Vereinsbeiträge 2016
Für das Jahr 2016 werden Vereinsbeiträge von insgesamt Fr. 14 200.00 ausbezahlt.
Sitzung vom 17. Mai 2016
Ein Nachtragskredit von Fr. 2 900.– für das Skilager 2016 wird gutgeheissen. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass vor dem nächsten Skilager die Leiter den Nachweis zu erbringen haben, dass der J+S-Kurs absolviert wurde, andernfalls werden die J+S-Beiträge, die abgeholt werden können, in Abzug gebracht.
Sitzung vom 31. Mai 2016
Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis vom bisherigen Stand von Vertrag, Weisung und Modellrechnung bezüglich eines Zusammenschlusses mit Wädenswil und Hütten.
Eine abschliessende Bewertung von Vertrag, Weisung und Modellrechnung mit einer Empfehlung an die Stimmberechtigten der Gemeinde Schönenberg (Zustimmung oder Ablehnung des Zusammenschlusses mit den Gemeinden Wädenswil und Hütten) erfolgt durch den Gemeinderat nach Abschluss der Vernehmlassung im Wädenswiler Parlament und nach Vorliegen der definitiven Fassungen von Vertrag, Weisung und Modellrechnung im Herbst 2016.
Sitzung vom 28. Juni 2016
Der Gemeinderat genehmigt einen Kredit für die Beratung der Inoversum AG in der Phase II für den Zusammenschluss der Gemeinden Wädenswil, Schönenberg, Hütten in der Höhe von Fr. 77 600.–.
Da die Steuergruppe den Zusammenschluss auf 01.01.2018 vorverschoben hat, fallen die in der Offerte vorgesehenen Beratungsaufwendungen für 2016 und 2017 bereits im Jahre 2016 an. In der Offerte vom 4. Mai 2015 war man von einem Zusammenschluss der drei Gemeinden per 01.01.2019 ausgegangen. Der gesamte Kostenrahmen für die Begleitung des Zusammenschlusses bleibt jedoch unverändert. Die Kosten werden von den Gemeinden Schönenberg und Hütten gemäss Beschluss in der Steuergruppe jeweils hälftig getragen.
Der Gemeinderat Schönenberg genehmigte ausserdem einen Nachtragskredit für eine Kostenüberschreitung in der Höhe von Fr. 16 291.20 für Beraterdienstleistungen in Phase I (2015).
Sitzung vom 12. Juli 2016
Vom 26. bis 28. Mai 2017 veranstaltet der Turnverein Schönenberg die Regionalmeisterschaft. Präsident des Organisationskomitees ist Michael Müller. Der Gemeinderat begrüsst das Engagement des Turnvereins, unterstützt die Veranstaltung und stellt die Infrastruktur kostenlos zur Verfügung. Der Gemeinderat genehmigt überdies das Veranstaltungskonzept des Turnvereins mit entsprechenden Auflagen.
Gastwirtschaftspatent
Das Gastwirtschaftspatent wird an Marianne Rusterholz-Strehler, Wiesengrund 1, 8824 Schönenberg, für den Ausschank und den Verkauf von gebrannten Wassern, für den Rest der Patentperiode 2014–2017 erteilt.
Ein weiteres Gastwirtschaftspatent wird an Rosalino De Ieso, Vorderi Siten 23, 8816 Hirzel ZH, für die Führung des Restaurants Tanne, Tanne 18, 8824 Schönenberg ZH, für den Rest der Patentperiode 2014–2017 erteilt.
Sitzung vom 23. August 2016
Aufgrund des Todesfalls von Gemeinderat Georg Müller, am 27. Juli 2016, ist eine Ersatzwahl vorzunehmen. Ersatzwahlen sind im «Gesetz über die politischen Rechte» (GPR) geregelt. Gemäss §45 Abs. 1 und 2 GPR ist eine Ersatzwahl durchzuführen, wenn während der Amtsdauer eine Vakanz eintritt und die Erneuerungswahlen nicht innerhalb von sechs Monaten erfolgen werden.
Die Ersatzwahl muss gemäss § 57 Abs. 2 GPR vier Wochen vor der Wahl veröffentlicht werden. Da die Gemeindeordnung Schönenberg in Art. 7 bei Ersatzwahlen für den Gemeinderat sowie das Amt des Gemeindepräsidenten keine stillen Wahlen zulässt, sind leere Wahlzettel zu verwenden.
Es kann jede wahlfähige Person aus Schönenberg gewählt werden (§ 66 GPR). Die öffentlich vorgeschlagenen Kandidaten können auf einem Beiblatt zu den Wahlunterlagen aufgeführt werden (§ 61 Abs. 1 GPR).
Der Gemeinderat setzt den Wahltermin auf den Abstimmungssonntag vom 27. November 2016 fest. Der bisherige Stellvertreter des Hochbauvorstehers, Tiefbauvorsteher Kurt Locher, übernimmt ad interim auch das Ressort Hochbau.
Glassammelstelle – illegale Abfälle
Der Gemeinderat weist darauf hin, dass es verboten ist, bei der Glassammelstelle illegal Abfälle zu deponieren.
Vereinsbeiträge 2016
Für das Jahr 2016 werden Vereinsbeiträge von insgesamt Fr. 14 200.00 ausbezahlt.
Sitzung vom 17. Mai 2016
Ein Nachtragskredit von Fr. 2 900.– für das Skilager 2016 wird gutgeheissen. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass vor dem nächsten Skilager die Leiter den Nachweis zu erbringen haben, dass der J+S-Kurs absolviert wurde, andernfalls werden die J+S-Beiträge, die abgeholt werden können, in Abzug gebracht.
Sitzung vom 31. Mai 2016
Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis vom bisherigen Stand von Vertrag, Weisung und Modellrechnung bezüglich eines Zusammenschlusses mit Wädenswil und Hütten.
Eine abschliessende Bewertung von Vertrag, Weisung und Modellrechnung mit einer Empfehlung an die Stimmberechtigten der Gemeinde Schönenberg (Zustimmung oder Ablehnung des Zusammenschlusses mit den Gemeinden Wädenswil und Hütten) erfolgt durch den Gemeinderat nach Abschluss der Vernehmlassung im Wädenswiler Parlament und nach Vorliegen der definitiven Fassungen von Vertrag, Weisung und Modellrechnung im Herbst 2016.
Sitzung vom 28. Juni 2016
Der Gemeinderat genehmigt einen Kredit für die Beratung der Inoversum AG in der Phase II für den Zusammenschluss der Gemeinden Wädenswil, Schönenberg, Hütten in der Höhe von Fr. 77 600.–.
Da die Steuergruppe den Zusammenschluss auf 01.01.2018 vorverschoben hat, fallen die in der Offerte vorgesehenen Beratungsaufwendungen für 2016 und 2017 bereits im Jahre 2016 an. In der Offerte vom 4. Mai 2015 war man von einem Zusammenschluss der drei Gemeinden per 01.01.2019 ausgegangen. Der gesamte Kostenrahmen für die Begleitung des Zusammenschlusses bleibt jedoch unverändert. Die Kosten werden von den Gemeinden Schönenberg und Hütten gemäss Beschluss in der Steuergruppe jeweils hälftig getragen.
Der Gemeinderat Schönenberg genehmigte ausserdem einen Nachtragskredit für eine Kostenüberschreitung in der Höhe von Fr. 16 291.20 für Beraterdienstleistungen in Phase I (2015).
Sitzung vom 12. Juli 2016
Vom 26. bis 28. Mai 2017 veranstaltet der Turnverein Schönenberg die Regionalmeisterschaft. Präsident des Organisationskomitees ist Michael Müller. Der Gemeinderat begrüsst das Engagement des Turnvereins, unterstützt die Veranstaltung und stellt die Infrastruktur kostenlos zur Verfügung. Der Gemeinderat genehmigt überdies das Veranstaltungskonzept des Turnvereins mit entsprechenden Auflagen.
Gastwirtschaftspatent
Das Gastwirtschaftspatent wird an Marianne Rusterholz-Strehler, Wiesengrund 1, 8824 Schönenberg, für den Ausschank und den Verkauf von gebrannten Wassern, für den Rest der Patentperiode 2014–2017 erteilt.
Ein weiteres Gastwirtschaftspatent wird an Rosalino De Ieso, Vorderi Siten 23, 8816 Hirzel ZH, für die Führung des Restaurants Tanne, Tanne 18, 8824 Schönenberg ZH, für den Rest der Patentperiode 2014–2017 erteilt.
Sitzung vom 23. August 2016
Aufgrund des Todesfalls von Gemeinderat Georg Müller, am 27. Juli 2016, ist eine Ersatzwahl vorzunehmen. Ersatzwahlen sind im «Gesetz über die politischen Rechte» (GPR) geregelt. Gemäss §45 Abs. 1 und 2 GPR ist eine Ersatzwahl durchzuführen, wenn während der Amtsdauer eine Vakanz eintritt und die Erneuerungswahlen nicht innerhalb von sechs Monaten erfolgen werden.
Die Ersatzwahl muss gemäss § 57 Abs. 2 GPR vier Wochen vor der Wahl veröffentlicht werden. Da die Gemeindeordnung Schönenberg in Art. 7 bei Ersatzwahlen für den Gemeinderat sowie das Amt des Gemeindepräsidenten keine stillen Wahlen zulässt, sind leere Wahlzettel zu verwenden.
Es kann jede wahlfähige Person aus Schönenberg gewählt werden (§ 66 GPR). Die öffentlich vorgeschlagenen Kandidaten können auf einem Beiblatt zu den Wahlunterlagen aufgeführt werden (§ 61 Abs. 1 GPR).
Der Gemeinderat setzt den Wahltermin auf den Abstimmungssonntag vom 27. November 2016 fest. Der bisherige Stellvertreter des Hochbauvorstehers, Tiefbauvorsteher Kurt Locher, übernimmt ad interim auch das Ressort Hochbau.
Glassammelstelle – illegale Abfälle
Der Gemeinderat weist darauf hin, dass es verboten ist, bei der Glassammelstelle illegal Abfälle zu deponieren.