Tiefe Zinsen haben negative Auswirkungen auf die erwarteten Altersleistungen aus der beruflichen Vorsorge. Um diese auszugleichen, ist auch Eigeninitiative angezeigt.
Die Schweizerische Nationalbank hat mit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses und der Einführung von Negativzinsen im Schweizer Franken gleich zwei folgenschwere Entscheide gefällt. Pensionskassen mit ihren grossen Vermögensbeständen sind von der sehr tiefen Verzinsung besonders stark betroffen. Dies vor allem, weil sie bei den Anlagen auf die Sicherheit achten müssen und darum beträchtliche Positionen in festverzinslichen Obligationen halten.
Der dritte Beitragszahler verliert an Kraft
Vor einigen Jahren haben diese Renditen problemlos die im BVG damals gültige Mindestverzinsung von 4 Prozent gedeckt. Heute sieht die Situation anders aus. Die Mindestverzinsung von aktuell 1,75 Prozent lässt sich mit geringem Risiko kaum noch erreichen.
Die Verzinsung der Sparkapitalien hatte in den Anfängen der obligatorischen beruflichen Vorsorge wesentlich zu deren Wachstum beigetragen. Damals wurde die Rendite zu Recht der «dritte Beitragszahler» genannt.
Berechnungsgrösse des Umwandlungssatzes
Die erwartete Rendite beeinflusst nicht nur den Sparprozess, sondern zusammen mit der statistischen Lebenserwartung auch den Umwandlungssatz, der zur Berechnung der Altersrente dient. Für Sparkapitalien aus dem BVG-Obligatorium bis zu einem Einkommen von CHF 84 600 gilt aktuell ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Dies bedeutet, dass CHF 100 000 Sparkapital eine jährliche Rente von CHF 6 800 ergibt. Dieser Wert ist in den vergangenen Jahren von CHF 7 200 um rund 6 Prozent gesunken. Um die Umverteilung zwischen aktiv Versicherten und Rentnern weiter zu reduzieren, ist im Rahmen der «Reform Altersvorsorge 2020» neben anderen Massnahmen eine weitere Senkung geplant.
Die Umwandlungssätze auf dem überobligatorischen Alterskapital sind bereits heute tiefer. Sie betragen bei einigen Vorsorgewerken nur leicht über 5,5 Prozent. Und auch hier sind weitere Anpassungen nicht ausgeschlossen.
Eigeninitiative ist gefragt
Um diese Reduktion finanziell auszugleichen, ist ein entsprechend höheres Alterskapital zum Pensionierungszeitpunkt nötig. Die beabsichtigten Anpassungen der Sparbeiträge in der beruflichen Vorsorge werden einen Teil dazu beitragen. Wer jedoch bei der Pensionierungsplanung die eigenen Handlungsmöglichkeiten erweitern möchte und eine gewisse finanzielle Flexibilität anstrebt, tut gut daran, das Heft auch selber in die Hand zu nehmen.
Privat und individuell vorsorgen kann ganz unterschiedlich erfolgen. So eignet sich die gebundene Vorsorge der Säule 3a mit entsprechendem Steuervorteil besonders gut. Aber auch alle weiteren Ersparnisse dienen letztlich der Vorsorge – was oft vergessen geht. Und dabei liegt der Fokus nicht ausschliesslich auf Bankguthaben und Wertschriften sondern auch auf allen anderen Vermögenswerten.
Um nach der Erwerbsaufgabe den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, muss man sich möglichst frühzeitig mit der Vorsorge auseinandersetzen und gegebenenfalls heute schon Konsumausgaben reduzieren. Die so entstehenden Rückstellungen stehen zudem für die Zeit nach der Erwerbsaufgabe zur Verfügung und lassen einen entspannten Blick in die Zukunft zu. Reto Deflorin
Tiefe Zinsen haben negative Auswirkungen auf die erwarteten Altersleistungen aus der beruflichen Vorsorge. Um diese auszugleichen, ist auch Eigeninitiative angezeigt.
Die Schweizerische Nationalbank hat mit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses und der Einführung von Negativzinsen im Schweizer Franken gleich zwei folgenschwere Entscheide gefällt. Pensionskassen mit ihren grossen Vermögensbeständen sind von der sehr tiefen Verzinsung besonders stark betroffen. Dies vor allem, weil sie bei den Anlagen auf die Sicherheit achten müssen und darum beträchtliche Positionen in festverzinslichen Obligationen halten.
Der dritte Beitragszahler verliert an Kraft
Vor einigen Jahren haben diese Renditen problemlos die im BVG damals gültige Mindestverzinsung von 4 Prozent gedeckt. Heute sieht die Situation anders aus. Die Mindestverzinsung von aktuell 1,75 Prozent lässt sich mit geringem Risiko kaum noch erreichen.
Die Verzinsung der Sparkapitalien hatte in den Anfängen der obligatorischen beruflichen Vorsorge wesentlich zu deren Wachstum beigetragen. Damals wurde die Rendite zu Recht der «dritte Beitragszahler» genannt.
Berechnungsgrösse des Umwandlungssatzes
Die erwartete Rendite beeinflusst nicht nur den Sparprozess, sondern zusammen mit der statistischen Lebenserwartung auch den Umwandlungssatz, der zur Berechnung der Altersrente dient. Für Sparkapitalien aus dem BVG-Obligatorium bis zu einem Einkommen von CHF 84 600 gilt aktuell ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Dies bedeutet, dass CHF 100 000 Sparkapital eine jährliche Rente von CHF 6 800 ergibt. Dieser Wert ist in den vergangenen Jahren von CHF 7 200 um rund 6 Prozent gesunken. Um die Umverteilung zwischen aktiv Versicherten und Rentnern weiter zu reduzieren, ist im Rahmen der «Reform Altersvorsorge 2020» neben anderen Massnahmen eine weitere Senkung geplant.
Die Umwandlungssätze auf dem überobligatorischen Alterskapital sind bereits heute tiefer. Sie betragen bei einigen Vorsorgewerken nur leicht über 5,5 Prozent. Und auch hier sind weitere Anpassungen nicht ausgeschlossen.
Eigeninitiative ist gefragt
Um diese Reduktion finanziell auszugleichen, ist ein entsprechend höheres Alterskapital zum Pensionierungszeitpunkt nötig. Die beabsichtigten Anpassungen der Sparbeiträge in der beruflichen Vorsorge werden einen Teil dazu beitragen. Wer jedoch bei der Pensionierungsplanung die eigenen Handlungsmöglichkeiten erweitern möchte und eine gewisse finanzielle Flexibilität anstrebt, tut gut daran, das Heft auch selber in die Hand zu nehmen.
Privat und individuell vorsorgen kann ganz unterschiedlich erfolgen. So eignet sich die gebundene Vorsorge der Säule 3a mit entsprechendem Steuervorteil besonders gut. Aber auch alle weiteren Ersparnisse dienen letztlich der Vorsorge – was oft vergessen geht. Und dabei liegt der Fokus nicht ausschliesslich auf Bankguthaben und Wertschriften sondern auch auf allen anderen Vermögenswerten.
Um nach der Erwerbsaufgabe den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, muss man sich möglichst frühzeitig mit der Vorsorge auseinandersetzen und gegebenenfalls heute schon Konsumausgaben reduzieren. Die so entstehenden Rückstellungen stehen zudem für die Zeit nach der Erwerbsaufgabe zur Verfügung und lassen einen entspannten Blick in die Zukunft zu. Reto Deflorin