«Geschlossen wegen Familie Ryser und anderen Behörden». Mit diesen Worten begründeten die Mieter der Bäckerei La Tradition an der Zugerstrasse 22 die Geschäftsaufgabe. Der Wädenswiler Anzeiger konnte nun persönlich mit dem Vermieter sprechen.
Innerhalb von zwei Jahren haben zwei unterschiedliche Mieter ihres Ladenlokals den Bettel hingeschmissen. Wie erklären Sie sich das?
Ulrich Ryser: Ich bin kein böser Vermieter, wenn Sie das sagen wollen. Ich habe das Gefühl, dass ich meine Räumlichkeiten – Ladenlokal, Bäckerei, Konditorei, Tiefkühler, diverse Geräte und Materialien – mit einem Zins von CHF 2050.00 inkl. Wasser pro Monat zu einem fairen Preis vermiete.
Woran liegt es dann?
Wir haben nach 32 Jahren – im Alter von über 70 Jahren – unser Lebenswerk übergeben. Bei der Holzofenbäckerei durften wir noch etwas mithelfen. Es war uns sehr wichtig, dass die Familie Vujic unseren Erfolg sowie unsere Produktequalität weiterführen kann, deshalb haben wir ihnen sehr viele Tipps und Ratschläge gegeben. Ich denke, wir haben es zu gut gemeint und uns zu sehr eingemischt.
Wenn Sie Ihre Fehler erkannt haben, warum haben die «La Tradition»-Mieter mit der fast gleichen Begründung das Geschäft geschlossen?
In diesem Fall haben mir Freunde vorgeworfen, dass ich zu wenig kommuniziert hätte. Beispielsweise, haben die beiden Mieter unseren Parkplatz als Café genutzt, obwohl dieses nicht im Mietvertrag enthalten ist und sie dafür keine Miete zahlten. Ich fand das eigentlich eine gute Idee und wollte ihnen keine Steine in den Weg legen. Als sie dann aber auf nicht gemieteter Fläche im Haus eine Mauer gebaut haben, so dass wir nicht mehr zu unserer Waschküche gelangen konnten, und ohne mein Wissen eine Baubewilligung eingereicht haben, um den Parkplatz umzunutzen, da ist mir der Kragen geplatzt.
Was haben Sie getan?
Ich habe gegen die Baubewilligung beim Baurekursgericht Rekurs eingereicht.
Soweit mir bekannt ist, braucht es bei Baubewilligungen immer auch die Unterschrift vom Eigentümer des Hauses. Mit dieser Meinungsänderung haben Sie Ihre Mieter aber ganz schön ins Messer laufen lassen.
Das Bauamt hat die Bewilligung ohne mein Wissen und ohne meine Unterschrift erteilt. Anscheinend kann jeder Bürger in Wädenswil eine Baubewilligung einreichen – ist sie konform, wird sie bewilligt. Diese Aussage wurde mir und einem Familienmitglied vom Wädenswiler Bauamt sowie dem Baurekursgericht bestätigt.
Das mag ein Streitpunkt sein, aber die Mieter von «La Tradition» begründen die Geschäftsaufgabe vor allem mit Auflagen vom Lebensmittelinspektorat, die sie wegen Ihnen nicht einhalten konnten.
Ich habe am 14. März 2013, also bevor die neuen Mieter das Ladenlokal übernommen haben, bei der zuständigen Lebensmittelkontrolleurin abgeklärt, was für Auflagen noch einzuhalten sind (Mailverkehr liegt der Redaktion vor). Weitere Auflagen wurden mir nie vorgelegt – wie kann ich mich um etwas kümmern, von dem ich nichts weiss.
Wie geht es nun weiter?
Das wird wohl ein Gericht klären müssen.
«Geschlossen wegen Familie Ryser und anderen Behörden». Mit diesen Worten begründeten die Mieter der Bäckerei La Tradition an der Zugerstrasse 22 die Geschäftsaufgabe. Der Wädenswiler Anzeiger konnte nun persönlich mit dem Vermieter sprechen.
Innerhalb von zwei Jahren haben zwei unterschiedliche Mieter ihres Ladenlokals den Bettel hingeschmissen. Wie erklären Sie sich das?
Ulrich Ryser: Ich bin kein böser Vermieter, wenn Sie das sagen wollen. Ich habe das Gefühl, dass ich meine Räumlichkeiten – Ladenlokal, Bäckerei, Konditorei, Tiefkühler, diverse Geräte und Materialien – mit einem Zins von CHF 2050.00 inkl. Wasser pro Monat zu einem fairen Preis vermiete.
Woran liegt es dann?
Wir haben nach 32 Jahren – im Alter von über 70 Jahren – unser Lebenswerk übergeben. Bei der Holzofenbäckerei durften wir noch etwas mithelfen. Es war uns sehr wichtig, dass die Familie Vujic unseren Erfolg sowie unsere Produktequalität weiterführen kann, deshalb haben wir ihnen sehr viele Tipps und Ratschläge gegeben. Ich denke, wir haben es zu gut gemeint und uns zu sehr eingemischt.
Wenn Sie Ihre Fehler erkannt haben, warum haben die «La Tradition»-Mieter mit der fast gleichen Begründung das Geschäft geschlossen?
In diesem Fall haben mir Freunde vorgeworfen, dass ich zu wenig kommuniziert hätte. Beispielsweise, haben die beiden Mieter unseren Parkplatz als Café genutzt, obwohl dieses nicht im Mietvertrag enthalten ist und sie dafür keine Miete zahlten. Ich fand das eigentlich eine gute Idee und wollte ihnen keine Steine in den Weg legen. Als sie dann aber auf nicht gemieteter Fläche im Haus eine Mauer gebaut haben, so dass wir nicht mehr zu unserer Waschküche gelangen konnten, und ohne mein Wissen eine Baubewilligung eingereicht haben, um den Parkplatz umzunutzen, da ist mir der Kragen geplatzt.
Was haben Sie getan?
Ich habe gegen die Baubewilligung beim Baurekursgericht Rekurs eingereicht.
Soweit mir bekannt ist, braucht es bei Baubewilligungen immer auch die Unterschrift vom Eigentümer des Hauses. Mit dieser Meinungsänderung haben Sie Ihre Mieter aber ganz schön ins Messer laufen lassen.
Das Bauamt hat die Bewilligung ohne mein Wissen und ohne meine Unterschrift erteilt. Anscheinend kann jeder Bürger in Wädenswil eine Baubewilligung einreichen – ist sie konform, wird sie bewilligt. Diese Aussage wurde mir und einem Familienmitglied vom Wädenswiler Bauamt sowie dem Baurekursgericht bestätigt.
Das mag ein Streitpunkt sein, aber die Mieter von «La Tradition» begründen die Geschäftsaufgabe vor allem mit Auflagen vom Lebensmittelinspektorat, die sie wegen Ihnen nicht einhalten konnten.
Ich habe am 14. März 2013, also bevor die neuen Mieter das Ladenlokal übernommen haben, bei der zuständigen Lebensmittelkontrolleurin abgeklärt, was für Auflagen noch einzuhalten sind (Mailverkehr liegt der Redaktion vor). Weitere Auflagen wurden mir nie vorgelegt – wie kann ich mich um etwas kümmern, von dem ich nichts weiss.
Wie geht es nun weiter?
Das wird wohl ein Gericht klären müssen.