspraxis) stellt eine Teilverkabelung der Leitung Horgen–Wädenswil die effizienteste Lösungsvariante dar. In Horgen befindet sich ein BLN-Gebiet (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung), ausserdem wären auf dem Leitungsabschnitt Unterwerk Horgen bis Mast 30 (Gebiet Hanegg) grössere Anpassungen an der Freileitung notwendig geworden. Der Zusatznutzen durch eine Verkabelung auf dem Leitungsabschnitt Mast 30 (Gebiet Hanegg) bis Unterwerk Wädenswil würde die Mehrkosten einer Verkabelung nicht rechtfertigen und wäre somit nicht anrechenbar. Wir beurteilen die eingereichte Lösungsvariante als bewilligungsfähig.»
Das weitere Vorgehen wird nun von den Behörden bestimmt – ob sich die Parteien allenfalls zusammen an einen Tisch setzen werden? (stb)