Im März wollte die FDP-Gemeinderatsfraktion mittels einer Schriftlichen Anfrage vom Stadtrat Auskunft zur Bauart der Wädenswiler Tempo-30-Zonen. Die FDP-Fraktion war der Meinung, dass in Wädenswil bislang vor allem «Luxus-Varianten» in Bezug auf die Gestaltung der Tempo-30-Zonen gewählt worden waren.
In seiner Antwort schickt der Stadtrat nun voraus, dass Tempo-30-Zonen in Wädenswil jeweils auf Initiative und Anregung der Quartiere durch die Abteilung Planen und Bauen geprüft würden. Die ersten Tempo-30-Zonen wurden in Wädenswil vor rund 25 Jahren realisiert.
Die Einzelheiten zur Gestaltung von Tempo-30-Zonen wird in einer eidgenössischen Verordnung geregelt. Vor einer Einführung muss ein Gutachten erstellt werden, welches die Grundlage für die Umsetzung bildet. Es beschreibt die Ziele, macht Angaben zu bestehenden und absehbaren Sicherheitsdefiziten sowie zum vorhandenen Geschwindigkeitsniveau (inkl. Messungen). Art. 5 der Verordnung regelt die Gestaltung des Strassenraums. Die Übergänge vom übrigen Strassennetz in eine Zone müssen deutlich erkennbar sein. Die Ein- und Ausfahrten der Zone sind durch eine kontrastreiche Gestaltung so zu verdeutlichen, dass die Wirkung eines Tores entsteht. Der Zonencharakter kann mit besonderen Markierungen gemäss den einschlägigen technischen Normen verdeutlicht werden. Zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit sind nötigenfalls weitere Massnahmen zu ergreifen, wie das Anbringen von Gestaltungs- oder Verkehrsberuhigungselementen.
Die Stadt Wädenswil bestätigt nun weiter, dass lediglich die Minimalanforderungen und die Vorgaben der Kantonspolizei berücksichtigt wurden.
Abschliessend bemerkt die Stadt in ihrer Antwort, dass sich die bisherige Umsetzungspraxis bewährt habe. Gemäss Kontrollmessungen, nach Einführung der Tempo-30-Zonen, werde das angestrebte Geschwindigkeitsniveau mehrheitlich eingehalten oder leicht überschritten. Dies belege, dass die vorgegebenen baulichen Massnahmen angemessen, aber auch notwendig seien.
Im März wollte die FDP-Gemeinderatsfraktion mittels einer Schriftlichen Anfrage vom Stadtrat Auskunft zur Bauart der Wädenswiler Tempo-30-Zonen. Die FDP-Fraktion war der Meinung, dass in Wädenswil bislang vor allem «Luxus-Varianten» in Bezug auf die Gestaltung der Tempo-30-Zonen gewählt worden waren.
In seiner Antwort schickt der Stadtrat nun voraus, dass Tempo-30-Zonen in Wädenswil jeweils auf Initiative und Anregung der Quartiere durch die Abteilung Planen und Bauen geprüft würden. Die ersten Tempo-30-Zonen wurden in Wädenswil vor rund 25 Jahren realisiert.
Die Einzelheiten zur Gestaltung von Tempo-30-Zonen wird in einer eidgenössischen Verordnung geregelt. Vor einer Einführung muss ein Gutachten erstellt werden, welches die Grundlage für die Umsetzung bildet. Es beschreibt die Ziele, macht Angaben zu bestehenden und absehbaren Sicherheitsdefiziten sowie zum vorhandenen Geschwindigkeitsniveau (inkl. Messungen). Art. 5 der Verordnung regelt die Gestaltung des Strassenraums. Die Übergänge vom übrigen Strassennetz in eine Zone müssen deutlich erkennbar sein. Die Ein- und Ausfahrten der Zone sind durch eine kontrastreiche Gestaltung so zu verdeutlichen, dass die Wirkung eines Tores entsteht. Der Zonencharakter kann mit besonderen Markierungen gemäss den einschlägigen technischen Normen verdeutlicht werden. Zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit sind nötigenfalls weitere Massnahmen zu ergreifen, wie das Anbringen von Gestaltungs- oder Verkehrsberuhigungselementen.
Die Stadt Wädenswil bestätigt nun weiter, dass lediglich die Minimalanforderungen und die Vorgaben der Kantonspolizei berücksichtigt wurden.
Abschliessend bemerkt die Stadt in ihrer Antwort, dass sich die bisherige Umsetzungspraxis bewährt habe. Gemäss Kontrollmessungen, nach Einführung der Tempo-30-Zonen, werde das angestrebte Geschwindigkeitsniveau mehrheitlich eingehalten oder leicht überschritten. Dies belege, dass die vorgegebenen baulichen Massnahmen angemessen, aber auch notwendig seien.