In einer Interpellation vom Juni 2016, überwiesen am 5. September 2016, fragte die Grüne Partei Wädenswil beim Stadtrat nach zum möglichen Anschluss der Abwasserreinigungsanlage Schönenberg an die ARA Wädenswil.
Nun beantwortete der Stadtrat die Fragen. Fazit: Die ARA Schönenberg und die ARA Rietliau erfüllen zurzeit die geforderten Einleitbedingungen
des AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) gut und geben somit keinen Anlass für ein sofortiges Handeln.
Die ARA Schönenberg hat aktuell vom AWEL eine Betriebsbewilligung bis 2025. Erst für eine neue Betriebsbewilligung ab 2025 werden vom AWEL die nötigen Sanierungsmassnahmen festgelegt. Die ARA Schönenberg muss gemäss AWEL nicht für die Elimination von Mikroverunreinigungen aufgerüstet werden. Das AWEL entscheidet jedoch nicht über einen allfälligen Anschluss an die ARA Wädenswil. Es liegt in der Hoheit der Gemeinden einen Anschluss oder einen Eigenausbau zu realisieren.
Zurzeit wird für die ARA Rietliau eine Projektstudie für die ganzjährige Nitrifikation und zur Elimination von Mikroverunreinigungen ab 2030 erarbeitet. Im Rahmen dieser Studie wird ein allfälliger Anschluss der ARA Schönenberg in die Betrachtung eingeschlossen, jedoch nicht vertiefter untersucht. Die entsprechenden Investitionskosten werden nach dem Entscheid über den Gemeindezusammenschluss berechnet. Die ARA Rietliau wurde vom AWEL für die Elimination von Mikroverunreinigungen in die 2. Priorität mit einem Zeithorizont von 2025-2030 eingestuft. Daher besteht zurzeit kein Handlungsbedarf.
In einer Interpellation vom Juni 2016, überwiesen am 5. September 2016, fragte die Grüne Partei Wädenswil beim Stadtrat nach zum möglichen Anschluss der Abwasserreinigungsanlage Schönenberg an die ARA Wädenswil.
Nun beantwortete der Stadtrat die Fragen. Fazit: Die ARA Schönenberg und die ARA Rietliau erfüllen zurzeit die geforderten Einleitbedingungen
des AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) gut und geben somit keinen Anlass für ein sofortiges Handeln.
Die ARA Schönenberg hat aktuell vom AWEL eine Betriebsbewilligung bis 2025. Erst für eine neue Betriebsbewilligung ab 2025 werden vom AWEL die nötigen Sanierungsmassnahmen festgelegt. Die ARA Schönenberg muss gemäss AWEL nicht für die Elimination von Mikroverunreinigungen aufgerüstet werden. Das AWEL entscheidet jedoch nicht über einen allfälligen Anschluss an die ARA Wädenswil. Es liegt in der Hoheit der Gemeinden einen Anschluss oder einen Eigenausbau zu realisieren.
Zurzeit wird für die ARA Rietliau eine Projektstudie für die ganzjährige Nitrifikation und zur Elimination von Mikroverunreinigungen ab 2030 erarbeitet. Im Rahmen dieser Studie wird ein allfälliger Anschluss der ARA Schönenberg in die Betrachtung eingeschlossen, jedoch nicht vertiefter untersucht. Die entsprechenden Investitionskosten werden nach dem Entscheid über den Gemeindezusammenschluss berechnet. Die ARA Rietliau wurde vom AWEL für die Elimination von Mikroverunreinigungen in die 2. Priorität mit einem Zeithorizont von 2025-2030 eingestuft. Daher besteht zurzeit kein Handlungsbedarf.