Nun liegt sie zu Hause, bereit zum Ausfüllen – die Steuererklärung 2011. Manch einer wird sich überlegt haben, was es Neues zu beachten gibt, wo gibt es Änderungen. Vollständig erfasste Zahlen ersparen Rückfragen und zeitraubende Abklärungen.
Die nachstehenden Änderungen gelten für die Bundessteuer. Die Abzüge bei den Staats- und Gemeindesteuern bleiben unverändert.
Für Versicherungsprämien und Sparzinsen sind die Abzüge für Verheiratete auf Fr. 3‘500.00 bzw. Fr. 5‘250.00 erhöht worden. Die Abzüge für die übrigen Steuerpflichtigen bleiben unverändert. Neben dem Abzug von Fr. 700.00 für jedes Kind oder jede unterstützungsbedürftige Person ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ein halber Abzug in der Höhe von Fr. 350.00 zugelassen.
Neu wird ein Kinderbetreuungsabzug von max. Fr. 10‘000.00 pro Kind gewährt, sofern das 14. Altersjahr noch nicht vollendet ist.
Der Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten wurde auf min. Fr. 8‘100.00 und max. Fr. 13‘200.00 erhöht. Abzüge für Beiträge an politische Parteien sind bis zum Höchstbetrag von Fr. 10‘000.00 möglich. Im Gegensatz zur Staatssteuer unterscheidet die Bundessteuer nicht zwischen verheirateten und übrigen Steuerpflichtigen.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat den Vergütungszins ab 1. Januar 2012 von bisher 2% auf neu 1,50% reduziert. Bereits einbezahlte Beträge werden so bis zum 30. September mit 1,5% verzinst. Im Gegenzug wurde der Ausgleichszins von 2% auf 1,5% gesenkt. Dies eine Reaktion auf die allgemein sinkenden Zinsen.
Hinweisen möchte ich auf die Maximalbeiträge an die 3. Säule 3a (private Vorsorge), welche im Jahr 2012 unverändert bleiben: Fr. 6‘682.00 für Steuerpflichtige mit 2. Säule und Fr. 33‘408.00 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule.
Eine wichtige Neuerung betrifft das Ausfüllen der Formulare. Bisher konnte die Steuererklärung von Hand oder mit einem PC-Programm erstellt werden. Neu bietet sich in Wädenswil erstmals die Möglichkeit, die Steuererklärung auf elektronischem Weg einzureichen. Mit dem Vermerk «online Steuererklärung» sind die Zugangsdaten auf Seite 1 des Hauptformulars aufgedruckt. Der Zugang erfolgt über 2 Schritte: die Eröffnung eines Benutzerkontos beim kantonalen Steueramt Zürich unter Online Steuererklärung ZHprivate Tax und die Anmeldung mit Benutzerangaben und Passwort gemäss Hauptformular. Hinzu kommt ein Zugangscode mittels mTan-Verfahren (Mobiltelefon) oder SuisseID.
Durch dieses Vorgehen wird ein grösstmöglicher Datenschutz erreicht, wie Peter Nef, Leiter des Steueramtes in Wädenswil, versichert. Die Stufe der Sicherheit ist mit dem hohen Standard des Online-Banking der Banken vergleichbar, die ebenfalls mit mTan oder SuisseID arbeiten. Peter Nef wünscht sich, dass viele Steuerpflichtige diese neue Dienstleistung nutzen werden. So kann auch möglichst viel Erfahrung mit diesem neuen System gesammelt werden. Weitere Ausbauschritte sind geplant.
Mit den Zugangsdaten des Hauptformulars kann auch das Fristerstreckungsgesuch elektronisch erfasst werden. Dabei ist zu beachten, dass die Verlängerung vor Ablauf der Frist erfolgen muss. Zu finden ist diese Dienstleistung unter Online-Dienste der Stadt Wädenswil, Fristerstreckung Steuererklärung.
Sollten beim Ausfüllen der Steuererklärung Unsicherheiten auftauchen oder sind Fragen da zur bereits erstellten Steuererklärung, so wenden Sie sich an uns. Wir bieten Ihnen gerne unsere Hilfe an.
Marco Heldner ist eidg. dipl. Bankfachmann und betreibt in Wädenswil ein Vermögensverwaltungs- und Treuhandbüro
Nun liegt sie zu Hause, bereit zum Ausfüllen – die Steuererklärung 2011. Manch einer wird sich überlegt haben, was es Neues zu beachten gibt, wo gibt es Änderungen. Vollständig erfasste Zahlen ersparen Rückfragen und zeitraubende Abklärungen.
Die nachstehenden Änderungen gelten für die Bundessteuer. Die Abzüge bei den Staats- und Gemeindesteuern bleiben unverändert.
Für Versicherungsprämien und Sparzinsen sind die Abzüge für Verheiratete auf Fr. 3‘500.00 bzw. Fr. 5‘250.00 erhöht worden. Die Abzüge für die übrigen Steuerpflichtigen bleiben unverändert. Neben dem Abzug von Fr. 700.00 für jedes Kind oder jede unterstützungsbedürftige Person ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ein halber Abzug in der Höhe von Fr. 350.00 zugelassen.
Neu wird ein Kinderbetreuungsabzug von max. Fr. 10‘000.00 pro Kind gewährt, sofern das 14. Altersjahr noch nicht vollendet ist.
Der Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten wurde auf min. Fr. 8‘100.00 und max. Fr. 13‘200.00 erhöht. Abzüge für Beiträge an politische Parteien sind bis zum Höchstbetrag von Fr. 10‘000.00 möglich. Im Gegensatz zur Staatssteuer unterscheidet die Bundessteuer nicht zwischen verheirateten und übrigen Steuerpflichtigen.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat den Vergütungszins ab 1. Januar 2012 von bisher 2% auf neu 1,50% reduziert. Bereits einbezahlte Beträge werden so bis zum 30. September mit 1,5% verzinst. Im Gegenzug wurde der Ausgleichszins von 2% auf 1,5% gesenkt. Dies eine Reaktion auf die allgemein sinkenden Zinsen.
Hinweisen möchte ich auf die Maximalbeiträge an die 3. Säule 3a (private Vorsorge), welche im Jahr 2012 unverändert bleiben: Fr. 6‘682.00 für Steuerpflichtige mit 2. Säule und Fr. 33‘408.00 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule.
Eine wichtige Neuerung betrifft das Ausfüllen der Formulare. Bisher konnte die Steuererklärung von Hand oder mit einem PC-Programm erstellt werden. Neu bietet sich in Wädenswil erstmals die Möglichkeit, die Steuererklärung auf elektronischem Weg einzureichen. Mit dem Vermerk «online Steuererklärung» sind die Zugangsdaten auf Seite 1 des Hauptformulars aufgedruckt. Der Zugang erfolgt über 2 Schritte: die Eröffnung eines Benutzerkontos beim kantonalen Steueramt Zürich unter Online Steuererklärung ZHprivate Tax und die Anmeldung mit Benutzerangaben und Passwort gemäss Hauptformular. Hinzu kommt ein Zugangscode mittels mTan-Verfahren (Mobiltelefon) oder SuisseID.
Durch dieses Vorgehen wird ein grösstmöglicher Datenschutz erreicht, wie Peter Nef, Leiter des Steueramtes in Wädenswil, versichert. Die Stufe der Sicherheit ist mit dem hohen Standard des Online-Banking der Banken vergleichbar, die ebenfalls mit mTan oder SuisseID arbeiten. Peter Nef wünscht sich, dass viele Steuerpflichtige diese neue Dienstleistung nutzen werden. So kann auch möglichst viel Erfahrung mit diesem neuen System gesammelt werden. Weitere Ausbauschritte sind geplant.
Mit den Zugangsdaten des Hauptformulars kann auch das Fristerstreckungsgesuch elektronisch erfasst werden. Dabei ist zu beachten, dass die Verlängerung vor Ablauf der Frist erfolgen muss. Zu finden ist diese Dienstleistung unter Online-Dienste der Stadt Wädenswil, Fristerstreckung Steuererklärung.
Sollten beim Ausfüllen der Steuererklärung Unsicherheiten auftauchen oder sind Fragen da zur bereits erstellten Steuererklärung, so wenden Sie sich an uns. Wir bieten Ihnen gerne unsere Hilfe an.
Marco Heldner ist eidg. dipl. Bankfachmann und betreibt in Wädenswil ein Vermögensverwaltungs- und Treuhandbüro