Aus der stadträtlichen Antwort auf eine FDP-Interpellation betreffend Entwicklung des von der Stadt erworbenen Grundstücks in der «Vorderen Seefahrt» geht hervor, dass der Seerettungdienst nicht ins «Seegüetli» zieht.
Die Interpellanten wollten ausserdem wissen, was der Stadtrat auf dem Grundstück künftig plant und «wie die fortschreitende Verslumung des ‹Seegüetlis› in der Zwischenzeit unterbleibt».
Der Stadtrat nun teilt in seiner Antwort mit, dass er sich für ein schrittweises Vorgehen hinsichtlich der Umnutzung ausgesprochen habe, da verschiedene Fragen offen seien und Abhängigkeiten bestehen, etwa zum Seeuferweg.
Die Abhängigkeit zur kantonalen Planung zum Seeuferweg besteht darin, dass ein Projekt bestand, den Seerettungsdienst ins «Seegüetli» zu verlegen. Nun ist jedoch klar, dass die Seeretter an ihrem angestammten Platz beim Alten Hafen verbleiben.
Einerseits ist der Entscheid des Kantons zum Seeuferweg blockiert durch ein Rekursverfahren in Sachen Enteignung von privaten Grundstücken. «Gemäss Rück-frage beim Kanton im Mai 2015 ist der Entscheid des Bundesgerichts weiterhin hängig. Danach wird der Kanton über das weitere Vorgehen befinden», schreibt die Stadt in ihrer Antwort.
Für die Verlegung des Seerettungsdienstes andrerseits spächen weiter der Zeitwert des bestehenden Seerettungsgebäudes, die Tatsache, dass das Seerettungsboot nicht in das Bootshaus beim «Seegüetli» passt (Tiefgang, Höhe) und die auf 31. Dezember 2022 befristete Konzession, ausgestellt durch die Baudirektion des Kantons Zürich, für den Fortbestand der Bauten und Anlagen im Seegüetli.
Wie sieht nun aber die weitere mögliche Nutzung aus? Zur zukünftigen Nutzung des Areals seien diverse Vorschläge und Ideen aus der Bevölkerung, von Vereinen und Institutionen an den Stadtrat herangetragen worden. Die Bandbreite reiche vom Belassen des heutigen Zustands über Gastronomiebetriebe bis zur Erstellung eines Pfahlbauerdorfes. Mit Blick auf die angespannte Lage der städtischen Finanzen hat sich der Stadtrat nun für ein schrittweises Vorgehen entschieden. Vorerst ist der Abbruch der Mauer zwischen den Gebäuden geplant. Damit kann das Areal geöffnet und der Blick auf den See verbessert werden. Geprüft würden zudem minimale Sanierungsmassnahmen an den Gebäuden zum Erhalt der Gebäudesubstanz, für Zwischennutzungen und eine mobile WC-Anlage. Eine vollständige Instandstellung zur Umnutzung der Gebäude ist aus Kostengründen vorläufig nicht geplant. Eine langfristige Nutzung wird beim Bootshaus geprüft mit der Vermietung an die Stiftung Historische Zürichsee Boote.
Im Sommer 2013 wurden von «Planen und Bauen» im Rahmen eines Projekts aus dem Landschaftsentwicklungskonzept ein Beachvolleyballfeld und eine Feuerstelle errichtet sowie Abfallkübel hingestellt.
Aus der stadträtlichen Antwort auf eine FDP-Interpellation betreffend Entwicklung des von der Stadt erworbenen Grundstücks in der «Vorderen Seefahrt» geht hervor, dass der Seerettungdienst nicht ins «Seegüetli» zieht.
Die Interpellanten wollten ausserdem wissen, was der Stadtrat auf dem Grundstück künftig plant und «wie die fortschreitende Verslumung des ‹Seegüetlis› in der Zwischenzeit unterbleibt».
Der Stadtrat nun teilt in seiner Antwort mit, dass er sich für ein schrittweises Vorgehen hinsichtlich der Umnutzung ausgesprochen habe, da verschiedene Fragen offen seien und Abhängigkeiten bestehen, etwa zum Seeuferweg.
Die Abhängigkeit zur kantonalen Planung zum Seeuferweg besteht darin, dass ein Projekt bestand, den Seerettungsdienst ins «Seegüetli» zu verlegen. Nun ist jedoch klar, dass die Seeretter an ihrem angestammten Platz beim Alten Hafen verbleiben.
Einerseits ist der Entscheid des Kantons zum Seeuferweg blockiert durch ein Rekursverfahren in Sachen Enteignung von privaten Grundstücken. «Gemäss Rück-frage beim Kanton im Mai 2015 ist der Entscheid des Bundesgerichts weiterhin hängig. Danach wird der Kanton über das weitere Vorgehen befinden», schreibt die Stadt in ihrer Antwort.
Für die Verlegung des Seerettungsdienstes andrerseits spächen weiter der Zeitwert des bestehenden Seerettungsgebäudes, die Tatsache, dass das Seerettungsboot nicht in das Bootshaus beim «Seegüetli» passt (Tiefgang, Höhe) und die auf 31. Dezember 2022 befristete Konzession, ausgestellt durch die Baudirektion des Kantons Zürich, für den Fortbestand der Bauten und Anlagen im Seegüetli.
Wie sieht nun aber die weitere mögliche Nutzung aus? Zur zukünftigen Nutzung des Areals seien diverse Vorschläge und Ideen aus der Bevölkerung, von Vereinen und Institutionen an den Stadtrat herangetragen worden. Die Bandbreite reiche vom Belassen des heutigen Zustands über Gastronomiebetriebe bis zur Erstellung eines Pfahlbauerdorfes. Mit Blick auf die angespannte Lage der städtischen Finanzen hat sich der Stadtrat nun für ein schrittweises Vorgehen entschieden. Vorerst ist der Abbruch der Mauer zwischen den Gebäuden geplant. Damit kann das Areal geöffnet und der Blick auf den See verbessert werden. Geprüft würden zudem minimale Sanierungsmassnahmen an den Gebäuden zum Erhalt der Gebäudesubstanz, für Zwischennutzungen und eine mobile WC-Anlage. Eine vollständige Instandstellung zur Umnutzung der Gebäude ist aus Kostengründen vorläufig nicht geplant. Eine langfristige Nutzung wird beim Bootshaus geprüft mit der Vermietung an die Stiftung Historische Zürichsee Boote.
Im Sommer 2013 wurden von «Planen und Bauen» im Rahmen eines Projekts aus dem Landschaftsentwicklungskonzept ein Beachvolleyballfeld und eine Feuerstelle errichtet sowie Abfallkübel hingestellt.