Feuilleton Wädenswil

BVG – Mindestzins und Umwandlungssatz

Beide Begriffe stehen im Zusammenhang mit der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG). Der BVG-Mindestzinssatz ist die tiefste Verzinsungsbasis zu der die Schweizer Pensionskassen das Altersguthaben ihrer Versicherten verzinsen müssen. Dieser Mindestsatz wird vom Bundesrat festgelegt und darf nur in Ausnahmefällen, wenn die finanzielle Lage der Pensionskasse dies erfordert, unterschritten werden.
Vorgegeben wird dieser Mindestzinssatz von der Eidg. Kommission für berufliche Vorsorge. Diese schliesst in ihre Berechnungsmethode Anlagen mit verschiedenen Risiken ein, wobei als Grundlage der langfristige Durchschnitt der Rendite von Bundesobligationen dient. Bundesobligationen gelten als risikolos – entsprechend tief ist die Verzinsung, derzeit 0,60 %.
Mit dem Umwandlungssatz wird das Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung in eine lebenslänglich garantierte, jährliche Altersrente umgewandelt. Bei der Berechnung des Umwandlungssatzes werden die Lebenserwartung der Rentner und die Verzinsung des Kapitals berücksichtigt. Beim ab 2014 geltenden Satz von 6,8 % ergibt ein Alterskapital von Fr. 100 000.– eine jährliche Rente von Fr. 6 800.–. Ursprünglich lag dieser bei 7,2 % und wurde aufgrund höherer Lebenserwartung und tieferer Zinsen stufenweise gesenkt.
So hat der Mindestzinssatz einen direkten Einfluss auf die Berechnung der Renten und gibt daher immer wieder Anlass zu Diskussionen. Die Eidg. Kommission hat sich vor einigen Tagen für einen unveränderten Mindestzinssatz für das Jahr 2013 ausgesprochen und empfiehlt dem Bundesrat den bisherigen Satz von 1,5 % beizubehalten. In der Begründung heisst es, die Mitglieder der Kommission hätten sich angesichts hoher Schwankungen an den Finanzmärkten und zahlreicher Kassen in Unterdeckung für Stabilität ausgesprochen. Es herrsche zurzeit keine Inflation, so dass 1,5 % eine angemessene Verzinsung darstellten. Dies ist in der Tat ein wichtiger Faktor, denn wenn die Teuerung höher als die Mindestverzinsung ist, können sich die Vorsorgenehmer in Zukunft weniger kaufen.
In diesem Zusammenhang steht ein Brief des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes an das BA für Sozialversicherung vom 30. August 2012, in dem er für das Jahr 2013 einen Mindestzinssatz von 2,5 % fordert. Die Aktienmärkte hätten in den letzten 12 Monaten so stark zugelegt, dass die Pensionskassen davon profitiert hätten. Der Schweizerische Versicherungsverband hingegen meint, aufgrund allgemein tiefer Zinsen und der schlechten Lage einiger Pensionskassen sei der Zinssatz auf 1 % zu senken; grundsätzlich fordert er den Mindestzinssatz zu entpolitisieren und eine nachvollziehbare Formel für die Berechnung einzuführen.
Eine Umfrage von «Swisscanto», einem Gemeinschaftsunternehmen von 24 Kantonalbanken, im Mai dieses Jahres hat aufgezeigt, dass sich im Jahre 2011 die Renditen im Bereich von – 2,5 % und + 2,5 % bewegten, und dass nur 46 % der angefragten Pensionskassen ein positives Ergebnis erzielten konnten. Das Gesamtvermögen der Versicherten ist aufgrund der Vorsorgeverpflichtungen, welche mit höheren Zinsen rechnen, weiter geschrumpft.
Die Herausforderung für die Pensionskassen liegt darin, bei tiefen Zinsen (Bundesobligationen) diese Mindestverzinsung zu erreichen was jedoch nur mit dem Eingehen von höheren Risiken, z.B. Aktien und Rohstoffe, erreicht werden kann. Im heutigen wirtschaftlichen Umfeld sind die Aussichten gering, die geforderte Sollverzinsung zu erreichen. Die Pensionskassen-Verwalter stehen vor der schwierigen Aufgabe, mit einem angemessenen Anlagenkorb unsere Pensionsansprüche auch in Zukunft zu garantieren.
Marco Heldner ist eidg. dipl. Bankfachmann und betreibt in Wädenswil ein Vermögensverwaltungs- und Treuhandbüro.

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