Eine Blitzschutzanlage wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers installiert. Für private Bauten gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.
Der Entscheid, das Eigenheim mit einer Blitzschutzanlage auszurüsten, entspringt dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis. Genauso wie man sich zum Beispiel für eine Alarmanlage entscheidet. Darin liegt auch der Grund, dass über 90% aller Gebäude in der Schweiz keinen Blitzschutz haben. Erstaunlich hingegen ist die Tatsache, dass die meisten Eigentümer dies nicht wissen oder sogar der Meinung sind, das neue Heim sei «sicher» mit Blitzschutz ausgerüstet!
Prüfen Sie selbst nach! Finden Sie auf Ihrem Dach keine Fangleiterdrähte und Klemmen an der Dachrinne oder am Dachwasserablaufrohr keine Kontaktbriden (siehe Bilder Seite 13), so ist Ihr Haus nicht gegen Blitzschlag geschützt.
So kommen Sie zu einer Blitzschutzanlage
Bei der Hausplanung müssen Sie als Bauherr vom Architekt die Ausschreibung der Blitzschutzanlage ausdrücklich verlangen. Da die Erdung für die Elektroinstallation obligatorisch erstellt werden muss, entstehen nur geringe Mehrkosten für die Blitzschutzanlage. In der Regel weniger als 0.5% der Bausumme.
Soll ein bestehendes Haus mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet werden, ist der Blitzschutzfachmann – meistens der Spengler – der richtige Ansprechpartner. Er wird aufgrund der aktuellen Normen und Richtlinien die Anlage fachgerecht planen und ein Angebot ausarbeiten.
Blitzschutzpflicht für öffentliche Bauten
Die Statistik der kantonalen Gebäudeversicherungen spricht eine klare Sprache: Es gibt seit Jahrzehnten keine nennenswerten Schadenfälle an Gebäuden, die mit einer fachmännisch ausgeführten Blitzschutzanlage ausgerüstet sind. Wo grosse Sach- oder Personenschäden zu erwarten sind, ist deshalb der Blitzschutz in der Schweiz gesetzliche Pflicht: Schulen, Spitäler, Hochhäuser, Bauernhäuser, Museen, Hotels und Kirchen gehören in diese Kategorie.
Geprüftes Material und professionelle Montage
Die Blitzschutznorm SEV 4022 und die VKF-Brandschutzrichtlinie bilden die verbindliche Grundlage für Planung, Installation und Kontrolle von Blitzschutzanlagen. Basierend auf den aktuellsten technischen Erkenntnissen, ist der Blitzschutz Teil der Gebäudesicherheitstechnik (Brandschutz). Von entscheidender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass ausschliesslich geprüftes, blitzschlagtaugliches Material eingesetzt werden darf. Diese Blitzschutzbauteile müssen höchste mechanische, korrosions- und elektrotechnische Anforderungen erfüllen und mehrere Blitzschläge ohne Ausfall überstehen.
Mythos Blitz
Das Naturphänomen Blitz beschäftigt die Menschheit seit Jahrtausenden. Obwohl die Entstehung heute wissenschaftlich erklärt werden kann, ranken sich Geschichten und Irrglauben rund um den Blitz. Ein zentraler Irrtum ist die landläufige Meinung, dass sich der Blitz seinen Weg «sucht» und vor allem in hohe Berggipfel, allein stehende Bäume, Türme, Seen, elektrische Leitungen und hohe Gebäude einschlägt. Solche exponierte Einschlagstellen werden zwar bevorzugt, aber die Erfahrung zeigt, dass Blitze völlig unberechenbar sind und nach dem Zufallsprinzip überall einschlagen können. Also auch direkt neben einem hohen Turm oder unmittelbar neben einem grossen Baum. Es ist durchaus auch möglich, dass Blitze mehrmals am gleichen Ort einschlagen. In das Reich der Legenden gehört auch die Befürchtung, dass Blitzableiter den Blitz «anziehen». Die Blitzschutzanlage leitet den Blitz ab und verhindert so eine Personengefährdung oder einen Brand, wenn der Blitz in das geschützte Gebäude einschlägt.
Wie gross ist die Chance eines Volltreffers?
In der Schweiz sind im Jura, in der Voralpenregion und im Tessin besonders viele Blitzeinschläge zu verzeichnen. Zudem gibt es in allen Regionen bekannte Gewitterzüge. Die Gefahr ist flächendeckend. In der Schweiz schlagen statistisch gesehen jedes Jahr 5 Blitze pro Quadratkilometer ein – Tendenz steigend. Dieser statistische Wert basiert auf den Auswertungen des europäischen Blitzortungssystems. Dieses erfasst jeden Blitz nach Position und Stärke und ist die Informationsbasis der Versicherer. Durch Blitzschlag an Gebäuden werden jährlich rund 8 000 Schadenfälle mit Kostenfolge in Millionenhöhe registriert. Der Verlust von Hab und Gut durch Blitzschlag ist in der Schweiz durch die Feuer- und Sachversicherer abgedeckt. Das immaterielle Leid, welches ein teilweise oder vollständig abgebranntes Heim nach sich zieht, lässt sich jedoch nicht mit Zahlen und Ziffern berechnen. Durch Blitzschlag verursachte Gebäudeschäden sind unnötig. Eine normgerecht erstellte Blitzschutzanlage schützt die Liegenschaft und ihre Bewohner sicher vor den zerstörerischen Kräften des Blitzschlags
Die Urgewalt des Blitzschlages zeigt sich an den Folgen.
Wo der Blitz einschlägt, hinterlässt er immer Spuren der Zerstörung. Häufig wird ein Brand durch Blitzschlag ausgelöst. Bei der Einschlagstelle kann es bis zu 30 000 Grad Celsius heiss werden. Entladungen von vielen tausend Ampère setzen entzündliche Stoffe explosionsartig in Brand. Ebenfalls weiss man um die sprengende Wirkung des Blitzschlags, welche Kamine und ganze Hausfassaden einstürzen lässt. Bei der dritten Schadengruppe führen Überspannungen in Strom-, Telefon- oder Datenleitungen zur Beschädigung oder vollständigen Zerstörung von elektronischen Geräten und Anlagen.
Wie funktioniert die Blitzschutzanlage?
Die fachgerecht installierte Blitzschutzanlage umfasst Schutzmassnahmen an der Gebäudehülle und im Innern des Gebäudes (siehe Bild Blitzschutzsystem). Der äussere Blitzschutz besteht aus Fangleitungen auf dem Gebäudedach und Ableitungen an der Fassade. Diese leiten den Blitzstrom zum sogenannten Erder. Der Erder ist beim Neubau für die elektrischen Installationen obligatorisch und wird ins Fundament gegossen. Bei frühzeitiger Absprache vor Baubeginn kann dieser Erder gleichzeitig auch für den Blitzschutz verwendet werden. Ist bei älteren Gebäuden kein Erder vorhanden, wird um das zu schützende Objekt eine Ringleitung aus Kupferdraht in den Boden eingelegt oder es kommen sogenannte Tiefenerder zum Einsatz. Der innere Blitzschutz besteht aus Potentialausgleich und Überspannungsschutz, welche die durch den Blitzschlag verursachten Überspannungen in den Leitungen und Installationen ebenfalls zum Erder ableiten.
Wichtig für private Liegenschaftsbesitzer:
• Der Blitz kann überall mit verheerenden Folgen einschlagen. Eine professionelle Blitzschutzanlage schützt Gebäude und Bewohner.
• Ein bestehendes Haus kann mit einer Blitzschutzanlage nachgerüstet werden. Lassen Sie sich durch einen spezialisierten Blitzschutz-Fachmann beraten.
• Erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer kantonalen Gebäudeversicherung nach den Bedingungen für Subventionen oder Prämienrabatte.
• Planen Sie bei Neubauten den Blitzschutz rechtzeitig ein, damit Sie den Erder für die elektrischen Installationen gleichzeitig auch für die Blitzschutzanlage benutzen können.
Die ausgebildeten Fachleute der
Geiger AG geben gerne Auskunft:
Felix Bischof, dipl. Spenglermeister,
Alex Monteil, dipl. Spenglerpolier.
Geiger AG, Postfach, 8820 Wädenswil, Telefon 044 787 08 08,
E-Mail felix.bischof@geigerag.ch
Eine Blitzschutzanlage wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers installiert. Für private Bauten gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.
Der Entscheid, das Eigenheim mit einer Blitzschutzanlage auszurüsten, entspringt dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis. Genauso wie man sich zum Beispiel für eine Alarmanlage entscheidet. Darin liegt auch der Grund, dass über 90% aller Gebäude in der Schweiz keinen Blitzschutz haben. Erstaunlich hingegen ist die Tatsache, dass die meisten Eigentümer dies nicht wissen oder sogar der Meinung sind, das neue Heim sei «sicher» mit Blitzschutz ausgerüstet!
Prüfen Sie selbst nach! Finden Sie auf Ihrem Dach keine Fangleiterdrähte und Klemmen an der Dachrinne oder am Dachwasserablaufrohr keine Kontaktbriden (siehe Bilder Seite 13), so ist Ihr Haus nicht gegen Blitzschlag geschützt.
So kommen Sie zu einer Blitzschutzanlage
Bei der Hausplanung müssen Sie als Bauherr vom Architekt die Ausschreibung der Blitzschutzanlage ausdrücklich verlangen. Da die Erdung für die Elektroinstallation obligatorisch erstellt werden muss, entstehen nur geringe Mehrkosten für die Blitzschutzanlage. In der Regel weniger als 0.5% der Bausumme.
Soll ein bestehendes Haus mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet werden, ist der Blitzschutzfachmann – meistens der Spengler – der richtige Ansprechpartner. Er wird aufgrund der aktuellen Normen und Richtlinien die Anlage fachgerecht planen und ein Angebot ausarbeiten.
Blitzschutzpflicht für öffentliche Bauten
Die Statistik der kantonalen Gebäudeversicherungen spricht eine klare Sprache: Es gibt seit Jahrzehnten keine nennenswerten Schadenfälle an Gebäuden, die mit einer fachmännisch ausgeführten Blitzschutzanlage ausgerüstet sind. Wo grosse Sach- oder Personenschäden zu erwarten sind, ist deshalb der Blitzschutz in der Schweiz gesetzliche Pflicht: Schulen, Spitäler, Hochhäuser, Bauernhäuser, Museen, Hotels und Kirchen gehören in diese Kategorie.
Geprüftes Material und professionelle Montage
Die Blitzschutznorm SEV 4022 und die VKF-Brandschutzrichtlinie bilden die verbindliche Grundlage für Planung, Installation und Kontrolle von Blitzschutzanlagen. Basierend auf den aktuellsten technischen Erkenntnissen, ist der Blitzschutz Teil der Gebäudesicherheitstechnik (Brandschutz). Von entscheidender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass ausschliesslich geprüftes, blitzschlagtaugliches Material eingesetzt werden darf. Diese Blitzschutzbauteile müssen höchste mechanische, korrosions- und elektrotechnische Anforderungen erfüllen und mehrere Blitzschläge ohne Ausfall überstehen.
Mythos Blitz
Das Naturphänomen Blitz beschäftigt die Menschheit seit Jahrtausenden. Obwohl die Entstehung heute wissenschaftlich erklärt werden kann, ranken sich Geschichten und Irrglauben rund um den Blitz. Ein zentraler Irrtum ist die landläufige Meinung, dass sich der Blitz seinen Weg «sucht» und vor allem in hohe Berggipfel, allein stehende Bäume, Türme, Seen, elektrische Leitungen und hohe Gebäude einschlägt. Solche exponierte Einschlagstellen werden zwar bevorzugt, aber die Erfahrung zeigt, dass Blitze völlig unberechenbar sind und nach dem Zufallsprinzip überall einschlagen können. Also auch direkt neben einem hohen Turm oder unmittelbar neben einem grossen Baum. Es ist durchaus auch möglich, dass Blitze mehrmals am gleichen Ort einschlagen. In das Reich der Legenden gehört auch die Befürchtung, dass Blitzableiter den Blitz «anziehen». Die Blitzschutzanlage leitet den Blitz ab und verhindert so eine Personengefährdung oder einen Brand, wenn der Blitz in das geschützte Gebäude einschlägt.
Wie gross ist die Chance eines Volltreffers?
In der Schweiz sind im Jura, in der Voralpenregion und im Tessin besonders viele Blitzeinschläge zu verzeichnen. Zudem gibt es in allen Regionen bekannte Gewitterzüge. Die Gefahr ist flächendeckend. In der Schweiz schlagen statistisch gesehen jedes Jahr 5 Blitze pro Quadratkilometer ein – Tendenz steigend. Dieser statistische Wert basiert auf den Auswertungen des europäischen Blitzortungssystems. Dieses erfasst jeden Blitz nach Position und Stärke und ist die Informationsbasis der Versicherer. Durch Blitzschlag an Gebäuden werden jährlich rund 8 000 Schadenfälle mit Kostenfolge in Millionenhöhe registriert. Der Verlust von Hab und Gut durch Blitzschlag ist in der Schweiz durch die Feuer- und Sachversicherer abgedeckt. Das immaterielle Leid, welches ein teilweise oder vollständig abgebranntes Heim nach sich zieht, lässt sich jedoch nicht mit Zahlen und Ziffern berechnen. Durch Blitzschlag verursachte Gebäudeschäden sind unnötig. Eine normgerecht erstellte Blitzschutzanlage schützt die Liegenschaft und ihre Bewohner sicher vor den zerstörerischen Kräften des Blitzschlags
Die Urgewalt des Blitzschlages zeigt sich an den Folgen.
Wo der Blitz einschlägt, hinterlässt er immer Spuren der Zerstörung. Häufig wird ein Brand durch Blitzschlag ausgelöst. Bei der Einschlagstelle kann es bis zu 30 000 Grad Celsius heiss werden. Entladungen von vielen tausend Ampère setzen entzündliche Stoffe explosionsartig in Brand. Ebenfalls weiss man um die sprengende Wirkung des Blitzschlags, welche Kamine und ganze Hausfassaden einstürzen lässt. Bei der dritten Schadengruppe führen Überspannungen in Strom-, Telefon- oder Datenleitungen zur Beschädigung oder vollständigen Zerstörung von elektronischen Geräten und Anlagen.
Wie funktioniert die Blitzschutzanlage?
Die fachgerecht installierte Blitzschutzanlage umfasst Schutzmassnahmen an der Gebäudehülle und im Innern des Gebäudes (siehe Bild Blitzschutzsystem). Der äussere Blitzschutz besteht aus Fangleitungen auf dem Gebäudedach und Ableitungen an der Fassade. Diese leiten den Blitzstrom zum sogenannten Erder. Der Erder ist beim Neubau für die elektrischen Installationen obligatorisch und wird ins Fundament gegossen. Bei frühzeitiger Absprache vor Baubeginn kann dieser Erder gleichzeitig auch für den Blitzschutz verwendet werden. Ist bei älteren Gebäuden kein Erder vorhanden, wird um das zu schützende Objekt eine Ringleitung aus Kupferdraht in den Boden eingelegt oder es kommen sogenannte Tiefenerder zum Einsatz. Der innere Blitzschutz besteht aus Potentialausgleich und Überspannungsschutz, welche die durch den Blitzschlag verursachten Überspannungen in den Leitungen und Installationen ebenfalls zum Erder ableiten.
Wichtig für private Liegenschaftsbesitzer:
• Der Blitz kann überall mit verheerenden Folgen einschlagen. Eine professionelle Blitzschutzanlage schützt Gebäude und Bewohner.
• Ein bestehendes Haus kann mit einer Blitzschutzanlage nachgerüstet werden. Lassen Sie sich durch einen spezialisierten Blitzschutz-Fachmann beraten.
• Erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer kantonalen Gebäudeversicherung nach den Bedingungen für Subventionen oder Prämienrabatte.
• Planen Sie bei Neubauten den Blitzschutz rechtzeitig ein, damit Sie den Erder für die elektrischen Installationen gleichzeitig auch für die Blitzschutzanlage benutzen können.
Die ausgebildeten Fachleute der
Geiger AG geben gerne Auskunft:
Felix Bischof, dipl. Spenglermeister,
Alex Monteil, dipl. Spenglerpolier.
Geiger AG, Postfach, 8820 Wädenswil, Telefon 044 787 08 08,
E-Mail felix.bischof@geigerag.ch