Im November 2011 wurde die Initiative «Zürisee für alli» zurückgezogen, nachdem der Kantonsrat im August des gleichen Jahres einen Gegenvorschlag beschlossen hatte. Der Regierungsrat legt nun innert Jahresfrist dem Kantonsrat eine Gesetzesänderung zur Umsetzung des Gegenvorschlags vor.
Dieser sieht vor, dass jährlich mindestens sechs Millionen Franken für den Bau von Uferwegen im Budget vorgesehen werden, zwei Drittel davon für den Uferweg am Zürichsee. Zudem sollen sich gemäss Gegenvorschlag die Standortgemeinden mit 20 Prozent an den Kosten beteiligen.
Mit Beschluss vom 29. August 2011 lehnte der Kantonsrat die Volksinitiative «Zürisee für alli» ab und beschloss einen Gegenvorschlag in der Form der allgemeinen Anregung. Die Initiative wurde daraufhin zurückgezogen. Der Gegenvorschlag des Kantonsrates hat folgenden Wortlaut: «Das Strassengesetz ist dahingehend zu ergänzen, dass bis zur Fertigstellung des Uferwegnetzes jährlich der Betrag von mindestens sechs Millionen Franken für den Bau von Uferwegen entlang der Zürcher Seen und Flüsse vorzusehen ist. Mindestens zwei Drittel dieses Betrags sind für den Bau der Zürichsee-Uferwege einzusetzen. Die Standortgemeinden sollen sich im Verhältnis zum Mehrwert an den Kosten beteiligen.»
Die im Frühjahr 2012 bei Parteien, Verbänden und den Zürcher Gemeinden und Städten vom Regierungsrat durchgeführte Vernehmlassung der Gesetzesvorlage ergab ein kontroverses Ergebnis. Während die einen den Entwurf aus grundsätzlichen Überlegungen ablehnten, fand er bei anderen klare Zustimmung. Insbesondere die Umsetzung der im Gegenvorschlag vorgegebenen Beteiligung der Standortgemeinden nach Massgabe des Mehrwerts stiess auf unterschiedliche Reaktionen. Gemäss dem Gegenvorschlag soll die Beteiligung der Gemeinden an den eigentlichen Wegbaukosten die Regel sein. Die in einigen Stellungnahmen stattdessen verlangte freiwillige Finanzierung von zusätzlichen Ausgestaltungen bzw. Ausrüstungen von Uferabschnitten durch die Gemeinden würde nach Auffassung des Regierungsrats den vom Kantonsrat beschlossenen Gegenvorschlag nicht umsetzen.
Der Regierungsrat beschränkt die kommunale Kostenbeteiligung auf attraktivitätssteigernde Wegabschnitte im oder angrenzend an das Siedlungsgebiet, die zudem in unmittelbarer Nähe des Ufers verlaufen oder die Erschliessung öffentlicher Anlagen am Gewässer verbessern. Der Regierungsrat schlägt für die Planung und den Bau von solchen Wegabschnitten eine pauschale Kostenbeteiligung von 20 Prozent vor. Von der Kostenbeteiligung durch die Gemeinden ausgenommen sind die Landerwerbskosten; diese trägt vollumfänglich der Kanton.
Im November 2011 wurde die Initiative «Zürisee für alli» zurückgezogen, nachdem der Kantonsrat im August des gleichen Jahres einen Gegenvorschlag beschlossen hatte. Der Regierungsrat legt nun innert Jahresfrist dem Kantonsrat eine Gesetzesänderung zur Umsetzung des Gegenvorschlags vor.
Dieser sieht vor, dass jährlich mindestens sechs Millionen Franken für den Bau von Uferwegen im Budget vorgesehen werden, zwei Drittel davon für den Uferweg am Zürichsee. Zudem sollen sich gemäss Gegenvorschlag die Standortgemeinden mit 20 Prozent an den Kosten beteiligen.
Mit Beschluss vom 29. August 2011 lehnte der Kantonsrat die Volksinitiative «Zürisee für alli» ab und beschloss einen Gegenvorschlag in der Form der allgemeinen Anregung. Die Initiative wurde daraufhin zurückgezogen. Der Gegenvorschlag des Kantonsrates hat folgenden Wortlaut: «Das Strassengesetz ist dahingehend zu ergänzen, dass bis zur Fertigstellung des Uferwegnetzes jährlich der Betrag von mindestens sechs Millionen Franken für den Bau von Uferwegen entlang der Zürcher Seen und Flüsse vorzusehen ist. Mindestens zwei Drittel dieses Betrags sind für den Bau der Zürichsee-Uferwege einzusetzen. Die Standortgemeinden sollen sich im Verhältnis zum Mehrwert an den Kosten beteiligen.»
Die im Frühjahr 2012 bei Parteien, Verbänden und den Zürcher Gemeinden und Städten vom Regierungsrat durchgeführte Vernehmlassung der Gesetzesvorlage ergab ein kontroverses Ergebnis. Während die einen den Entwurf aus grundsätzlichen Überlegungen ablehnten, fand er bei anderen klare Zustimmung. Insbesondere die Umsetzung der im Gegenvorschlag vorgegebenen Beteiligung der Standortgemeinden nach Massgabe des Mehrwerts stiess auf unterschiedliche Reaktionen. Gemäss dem Gegenvorschlag soll die Beteiligung der Gemeinden an den eigentlichen Wegbaukosten die Regel sein. Die in einigen Stellungnahmen stattdessen verlangte freiwillige Finanzierung von zusätzlichen Ausgestaltungen bzw. Ausrüstungen von Uferabschnitten durch die Gemeinden würde nach Auffassung des Regierungsrats den vom Kantonsrat beschlossenen Gegenvorschlag nicht umsetzen.
Der Regierungsrat beschränkt die kommunale Kostenbeteiligung auf attraktivitätssteigernde Wegabschnitte im oder angrenzend an das Siedlungsgebiet, die zudem in unmittelbarer Nähe des Ufers verlaufen oder die Erschliessung öffentlicher Anlagen am Gewässer verbessern. Der Regierungsrat schlägt für die Planung und den Bau von solchen Wegabschnitten eine pauschale Kostenbeteiligung von 20 Prozent vor. Von der Kostenbeteiligung durch die Gemeinden ausgenommen sind die Landerwerbskosten; diese trägt vollumfänglich der Kanton.