Die SP erachte die Chancen für den geplanten Golfpark bei den Wädenswiler Stimmbürgern als gering, schreibt sie in einer Medienmitteilung. Die Nachteile überwiegen die Vorteile bei weitem, darum habe die SP Wädenswil eine Einwendung gegen die Teilrevision des regionalen Richtplans eingereicht, heisst es weiter.
Da der Golfpark zudem eine Volksabstimmung in Wädenswil kaum bestehen würde, plädiere die SP Wädenswil für einen Übungsabbruch. Zu diesem Zweck hat sie bei der Planungsgruppe Zimmerberg eine Einwendung gegen die Teilrevision des regionalen Richtplans betreffend Erholungsgebiet C eingereicht. Zusammenfassend meint die SP Wädenswil: Für den Golfpark spreche wenig, dagegen viel. Darum setzt sich die SP gegen dieses Projekt ein.
Die SP erachte die Chancen für den geplanten Golfpark bei den Wädenswiler Stimmbürgern als gering, schreibt sie in einer Medienmitteilung. Die Nachteile überwiegen die Vorteile bei weitem, darum habe die SP Wädenswil eine Einwendung gegen die Teilrevision des regionalen Richtplans eingereicht, heisst es weiter.
Da der Golfpark zudem eine Volksabstimmung in Wädenswil kaum bestehen würde, plädiere die SP Wädenswil für einen Übungsabbruch. Zu diesem Zweck hat sie bei der Planungsgruppe Zimmerberg eine Einwendung gegen die Teilrevision des regionalen Richtplans betreffend Erholungsgebiet C eingereicht. Zusammenfassend meint die SP Wädenswil: Für den Golfpark spreche wenig, dagegen viel. Darum setzt sich die SP gegen dieses Projekt ein.