Bus 121 bedient von Wädenswil aus das Spital Horgen. Für Busbenützer vom Ortsteil Oberort steht dort über die Seestrasse die Passarelle als Zugang zur Bushaltestelle zur Verfügung. Die Steilheit der Treppe macht das Benützen der Treppe für gehbehinderte Menschen oder auf den Rollstuhl angewiesene Personen jedoch unmöglich. Mit einer Unterschriftensammlung wollen Bürger aus der Au für eine Verlegung der Bushaltestelle kämpfen.
Die Bushaltestelle «Strandbad» der Linie 121 ist die einzige Bushaltestelle auf dem
Weg zum Bezirksspital Horgen, welche keinen Zugang für Rollstuhlfahrer, Menschen mit einer Behinderung oder mit Kinderwagen aufweist. Zwar führt eine Rampe über Strasse und Bahn zum Strandbad, der Zugang zur erwähnten Bushaltestelle ist jedoch nur über einen steilen Treppenabgang oder über die viel befahrene Seestrasse möglich. Kein Fussgängerstreifen schützt die Überquerer, zudem mündet an dieser Stelle auch die Rietliaustrasse in die Seestrasse.
Im Rahmen der Sanierung der Seestrasse (2013-14) machte die Initiantin Marianne Kolb die zuständigen Planer des Kantons auf diesen Missstand aufmerksam. Der Sachverhalt wurde abgeklärt, das Ansinnen wurde positiv aufgenommen. Es wurden Pläne für eine Verschiebung der Haltestelle, inklusive Schutzinsel in der Strassenmitte, angefertigt und die Vorarbeiten wurden im Zuge der Sanierung der Seestrasse vom Kanton bereits vorgenommen. So weit so gut – doch zur Errichtung der Bushaltestelle würden 240 m2 Land gebraucht, das im Besitz der Stadt Wädenswil ist. Es handelt sich dabei um das Areal mit den Schrebergärten zwischen MacDonalds und besagter Passarelle. Der Kanton hat für das benötigte Land bereits Kontakt mit der Stadt Wädenswil aufgenommen. Da wegen dieses Landabtausches nun aber das Anliegen der Initiantin ins Stocken geraten ist, hat sie den Weg der Unterschriftensammlung gewählt, um dem Anliegen mehr Gewicht zu verleihen. Innert kürzester Zeit kamen so 184 Unterschriften zusammen, vor allem von Anwohnern, aber auch von Quartierbesuchern sowie von weiteren Benützern der Bushaltestelle.
Diese Unterschriften nun wurden Ende März von einer Dreierdelegation, bestehend aus der Initiantin Marianne Kolb, Walter Brändli und Theo Forster übergeben. Forster ist ein Direktbetroffener: mit seiner behinderten Tochter ist er oft unterwegs ins Spital Horgen.
Seitens Stadt Wädenswil nahmen die Stadträte Heini Hauser (Planen und Bauen) sowie Peter Schuppli (Finanzen) die Unterschriften in Empfang. Marianne Kolb machte die Stadtvertreter darauf aufmerksam, dass bis 2024 gemäss eidgenössischem Gesetz alle Zugänge zum öffentlichen Verkehr behindertengerecht ausgebaut sein müssen. Die Zürcher Kantonsverfassung besage zudem, dass Menschen mit einer Behinderung Anspruch auf einen hindernisfreien Zugang zu öffentlichen Anlagen und Verkehrsmitteln haben, vorausgesetzt, dass die daraus entstehenden Kosten zumutbar sind. So führte sie weiter aus, dass der Stadt keine Kosten entstehen würden. Bereits liege ein Angebot des Kantons vor, das benötigte Land zu kaufen und den Ausbau zu bewerkstelligen.
Sie frage sich was die Stadt hindere, den Ausbau voranzutreiben – vor allem wo doch der Kanton die entsprechenden Aussparungen an der Seestrasse bereits bei der Sanierung miteinbezogen habe. «Müssen wir jetzt wirklich noch 10 Jahre warten, bis wir dann die baulichen Anpassungen erledigen müssen?», meinte die Initiantin, auf das Behindertengesetz anspielend.
Heini Hauser meinte dazu, dass das Problem bekannt und das Bedürfnis erkannt sei – es sei nicht so, dass die Stadt untätig gewesen ist.
Für den Bau der Haltestelle wäre die Abteilung Planen und Bauen zu ständig, für den benötigten Landabtausch die Immobilienabteilung. Der Stadt sei durchaus auch bewusst, dass bis 2023 die Aufrüstung der Haltestelle vollzogen sein müsse – daher habe der Stadtrat auch entsprechend Geld im Budget reserviert, meinte Hauser weiter.
Peter Schuppli machte darauf aufmerksam, dass für die betroffenen Schrebergärten eine Ersatzlösung gesucht werden müsse.
In der Zwischenzeit hat die Stadt dem Komitee innert eines halbes Jahres eine Antwort über das weitere Vorgehen versprochen.
Bus 121 bedient von Wädenswil aus das Spital Horgen. Für Busbenützer vom Ortsteil Oberort steht dort über die Seestrasse die Passarelle als Zugang zur Bushaltestelle zur Verfügung. Die Steilheit der Treppe macht das Benützen der Treppe für gehbehinderte Menschen oder auf den Rollstuhl angewiesene Personen jedoch unmöglich. Mit einer Unterschriftensammlung wollen Bürger aus der Au für eine Verlegung der Bushaltestelle kämpfen.
Die Bushaltestelle «Strandbad» der Linie 121 ist die einzige Bushaltestelle auf dem
Weg zum Bezirksspital Horgen, welche keinen Zugang für Rollstuhlfahrer, Menschen mit einer Behinderung oder mit Kinderwagen aufweist. Zwar führt eine Rampe über Strasse und Bahn zum Strandbad, der Zugang zur erwähnten Bushaltestelle ist jedoch nur über einen steilen Treppenabgang oder über die viel befahrene Seestrasse möglich. Kein Fussgängerstreifen schützt die Überquerer, zudem mündet an dieser Stelle auch die Rietliaustrasse in die Seestrasse.
Im Rahmen der Sanierung der Seestrasse (2013-14) machte die Initiantin Marianne Kolb die zuständigen Planer des Kantons auf diesen Missstand aufmerksam. Der Sachverhalt wurde abgeklärt, das Ansinnen wurde positiv aufgenommen. Es wurden Pläne für eine Verschiebung der Haltestelle, inklusive Schutzinsel in der Strassenmitte, angefertigt und die Vorarbeiten wurden im Zuge der Sanierung der Seestrasse vom Kanton bereits vorgenommen. So weit so gut – doch zur Errichtung der Bushaltestelle würden 240 m2 Land gebraucht, das im Besitz der Stadt Wädenswil ist. Es handelt sich dabei um das Areal mit den Schrebergärten zwischen MacDonalds und besagter Passarelle. Der Kanton hat für das benötigte Land bereits Kontakt mit der Stadt Wädenswil aufgenommen. Da wegen dieses Landabtausches nun aber das Anliegen der Initiantin ins Stocken geraten ist, hat sie den Weg der Unterschriftensammlung gewählt, um dem Anliegen mehr Gewicht zu verleihen. Innert kürzester Zeit kamen so 184 Unterschriften zusammen, vor allem von Anwohnern, aber auch von Quartierbesuchern sowie von weiteren Benützern der Bushaltestelle.
Diese Unterschriften nun wurden Ende März von einer Dreierdelegation, bestehend aus der Initiantin Marianne Kolb, Walter Brändli und Theo Forster übergeben. Forster ist ein Direktbetroffener: mit seiner behinderten Tochter ist er oft unterwegs ins Spital Horgen.
Seitens Stadt Wädenswil nahmen die Stadträte Heini Hauser (Planen und Bauen) sowie Peter Schuppli (Finanzen) die Unterschriften in Empfang. Marianne Kolb machte die Stadtvertreter darauf aufmerksam, dass bis 2024 gemäss eidgenössischem Gesetz alle Zugänge zum öffentlichen Verkehr behindertengerecht ausgebaut sein müssen. Die Zürcher Kantonsverfassung besage zudem, dass Menschen mit einer Behinderung Anspruch auf einen hindernisfreien Zugang zu öffentlichen Anlagen und Verkehrsmitteln haben, vorausgesetzt, dass die daraus entstehenden Kosten zumutbar sind. So führte sie weiter aus, dass der Stadt keine Kosten entstehen würden. Bereits liege ein Angebot des Kantons vor, das benötigte Land zu kaufen und den Ausbau zu bewerkstelligen.
Sie frage sich was die Stadt hindere, den Ausbau voranzutreiben – vor allem wo doch der Kanton die entsprechenden Aussparungen an der Seestrasse bereits bei der Sanierung miteinbezogen habe. «Müssen wir jetzt wirklich noch 10 Jahre warten, bis wir dann die baulichen Anpassungen erledigen müssen?», meinte die Initiantin, auf das Behindertengesetz anspielend.
Heini Hauser meinte dazu, dass das Problem bekannt und das Bedürfnis erkannt sei – es sei nicht so, dass die Stadt untätig gewesen ist.
Für den Bau der Haltestelle wäre die Abteilung Planen und Bauen zu ständig, für den benötigten Landabtausch die Immobilienabteilung. Der Stadt sei durchaus auch bewusst, dass bis 2023 die Aufrüstung der Haltestelle vollzogen sein müsse – daher habe der Stadtrat auch entsprechend Geld im Budget reserviert, meinte Hauser weiter.
Peter Schuppli machte darauf aufmerksam, dass für die betroffenen Schrebergärten eine Ersatzlösung gesucht werden müsse.
In der Zwischenzeit hat die Stadt dem Komitee innert eines halbes Jahres eine Antwort über das weitere Vorgehen versprochen.