Zu: ZSZ vom 23. Juli 2016 / «Schönenberg bezahlt nun doch»
Der Knoten ist nicht gelöst
Für das Jahr 2015 hat Schönenberg einen von der Gemeindeversammlung bewilligten Kredit von 30 000 Franken ausgesetzt. Die Rechnungen über knapp 45 000 Franken, der vereinbarte Anteil gegenüber der Gemeinde Hütten, wurden vom Gemeindepräsident 2015 visiert und bezahlt, ohne dass dafür der erforderliche Nachtragskredit beantragt resp. eingeholt wurde. Die Jahresrechnung 2015 deckte diesen Missstand auf. Obwohl bezahlt, wurde der Nachtragskredit vom Gemeinderat formell abgelehnt. Die Vereinbarung zur Kostenübernahme zwischen Hütten und Schönenberg hatte aber nur für 2015 Gültigkeit, ebenso die Vereinbarung mit der Inoversum AG. Ebenfalls wurde vereinbart, dass Berater Alfred Gerber innerhalb der Inoversum AG auftritt, was nicht eingehalten worden ist und wird.
Für 2016 beantragte der Gemeindepräsident einen Kredit von 50 000 Franken für die Begleitung durch die Firma Inoversum AG. Dieser Kredit wurde von der Gemeindeversammlung im Dezember 2015 auch bewilligt. Ein Hinweis, aber keine Offerte der Inoversum AG vom Jahr 2015 auf Kosten für das Jahr 2016 lautete auf insgesamt über 155 000 Franken für beide Gemeinden, was den bewilligten Kredit für Schönenberg um knapp 30 000 Franken überschreiten würde. Eine Diskussion über diese Offerte und über welche Leistungen wurde im Gemeinderat trotz einem Antrag, die Zusammenarbeit mit der Firma Inoversum AG und der Gemeinde Hütten auf eine rechtlich korrekte Basis zu stellen, nicht diskutiert. Schönenberg hat nun also für Leistungen bezahlt, wofür keine rechtliche Grundlage besteht. Gemeinderäte, welche sich für korrekte Zusammenschluss-Verhandlungen engagieren, als Fusionsgegner zu bezeichnen, ist infam und Blödsinn.
Felix Meier, Vorsteher Finanzen / 1. Vizepräsident
Statement Lukas Matt, Gemeindepräsident:
Die Zahlungen der Gemeinde Schönenberg für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Zusammenschluss-Gesprächen mit Wädenswil und Hütten basieren auf zwei Gemeinderatsbeschlüssen: Am 14. April 2015 hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 21 600.– für die Phase I der Zusammenschluss-Gespräche genehmigt. Am 28. Juni 2016 hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit für die Kostenüberschreitung von CHF 16 291.20 sowie die Kreditabrechnung für die Phase I genehmigt. Die Kostenüberschreitung im Jahr 2015 resultierte, weil aufgrund des gestrafften Zeitplans des Projekts – neu Zusammenschluss bereits per 1.1. 2018 statt wie ursprünglich vorgesehen 1.1. 2019 – notwendige Arbeiten vorgezogen werden mussten. Ebenfalls mit Beschluss vom 28. Juni 2016 wurde ein Kredit von CHF 77 600 für die Phase II der Zusammenschluss-Gespräche genehmigt. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen, welche 2016 anfallen.
Mit der Gemeinde Hütten wurde vereinbart, dass die Beraterkosten je hälftig von den Gemeinden Schönenberg und Hütten getragen werden. In der Steuergruppe der drei Gemeinden war zudem vereinbart worden, dass die beiden Firmen Inoversum AG, Meilen, sowie Alfred Gerber Beratungen, Pfäffikon ZH, aufgrund ihrer Kompetenzen gemeinsam die vom Zusammenschluss betroffenen Gemeinden unterstützen, was bisher auch hervorragend funktioniert hat. Bei den oben genannten Beträgen handelt es sich um die Kostenanteile von Schönenberg.
Fazit: Die Zahlungen sind durch die Gemeinderatsbeschlüsse hinreichend legitimiert. Die Aussage des Finanzvorstands, dass Schönenberg für Leistungen bezahlt hat, wofür rechtlich keine Grundlage bestünde, ist falsch. Von einem Missstand kann keine Rede sein.
Lukas Matt, Gemeindepräsident
Ein Gemeinderat ist gestorben. Jetzt sind es nur noch sechs.
Wie geht es weiter?
Sobald der Gemeinderat aus der Sommerpause zurück ist, wird er eine Ersatzwahl anordnen und einen Termin dafür festsetzen. In diesem Falle besteht Amtszwang, das heisst, die vakante Stelle muss wieder besetzt werden.
Der Termin zur Ersatzwahl wird so kommuniziert, dass sich interessierte Kandidaten zur Wahl stellen können.
Zu: ZSZ vom 23. Juli 2016 / «Schönenberg bezahlt nun doch»
Der Knoten ist nicht gelöst
Für das Jahr 2015 hat Schönenberg einen von der Gemeindeversammlung bewilligten Kredit von 30 000 Franken ausgesetzt. Die Rechnungen über knapp 45 000 Franken, der vereinbarte Anteil gegenüber der Gemeinde Hütten, wurden vom Gemeindepräsident 2015 visiert und bezahlt, ohne dass dafür der erforderliche Nachtragskredit beantragt resp. eingeholt wurde. Die Jahresrechnung 2015 deckte diesen Missstand auf. Obwohl bezahlt, wurde der Nachtragskredit vom Gemeinderat formell abgelehnt. Die Vereinbarung zur Kostenübernahme zwischen Hütten und Schönenberg hatte aber nur für 2015 Gültigkeit, ebenso die Vereinbarung mit der Inoversum AG. Ebenfalls wurde vereinbart, dass Berater Alfred Gerber innerhalb der Inoversum AG auftritt, was nicht eingehalten worden ist und wird.
Für 2016 beantragte der Gemeindepräsident einen Kredit von 50 000 Franken für die Begleitung durch die Firma Inoversum AG. Dieser Kredit wurde von der Gemeindeversammlung im Dezember 2015 auch bewilligt. Ein Hinweis, aber keine Offerte der Inoversum AG vom Jahr 2015 auf Kosten für das Jahr 2016 lautete auf insgesamt über 155 000 Franken für beide Gemeinden, was den bewilligten Kredit für Schönenberg um knapp 30 000 Franken überschreiten würde. Eine Diskussion über diese Offerte und über welche Leistungen wurde im Gemeinderat trotz einem Antrag, die Zusammenarbeit mit der Firma Inoversum AG und der Gemeinde Hütten auf eine rechtlich korrekte Basis zu stellen, nicht diskutiert. Schönenberg hat nun also für Leistungen bezahlt, wofür keine rechtliche Grundlage besteht. Gemeinderäte, welche sich für korrekte Zusammenschluss-Verhandlungen engagieren, als Fusionsgegner zu bezeichnen, ist infam und Blödsinn.
Felix Meier, Vorsteher Finanzen / 1. Vizepräsident
Statement Lukas Matt, Gemeindepräsident:
Die Zahlungen der Gemeinde Schönenberg für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Zusammenschluss-Gesprächen mit Wädenswil und Hütten basieren auf zwei Gemeinderatsbeschlüssen: Am 14. April 2015 hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 21 600.– für die Phase I der Zusammenschluss-Gespräche genehmigt. Am 28. Juni 2016 hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit für die Kostenüberschreitung von CHF 16 291.20 sowie die Kreditabrechnung für die Phase I genehmigt. Die Kostenüberschreitung im Jahr 2015 resultierte, weil aufgrund des gestrafften Zeitplans des Projekts – neu Zusammenschluss bereits per 1.1. 2018 statt wie ursprünglich vorgesehen 1.1. 2019 – notwendige Arbeiten vorgezogen werden mussten. Ebenfalls mit Beschluss vom 28. Juni 2016 wurde ein Kredit von CHF 77 600 für die Phase II der Zusammenschluss-Gespräche genehmigt. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen, welche 2016 anfallen.
Mit der Gemeinde Hütten wurde vereinbart, dass die Beraterkosten je hälftig von den Gemeinden Schönenberg und Hütten getragen werden. In der Steuergruppe der drei Gemeinden war zudem vereinbart worden, dass die beiden Firmen Inoversum AG, Meilen, sowie Alfred Gerber Beratungen, Pfäffikon ZH, aufgrund ihrer Kompetenzen gemeinsam die vom Zusammenschluss betroffenen Gemeinden unterstützen, was bisher auch hervorragend funktioniert hat. Bei den oben genannten Beträgen handelt es sich um die Kostenanteile von Schönenberg.
Fazit: Die Zahlungen sind durch die Gemeinderatsbeschlüsse hinreichend legitimiert. Die Aussage des Finanzvorstands, dass Schönenberg für Leistungen bezahlt hat, wofür rechtlich keine Grundlage bestünde, ist falsch. Von einem Missstand kann keine Rede sein.
Lukas Matt, Gemeindepräsident
Ein Gemeinderat ist gestorben. Jetzt sind es nur noch sechs.
Wie geht es weiter?
Sobald der Gemeinderat aus der Sommerpause zurück ist, wird er eine Ersatzwahl anordnen und einen Termin dafür festsetzen. In diesem Falle besteht Amtszwang, das heisst, die vakante Stelle muss wieder besetzt werden.
Der Termin zur Ersatzwahl wird so kommuniziert, dass sich interessierte Kandidaten zur Wahl stellen können.