Wädenswil

Aus dem Gemeinderat: Stabiler Steuerfuss in Schönenberg

Im laufenden Jahr hat sich der Gemeinderat quartalsweise einen Überblick über die Finanzlage verschafft. Per Ende des dritten Quartals zeigt die Hochrechnung, dass sich der mit 432 700 Franken budgetierte Aufwandüberschuss voraussichtlich auf etwa 300 000 Franken reduzieren wird; dies aufgrund geringerer Abschreibungen bei weniger Investitionen und leicht höheren Grundstückgewinnsteuern. Der diesjährige Steuerertrag wird im Rahmen des Budgets erwartet. Nach zwei sehr verlustreichen Jahren sollte beim Alters- und Pflegeheim Stollenweid das angestrebte Finanzziel erreicht werden können. Aufgrund der kantonalen Neubewertung der Liegenschaften hat sich das Eigenkapital um Fr. 518 000 erhöht.
Der Gemeinderat Schönenberg hat nach sorgfältigem Abwägen das Budget 2017 verabschiedet. Einem Gesamtaufwand von Fr. 13,35 Mio. (Budget 2016 Fr 13,22 Mio.) steht ein Gesamtertrag von Fr. 13,14 Mio. (Budget 2016 Fr. 12,79 Mio.) gegenüber. Wie schweizweit auch, belasten die Kosten für Bildung (Fr. 2,5 Mio.) und Soziale Wohlfahrt (Fr. 4,9 Mio.) den Gemeindehaushalt. Die Kosten für die mögliche Eingemeindung sind mit Fr. 333 000 budgetiert worden. Der Finanzausgleich des Kantons wird von Fr. 435 000 auf Fr. 141 000 schrumpfen, so dass dessen Differenz von Fr. 294 000 den Aufwandüberschuss von Fr. 207 100 (Budget 2016 Fr. 432 700) massgeblich beeinflussen und somit das angestrebte Ziel eines ausgeglichenen Abschlusses verhindern wird.
Sind im laufenden Jahr Investitionen von Fr. 1 Mio budgetiert, werden diese fürs kommende Jahr mit Fr. 1,2 Mio voranschlagt.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Gemeinde-Steuerfuss unverändert bei 93 % zu belassen.

Neubau Bushaltestelle Zweierhof, Schönenberg: Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung
Das Tiefbauamt des Kantons Zürich führt im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG eine Planauflage des folgenden Projekts durch:
Gemeinde Schönenberg
700 Wädenswilerstrasse, 4.475 – 4.725 km, Neubau Bushaltestelle Zweierhof.
Die Pläne liegen vom 11.11.2016 bis 11.12.2016 auf und können wie folgt eingesehen werden:
Gemeinde Schönenberg, Kirchrain 2, 8824 Schönenberg
Montag: 08.30 – 11.30 / 14.00 – 18.30; Dienstag: 08.30 – 11.30; Mittwoch: 14.00 – 16.00; Donnerstag: 07.00 – 14.00; Freitag: 08.30 – 11.30
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle erhoben werden: Gemeindeverwaltung Schönenberg ZH, Kirchrain 2, 8824 Schönenberg.
Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, also bis spätestens bis 16.12.2016, in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung Schönenberg zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzureichen.

Ersatzwahl für ein Mitglied der Schulpflege Schönenberg Restdauer Legislatur 2014–2018
Nach einem medizinischen Eingriff tritt Ernst Straub per 31.12.2016 vorzeitig von seinem Amt als Schulpflegemitglied zurück. Der Bezirksrat hat dem entsprechenden Gesuch stattgegeben. Ernst Straub wurde 2014 in die Schulpflege gewählt, wo er seither das Ressort «Pädagogik» führt. Die Schulpflege bedauert den Rücktritt von Ernst Straub sehr und bedankt sich für seinen grossen, mit viel persönlichem Engagement geleisteten Einsatz während der letzten 2 Jahre.
Für die restliche Zeitdauer der Legislatur 2014–2018 führt die Gemeinde Schönenberg eine Ersatzwahl für ein Mitglied der Schulpflege durch.

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