Nach dem Baurekursgericht hat nun auch das kantonale Verwaltungsgericht einem in Wädenswil wohnenden Ehepaar Recht gegeben, das gegen den nächtlichen Glockenschlag geklagt hatte. Der Fall schaffte es schweizweit in alle Medien und wird auch auf Social-Media-Plattformen heiss diskutiert. Für das klagende Ehepaar bringt kaum jemand Verständnis auf.
Bereits das Baurekursgericht hatte in dem Fall entschieden, dass die reformierte Kirche zwischen 22 und 7 Uhr nur noch zur vollen Stunde die Glocken schlagen lassen darf, dass also der Viertelstundenschlag verstummen muss. Die reformierte Kirchgemeinde und auch die Stadt Wädenswil legten Rekurs gegen den Entscheid ein, jedoch auch die nächsthöhere Instanz entschied nun zugunsten des an der Oberdorfstrasse wohnenden Ehepaars.
Als Begründung für die Ablehnung des Rekurses schreibt das Verwaltungsgericht, dass «mit Blick auf die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse» nächtliches Kirchengeläut von über 40–45 dB bereits eine unzulässige Lärmimmission sein kann. Damit weicht es von der früheren Praxis ab. Das Interesse an mehr Nachtruhe überwiege die von den Beschwerdeführenden (der Kirch-gemeinde sowie der Stadt) angeführten Interessen. Diese Interessen sind die Aufrechterhaltung der Tradition sowie die Zeitansage. «Stündliche Glockenschläge vermögen der Tradition Genüge zu tun und die Zeitansagefunktion der Kirchenglocken hat heute nicht mehr die gleiche Bedeutung wie früher», heisst es weiter.
Dieses Urteil, veröffentlicht am Montag, 8. August, löste grosses mediales Echo aus; insbesondere auch, weil es ein Abweichen bisheriger Praxis darstellt.
Wädenswil rückte wieder einmal in den Fokus der Nation – und löste so auch andernorts erneute Diskussionen um Glockengeläut aus. So veröffentliche etwa die «Aargauer Zeitung» am Mittwoch, 10. August, einen Leserbrief mit dem Titel «Das Märchen von den frustrierten Kirchenglocken», dass damit endete, dass die Glocken auf die Initiative warteten, die jeglichen Glockenschlag verbieten wolle.
Dies könnte allenfalls auch im Sinne des Glockengeläutgegners sein: auf frei-denken.ch, dem Portal der Freidenker-Vereinigung der Schweiz, hinterlässt dieser den folgenden Eintrag: « […] Interessant ist doch, dass die Mitmenschen willkürlich am schlafen gehindert werden, ja terrorisiert werden, um die arrogante Vorherrschaft der Kirche zu demonstrieren. Es ist nicht nur gesetzeswidrig sondern auch unanständig. […] »
Kirchgemeinde gelangt ans Bundesgericht
Die reformierte Kirchgemeinde jedoch will nicht auf den nächtlichen Viertelstundenschlag verzichten. Peter Meier, Präsident der Kirchenpflege, bestätigt, dass sie den Fall weiterziehen werden: «Wir spüren einen grossen Rückhalt in der Bevölkerung und in der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde von Wädenswil, deshalb werden wir das Urteil des Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiterziehen. Bereits heute Morgen [am Dienstag, 9. August, einen Tag nach Bekannwerden des Urteils; die Red.] habe ich zahlreiche Mails aus Wädenswil erhalten, die auf das Urteil des Verwaltungsgerichts schimpfen. Wir wollen ja nicht stur sein, es geht nicht nur um die Tradition. Deshalb haben wir nach dem Rekurs bereits das Geläut zum Frühgebet von 6 auf 7 Uhr verschoben. Schon damals gab es Opposition aus der Bevölkerung; man hat sich vom Geläut nicht gestört gefühlt. Eher von den Flugzeugen, die um 6 Uhr über Wädenswil gegen Kloten fliegen.
Ausserdem darf die Lärmstudie der ETHZ angezweifelt werden. Ich habe Signale von Lärmfachleuten bekommen, die klar sagen, dass die Aussage der Studie, wonach zusätzliche Aufwachreaktionen bei viertelstündlichem Kirchengeläut bereits ab 40 bis 45 Dezibel auftreten können, nicht eindeutig bewiesen sei.»
Gleich der Tenor auf «Facebook»: in der öffentlichen Gruppe «Wädenswil Forever» bringt es ein User auf den Punkt: «Ganz tragisch! Was für eine Präjudiz! Dieser Entscheid ist absolut nicht nachvollziehbar! Im Übrigen gäbe es auch Ohropax und die Möglichkeit, nachts die Fenster zu schliessen!»
Oder wie die Neue Fasnachtsgesellschaft schon 1983 auf ihrer Plakette feststellte: «nume ganz nervösi Jogge verwached ab de Chileglogge».
Nach dem Baurekursgericht hat nun auch das kantonale Verwaltungsgericht einem in Wädenswil wohnenden Ehepaar Recht gegeben, das gegen den nächtlichen Glockenschlag geklagt hatte. Der Fall schaffte es schweizweit in alle Medien und wird auch auf Social-Media-Plattformen heiss diskutiert. Für das klagende Ehepaar bringt kaum jemand Verständnis auf.
Bereits das Baurekursgericht hatte in dem Fall entschieden, dass die reformierte Kirche zwischen 22 und 7 Uhr nur noch zur vollen Stunde die Glocken schlagen lassen darf, dass also der Viertelstundenschlag verstummen muss. Die reformierte Kirchgemeinde und auch die Stadt Wädenswil legten Rekurs gegen den Entscheid ein, jedoch auch die nächsthöhere Instanz entschied nun zugunsten des an der Oberdorfstrasse wohnenden Ehepaars.
Als Begründung für die Ablehnung des Rekurses schreibt das Verwaltungsgericht, dass «mit Blick auf die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse» nächtliches Kirchengeläut von über 40–45 dB bereits eine unzulässige Lärmimmission sein kann. Damit weicht es von der früheren Praxis ab. Das Interesse an mehr Nachtruhe überwiege die von den Beschwerdeführenden (der Kirch-gemeinde sowie der Stadt) angeführten Interessen. Diese Interessen sind die Aufrechterhaltung der Tradition sowie die Zeitansage. «Stündliche Glockenschläge vermögen der Tradition Genüge zu tun und die Zeitansagefunktion der Kirchenglocken hat heute nicht mehr die gleiche Bedeutung wie früher», heisst es weiter.
Dieses Urteil, veröffentlicht am Montag, 8. August, löste grosses mediales Echo aus; insbesondere auch, weil es ein Abweichen bisheriger Praxis darstellt.
Wädenswil rückte wieder einmal in den Fokus der Nation – und löste so auch andernorts erneute Diskussionen um Glockengeläut aus. So veröffentliche etwa die «Aargauer Zeitung» am Mittwoch, 10. August, einen Leserbrief mit dem Titel «Das Märchen von den frustrierten Kirchenglocken», dass damit endete, dass die Glocken auf die Initiative warteten, die jeglichen Glockenschlag verbieten wolle.
Dies könnte allenfalls auch im Sinne des Glockengeläutgegners sein: auf frei-denken.ch, dem Portal der Freidenker-Vereinigung der Schweiz, hinterlässt dieser den folgenden Eintrag: « […] Interessant ist doch, dass die Mitmenschen willkürlich am schlafen gehindert werden, ja terrorisiert werden, um die arrogante Vorherrschaft der Kirche zu demonstrieren. Es ist nicht nur gesetzeswidrig sondern auch unanständig. […] »
Kirchgemeinde gelangt ans Bundesgericht
Die reformierte Kirchgemeinde jedoch will nicht auf den nächtlichen Viertelstundenschlag verzichten. Peter Meier, Präsident der Kirchenpflege, bestätigt, dass sie den Fall weiterziehen werden: «Wir spüren einen grossen Rückhalt in der Bevölkerung und in der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde von Wädenswil, deshalb werden wir das Urteil des Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiterziehen. Bereits heute Morgen [am Dienstag, 9. August, einen Tag nach Bekannwerden des Urteils; die Red.] habe ich zahlreiche Mails aus Wädenswil erhalten, die auf das Urteil des Verwaltungsgerichts schimpfen. Wir wollen ja nicht stur sein, es geht nicht nur um die Tradition. Deshalb haben wir nach dem Rekurs bereits das Geläut zum Frühgebet von 6 auf 7 Uhr verschoben. Schon damals gab es Opposition aus der Bevölkerung; man hat sich vom Geläut nicht gestört gefühlt. Eher von den Flugzeugen, die um 6 Uhr über Wädenswil gegen Kloten fliegen.
Ausserdem darf die Lärmstudie der ETHZ angezweifelt werden. Ich habe Signale von Lärmfachleuten bekommen, die klar sagen, dass die Aussage der Studie, wonach zusätzliche Aufwachreaktionen bei viertelstündlichem Kirchengeläut bereits ab 40 bis 45 Dezibel auftreten können, nicht eindeutig bewiesen sei.»
Gleich der Tenor auf «Facebook»: in der öffentlichen Gruppe «Wädenswil Forever» bringt es ein User auf den Punkt: «Ganz tragisch! Was für eine Präjudiz! Dieser Entscheid ist absolut nicht nachvollziehbar! Im Übrigen gäbe es auch Ohropax und die Möglichkeit, nachts die Fenster zu schliessen!»
Oder wie die Neue Fasnachtsgesellschaft schon 1983 auf ihrer Plakette feststellte: «nume ganz nervösi Jogge verwached ab de Chileglogge».