Die Stadt Wädenswil legt eine Teilrevision ihrer Nutzungsplanung vor. Diese beinhaltet die Einführung eines neuen Zonentyps WG5 (fünfgeschossige Wohnzone mit Gewerbe) und Bestimmungen zur Gestaltungsplanpflicht «MEWA-Areal. Die geplante Teilrevision geht als erster Schritt in die öffentliche Auflage.
Die Zone WG5 ist aus Sicht des Stadtrats die zweckmässige Antwort auf den aktuellen siedlungspolitischen und städtebaulichen Wandel. Im Vordergrund stehen der haushälterische Umgang mit dem Boden und damit verbunden die Entwicklung nach innen.
Die neue Zone WG5 soll gezielt und punktuell zur Anwendung kommen. Konkret ist die Umzonung des Areals der Blattmann Metallwarenfabrik AG (MEWA) von der Industriezone A sowie den Zonen W3 und WG3 in die WG5-Zone vorgesehen. Das MEWA-Areal eignet sich aufgrund seiner zentrumsnahen Lage für eine Transformation vom Industrie- zu einem Wohn- und Gewerbegebiet. Bereits 2012 hat der Stadtrat das Potenzial erkannt und dieses Gebiet in seiner Räumlichen Entwicklungsstrategie als «Ort für stadtbildprägende Umstrukturierungen» verankert.
Zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Überbauung wird das Areal zusätzlich mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Besondere Anforderungen werden unter anderem gestellt an die Freiräume, die Nutzweise mit Publikumsverkehr und die Überbauungsstruktur. Die privaten Grundeigentümer werden den Gestaltungsplan erstellen, wenn die Umzonung genehmigt ist.
Die Revisionsunterlagen liegen seit 25. Juli 2014 für 60 Tagen bei Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil auf. Jede/jeder kann sich schriftlich äussern. Die Eingaben werden ausgewertet und fliessen in die definitive Revisionsvorlage ein. Diese wird dem Gemeinderat (Parlament) vorgelegt.
Der Stadtrat ist überzeugt, dass die vorliegende Teilrevision der Nutzungsplanung zweckmässig und angemessen ist für die zukunftsweisende Entwicklung von Wädenswil.(w)
Die Stadt Wädenswil legt eine Teilrevision ihrer Nutzungsplanung vor. Diese beinhaltet die Einführung eines neuen Zonentyps WG5 (fünfgeschossige Wohnzone mit Gewerbe) und Bestimmungen zur Gestaltungsplanpflicht «MEWA-Areal. Die geplante Teilrevision geht als erster Schritt in die öffentliche Auflage.
Die Zone WG5 ist aus Sicht des Stadtrats die zweckmässige Antwort auf den aktuellen siedlungspolitischen und städtebaulichen Wandel. Im Vordergrund stehen der haushälterische Umgang mit dem Boden und damit verbunden die Entwicklung nach innen.
Die neue Zone WG5 soll gezielt und punktuell zur Anwendung kommen. Konkret ist die Umzonung des Areals der Blattmann Metallwarenfabrik AG (MEWA) von der Industriezone A sowie den Zonen W3 und WG3 in die WG5-Zone vorgesehen. Das MEWA-Areal eignet sich aufgrund seiner zentrumsnahen Lage für eine Transformation vom Industrie- zu einem Wohn- und Gewerbegebiet. Bereits 2012 hat der Stadtrat das Potenzial erkannt und dieses Gebiet in seiner Räumlichen Entwicklungsstrategie als «Ort für stadtbildprägende Umstrukturierungen» verankert.
Zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Überbauung wird das Areal zusätzlich mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Besondere Anforderungen werden unter anderem gestellt an die Freiräume, die Nutzweise mit Publikumsverkehr und die Überbauungsstruktur. Die privaten Grundeigentümer werden den Gestaltungsplan erstellen, wenn die Umzonung genehmigt ist.
Die Revisionsunterlagen liegen seit 25. Juli 2014 für 60 Tagen bei Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil auf. Jede/jeder kann sich schriftlich äussern. Die Eingaben werden ausgewertet und fliessen in die definitive Revisionsvorlage ein. Diese wird dem Gemeinderat (Parlament) vorgelegt.
Der Stadtrat ist überzeugt, dass die vorliegende Teilrevision der Nutzungsplanung zweckmässig und angemessen ist für die zukunftsweisende Entwicklung von Wädenswil.(w)